Umwandlung gebundener in freie Kapitalrücklage und Rückzahlung an Aktionäre von 2,50 Euro je Aktie
AD-HOC-MITTEILUNG NACH § 15 WpHG
Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG (ISIN: DE0005859698) haben am 15. April 2014 beschlossen, der Hauptversammlung die Umwandlung eines Teils der gebundenen Kapitalrücklage in eine freie Kapitalrücklage vorzuschlagen. Dies soll durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung erfolgen. Die freie Kapitalrücklage soll es der Gesellschaft ermöglichen, eine Kapitalrückzahlung an Aktionäre zu leisten. Sowohl über die Kapitalmaßnahmen als auch über die Rückzahlungen an die Aktionäre soll im Rahmen der am 28. Mai 2014 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen werden. Die Einberufung zu dieser ordentlichen Hauptversammlung mit weiteren Details wird voraussichtlich am 17. April 2014 im Bundesanzeiger erscheinen.
Die geplante Umwandlung der gebundenen in eine freie Kapitalrücklage umfasst ein Volumen von 5.587.500,00 Euro der insgesamt 12.291.269,20 Euro (Stand: 31. Dezember 2013) betragenden gebundenen Kapitalrücklage und soll dazu dienen, das derzeit gebundene Kapital für Kapitalrückzahlungen in Höhe von 2,50 Euro je Stückaktie an die Aktionäre verfügbar zu machen. Um die gebundene Kapitalrücklage in eine freie Kapitalrücklage zu wandeln, ist es aus rechtlichen Gründen erforderlich, eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit anschließender ordentlicher Kapitalherabsetzung durchzuführen. Der Betrag aus der ordentlichen Kapitalherabsetzung soll in voller Höhe in die freie Kapitalrücklage eingestellt werden und nach Einhaltung der gesetzlichen Fristen an die Aktionäre zurückgezahlt werden.