Konzernlagebericht
der InVision AG für das Geschäftsjahr 2022
Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch „AG“ oder „Gesellschaft“ genannt), sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch „InVision“, „InVision-Gruppe“, „InVision-Konzern“, „Konzern“ oder „wir” genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird.
Das Unternehmen
Geschäftstätigkeit
Die InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte zur Optimierung des Personaleinsatzes (Workforce Management) und zur Ausbildung von Mitarbeitern (Education) und ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig.
Forschung & Entwicklung
Für InVision ist die laufende Weiterentwicklung ihrer Software-Systeme ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor, da diese Software-Systeme Kern des Geschäftsmodells sind. Zu diesem Zweck beschäftigte der InVision-Konzern zum 31. Dezember 2022 insgesamt 81 Mitarbeiter im Bereich Produktentwicklung (Vorjahr: 66 Mitarbeiter), davon 78 Mitarbeiter in der AG (Vorjahr 61).
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 31% auf 7.268 TEUR gestiegen (Vorjahr: 5.507 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 50% (31. Dezember 2021: 40%).
Angaben gemäß § 315 a HGB
Das Grundkapital der InVision AG beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Mai 2025 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.117.500,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
- für Spitzenbeträge,
- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 29. Mai 2020 unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 29. Mai 2020 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 29. Mai 2020 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist;
- soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechtes bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 wurde das in der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 festgesetzte bedingte Kapital 2020 in Höhe von 1.117.500 EUR um 223.500 EUR auf 894.000 EUR (bedingtes Kapital 2020) herabgesetzt. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 bis zum 28. Mai 2025 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 ist das Grundkapital um bis zu EUR 223.500,00 durch Ausgabe von bis zu 223.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2021). Das bedingte Kapital 2021 dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses vom 08. Oktober 2021 bis 07. Oktober 2026 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebenen Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft die Erfüllung der Aktienoptionen nicht auf andere Weise gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021 erfolgt zu einem Ausgabebetrag, der dem gemäß Ziff. v) der Ermächtigung festgelegten Ausübungspreis entspricht. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, es sei denn, es sollen Aktienoptionsrechte und Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden; in diesem Fall legt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung fest.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 sind der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat dazu ermächtigt, bis einschließlich zum 07. Oktober 2026 einmalig oder mehrmals bis zu 223.500 Bezugsrechte (Aktienoptionen) auf bis zu 223.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft an Bezugsberechtigte im Sinne des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG (Bezugsberechtigte) zu gewähren. Eine Aktienoption gewährt ein Bezugsrecht auf eine Aktie der Gesellschaft. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Soweit Aktienoptionen aufgrund der Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses mit der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG, aufgrund des Ausscheidens eines verbunden Unternehmens aus der Unternehmensgruppe oder aus sonstigen Gründen während des Ermächtigungszeitraums verfallen, darf eine entsprechende Anzahl von Aktienoptionen erneut an Bezugsberechtigte ausgegeben werden. Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des bedingten Kapitals 2021 oder durch eigene Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der Ermächtigung zum Erwerb und Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft erfolgen. Daneben besteht auch das Recht der Gesellschaft zum Barausgleich.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 ist die Gesellschaft ermächtigt bis zum 7. Oktober 2026 eigene Aktien bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt 223.500 EUR oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den für Handelszwecke und aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Sie kann auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u.a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Außerdem wird der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben, eigene Aktien auch zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2021 verwenden zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.
Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2022 folgende Aktionäre mit mehr als 10 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:
- Peter Bollenbeck, Düsseldorf (35,14%) hiervon direkt 17,00%, indirekt über InVision Holding GmbH 18,14%
- InVision Holding GmbH, Düsseldorf (18,14%)
- Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn (15,01%)
- Matthias Schroer, Prien am Chiemsee (11,32%)
- Armand Zohari, Bochum (10,00%)
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 ff. AktG bestellt und abberufen.
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einer Person. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. § 8 Satz 2 der Satzung legt die Alleinvertretung fest, wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist.
Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaftsleistung im Euroraum 2022 um 3,5% und in den USA um 2,0% gestiegen. Gemäß Bitkom Research GmbH ist der Markt für Informationstechnik im Berichtsjahr um 6,6% gewachsen.
Geschäftsentwicklung
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der InVision-Gruppe sind aufgrund der aktuellen Ertragslage der Konzern-Gesamtumsatz und das Konzernergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT). Durch das Geschäftsmodell des Konzerns hat eine positive oder negative Entwicklung dieser Leistungsindikatoren eine unmittelbare Auswirkung auf die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage. Der injixo ARR wird daher im Gegensatz zum Geschäftsjahr 2022 als eine wichtige Kennzahl zur Unternehmenssteuerung, jedoch nicht mehr als wesentlicher Leistungsindikator eingestuft.
