29. Mai 2013

InVision AG beschließt Aktienrückkauf

AD-HOC-MITTEILUNG NACH § 15 WpHG

Der Vorstand der InVision AG (ISIN: DE0005859698) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, ab dem 30. Mai 2013 bis zu 50.000 eigene Aktien (das entspricht 2,24 Prozent des Grundkapitals) für maximal 25 Euro je Aktie über die Börse zurückzukaufen. Der Rückkauf basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. August 2010, insgesamt bis zu 10 Prozent eigene Aktien zu erwerben. Die InVision AG hält aktuell 43.648 eigene Aktien. Das entspricht 1,95 Prozent des Grundkapitals.

Die zurückgekauften Aktien können zu allen nach den aktienrechtlichen Regelungen zulässigen Zwecken und zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. August 2010 genannten Zwecken verwendet werden. Der Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag in der Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf soll in Anwendung der Safe-Harbour-Regelungen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft durch M.M. Warburg & CO Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg, ausgeführt werden.

Über die Entwicklung des Aktienrückkaufprogramms informiert die InVision AG regelmäßig auf dieser Internetseite im Bereich „Investoren“ unter der Rubrik „Aktienrückkauf“.