Ertragslage
Der Gesamtumsatz ist im Berichtsjahr um 6% auf 14.464 TEUR gestiegen (Vorjahr: 13.691 TEUR). Die Umsatzerlöse bestehen aus Nutzungs-, Wartungs- und Lizenzgebühren für Software und damit verbundenen Dienstleistungen. Der Umsatzanstieg ist hauptsächlich auf einen starken Anstieg von wiederkehrenden Nutzungsgebühren zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind auf 118 TEUR gestiegen (Vorjahr: 62 TEUR).
Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr um 24% auf 13.077 TEUR gestiegen (Vorjahr: 10.524 TEUR), was den geplanten Personalaufbau widerspiegelt. Die Personalaufwandsquote beträgt somit 90% (Vorjahr: 77%).
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind auf 714 TEUR gestiegen (Vorjahr: 702 TEUR). Von den ausgewiesenen Abschreibungen entfallen 193 TEUR (Vorjahr: 185 TEUR) auf die nach IFRS 16 seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 zu aktivierenden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2022 um 19% auf 3.889 TEUR gestiegen (Vorjahr: 3.262 TEUR) und stellen somit eine Quote von 27% im Verhältnis zum Konzernumsatz dar (Vorjahr: 24%). Hierin enthaltene Aufwandspositionen haben sich wie folgt entwickelt: Der Aufwand für Cloud Services ist um 24% auf 1.348 TEUR (Vorjahr: 1.084 TEUR) gestiegen, was unter anderem durch Kosten für das Cloud-Hosting der Workforce Management Software injixo auf externen Plattformen bedingt ist. Die Beratungsaufwendungen liegen mit 835 TEUR um 32% über dem Vorjahreswert (Vorjahr: 633 TEUR). Dieser Anstieg lässt sich wie bereits im Vorjahr einerseits auf Kosten für Mitarbeiter zurückführen, die im Rahmen der Personalgewinnung zunächst kurzfristig und nur vorübergehend als externe, freiberufliche Mitarbeiter für das Unternehmen tätig sind, und in der Folge von Relocation-Maßnahmen als feste Mitarbeiter für das Unternehmen gewonnen werden können, andererseits auf externe Beratungsleistungen. Die Raumaufwendungen sind im Berichtsjahr auf 342 TEUR gestiegen (Vorjahr: 298 TEUR). Die Reiseaufwendungen sind um 406% auf 294 TEUR (Vorjahr: 58 TEUR) gestiegen, was vor allem auf wiederaufgenommene Kundenbesuche zurückzuführen ist. Die Personalbeschaffungskosten sind aufgrund weiterer Maßnahmen zum Personalausbau um 21% auf TEUR 211 (Vorjahr: 175 TEUR) gestiegen. Die sonstigen Personalnebenkosten sind um 70% auf 153 TEUR (Vorjahr: 90 TEUR) gestiegen und betreffen im Wesentlichen die Mitarbeiterverpflegung. Die Marketingaufwendungen, die im Vorjahr aufgrund von gezielten Aktionen zur Neukundengewinnung gestiegen waren, sind um 71% auf 142 TEUR gesunken (Vorjahr: 483 TEUR). Der Versicherungsaufwand ist auf 106 TEUR gestiegen (Vorjahr: 92 TEUR). Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen auf 458 TEUR (Vorjahr: 349 TEUR) und beinhalten vor allem Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung, Kommunikation, Aufsichtsratvergütung und Instandhaltung.
Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtszeitraums beträgt -3.097 TEUR und liegt um 320% unter dem Vorjahr (-737 TEUR). Die EBIT-Marge ist auf -21% gefallen (Vorjahr: -5%).
Der Zinsaufwand ist um 42% auf 133 TEUR gestiegen (Vorjahr: 94 TEUR). Hierin enthalten sind Zinsen für die Bankdarlehen sowie der Zinsanteil aus den Leasingraten nach IFRS 16.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen insgesamt Aufwendungen von 751 TEUR aus (Vorjahr: 807 TEUR). Diese beinhalten auf der einen Seite Steueraufwendungen in Höhe von 66 TEUR für Steuern auf Gewinne der Gesellschaften InVision Software AG, Zürich, Schweiz, und InVision Software B.V., Utrecht, Niederlande. Weiterhin wurden Aufwendungen für die Auflösung aktiver latenter Steuern von 690 TEUR erfasst. Diese stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem konzerninternen Verkauf von Softwarelizenzen für Workforce Management der InVision Software AG, Zürich, Schweiz, an die InVision AG, Düsseldorf, in Höhe von 11.500 TEUR. Die Transaktion führte im Geschäftsjahr 2019 zu einer Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten im Einzelabschluss der InVision AG, Düsseldorf, und somit zu einer temporären Differenz zwischen Konzern- und Handels-/Steuerbilanz, auf die aktive latente Steuern in Höhe von 3.450 TEUR zu bilden waren. Diese werden bis inklusive 2024 im Einklang mit den entsprechenden Nutzungsdauern der Lizenzen zeitanteilig aufgelöst.
Im Geschäftsjahr 2022 beträgt der Konzernfehlbetrag 3.978 TEUR (Vorjahr: 1.634 TEUR). Das Ergebnis je Aktie beträgt -1,78 EUR (Vorjahr: -0,73 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.235.000 Aktien (Vorjahr: 2.235.000 Aktien).
Finanz- und Vermögenslage
Die liquiden Mittel sind zum 31.12.2022 um 2% auf 6.489 TEUR gestiegen (Vorjahr: 6.338 TEUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Bilanzstichtag mit 1.599 TEUR um 22% über dem Vorjahresvergleichswert (Vorjahr: 1.310 TEUR). Die Ertragsteuererstattungsansprüche liegen bei 8 TEUR (Vorjahr: 278 TEUR) und sind Ansprüche der InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich. Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte liegen bei 224 TEUR (Vorjahr: 206 TEUR). Die immateriellen Vermögenswerte sind im Berichtsjahr durch planmäßige Abschreibungen auf 231 TEUR gesunken (Vorjahr: 275 TEUR). Das Sachanlagevermögen beträgt 7.905 TEUR (Vorjahr: 8.285 TEUR). Die nach IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte für angemietete Büroräume in Leipzig und Paris betragen 1.037 TEUR (Vorjahr: 1.180 TEUR). Die aktiven latenten Steuern sind um 33% auf 1.413 TEUR gesunken (Vorjahr: 2.104 TEUR). Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten wie im Vorjahr ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume und liegen wie im Vorjahr bei 12 TEUR.
Die Leasingverbindlichkeiten aus den nach IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechten sind in Höhe von 200 TEUR kurzfristig (Vorjahr: 189 TEUR), der langfristige Anteil der Verbindlichkeiten beträgt 947 TEUR (Vorjahr: 1.104 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen am Bilanzstichtag 173 TEUR (Vorjahr: 152 TEUR). Es wurden Rückstellungen in Höhe von 186 TEUR gebildet (Vorjahr: 204 TEUR). Die Ertragsteuerverbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag 207 TEUR (Vorjahr: 173 TEUR) und betreffen die Gesellschaften InVision Software AG, Zürich, Schweiz, und InVision Software B.V., Utrecht, Niederlande. Die Kundenvertragsverbindlichkeiten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten liegen mit 1.200 TEUR auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 1.256 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und betragen am Bilanzstichtag 8.040 TEUR (Vorjahr: 5.040 TEUR). Sie setzen sich zusammen aus einem im Jahr 2019 aufgenommenen Darlehen in Höhe von 6.000 TEUR, das seit dem dritten Quartal 2021 bis einschließlich 30. März 2025 zur Tilgung ausgesetzt wurde, und einem weiteren Darlehen zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen über 3.000 TEUR, das im April 2022 aufgenommen wurde und ab dem 30. März 2024 planmäßig getilgt wird. Das gezeichnete Kapital liegt zum Berichtsjahresende bei 2.235 TEUR (Vorjahr: 2.235 TEUR). Die Rücklagen betragen 1.359 TEUR (Vorjahr: 1.204 TEUR). Die Erhöhung um 155 TEUR entspricht dem beizulegenden Zeitwert der zum Bilanzstichtag ausgegebenen Aktienoptionen. Das Konzernbilanzergebnis beträgt 4.862 TEUR (Vorjahr: 8.840 TEUR).
Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 18.918 TEUR (Vorjahr: 19.988 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 7.965 TEUR (Vorjahr: 11.870 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 42% (Vorjahr: 59%).
Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt -2.379 TEUR (Vorjahr: -483 TEUR). Dieser resultiert im Wesentlichen aus dem negativen Konzernergebnis zum 31. Dezember 2022. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt -77 TEUR (Vorjahr -231 TEUR), dieser resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in das Sachanlagevermögen. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 2.671 TEUR (Vorjahr -777 TEUR) und beruht im Geschäftsjahr im Wesentlichen auf Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten.
Der Geschäftsverlauf 2022 des Konzerns, insbesondere die Umsatzentwicklung sowie das EBIT, lagen insgesamt im Rahmen der prognostizierten Erwartungen. Der Vorstand beurteilt die Geschäftsentwicklung und -aussichten als weiterhin positiv und die Zahlungsfähigkeit der InVision-Gruppe als gesichert.
Risikobericht
Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
Für den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert.
Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden.
Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen.
Das Risikomanagement wird durch den Vorstand zusammen mit den Führungskräften der Fachbereiche vorgenommen. Die Unternehmenssteuerung und damit verbunden die wesentlichen Kontrollmaßnahmen finden auf Basis einer monatlichen Planungsrechnung statt. Umsatzentwicklung und Kostenstruktur werden fortlaufend und eng vom Vorstand zusammen mit den Führungskräften der Fachbereiche gesteuert und überwacht. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft wird auf Quartalsbasis die integrierte Planungsrechnung zur Verfügung gestellt. Die Abweichungen von Plan- zu Ist-Entwicklungen werden gemeinsam mit dem Aufsichtsrat analysiert, der hiermit seiner Überwachungsfunktion nachkommt. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt.
Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig, werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen.
Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben und festgelegt.
Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit
InVision hat 2021 und 2022 in den Ausbau der Geschäftstätigkeit mit dem Ziel investiert, den Konzern-Gesamtumsatz zu steigern. Wesentlicher Teil des Investitionsprogramms war der Ausbau der Personalstärke im Konzern. Dies führt kurz- und mittelfristig zu einem höheren Kostenniveau, einem negativen Ergebnis und einem negativen operativen Cashflow. Sofern es nicht gelingt, die Umsätze planmäßig zu steigern und wieder ein positives Gesamtergebnis zu erzielen, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Finanzierungssituation der Gesellschaft haben und damit die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.
InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit negativ beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.
Neben der Produktqualität ist die Qualität der Kundenbetreuung von erheblicher Bedeutung für die allgemeine Kundenzufriedenheit. Bei niedriger allgemeiner Kundenzufriedenheit ist es möglich, dass bestehende Kunden auf Produkte von Wettbewerbern von InVision wechseln, so dass die bisherigen Umsatzströme nachhaltig versiegen. Sofern es InVision nicht gelingt, eine hohe Kundenzufriedenheit zu gewährleisten, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.
Die Risikostruktur der InVision-Gruppe hat sich auf Basis der aktuellen Analyse gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr nicht wesentlich verändert. Allerdings belasten neben dem anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine auch die hohe Inflation sowie die angestiegenen Leitzinsen das makroökonomische Umfeld.
Infolge dieser gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen ist das allgemeine Forderungsausfallrisiko der InVision-Gruppe gestiegen. Ein unmittelbares wirtschaftliches Risiko sieht der Konzern in diesem Zusammenhang allerdings nicht.
Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu negativen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen. Nach Einschätzung des Vorstands liegen zusammenfassend jedoch keine Bestandsgefährdung oder materielle Entwicklungsbeeinträchtigung vor.
Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB und Vergütungsbericht
Die jeweils aktuelle Erklärung gem. §161 AktG, die jeweils aktuellen Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der InVision Aktiengesellschaft sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen und der jeweils aktuelle Vergütungsbericht gem. § 162 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik „Corporate Governance” unter www.ivx.com/investors verfügbar.
Prognosebericht & Chancen
Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung
Der Internationale Währungsfonds rechnet für 2023 mit einem Wachstum der Wirtschaft im Euroraum um 0,7% und in den USA um 1,4%. Die Bitkom Research GmbH rechnet für 2023 mit einem Wachstum von 6,3% in der Informationstechnik.
Voraussichtliche Entwicklung von InVision
Wir betreiben ein hoch skalierbares Geschäftsmodell, besetzen eine exzellente strategische Ausgangsposition und treffen auf ein erhebliches unausgeschöpftes Wachstumspotenzial mit zahlreichen Wachstumsoptionen.
Nachdem 2021 und 2022 der langfristige Ausbau unserer Geschäftstätigkeit durch einen entsprechenden Personalaufbau im Mittelpunkt stand, werden wir 2023-2024 auf die Rückkehr in die Gewinnzone unter Wahrung des Wachstumspotenzials fokussieren. Wir gehen davon aus, dass im Geschäftsjahr 2023 eine Umsatzsteigerung im Konzern im einstelligen Prozentbereich und ein negatives EBIT im unteren einstelligen Millionenbereich erzielt wird. Für 2023 stellt das Konzern-EBIT sowie der Gesamtumsatz die wesentlichen Leistungsindikatoren dar.
Düsseldorf, den 20. März 2023
Peter Bollenbeck