Konzernlagebericht
der InVision AG für das Geschäftsjahr 2021
Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch „AG“ oder „Gesellschaft“ genannt), sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch „InVision“, „InVision-Gruppe“, „InVision-Konzern“, „Konzern“ oder „wir” genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird.
Das Unternehmen
Geschäftstätigkeit
Die InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte zur Optimierung des Personaleinsatzes (Workforce Management) und zur Ausbildung von Mitarbeitern (Education) und ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig.
Mitarbeiter
Am 31. Dezember 2021 waren inklusive Vorstand weltweit 144 Mitarbeiter bei der InVision-Gruppe beschäftigt. Damit lag die Mitarbeiterzahl zum Bilanzstichtag über dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2020: 118 Mitarbeiter). Im Inland waren zum Jahresende 101 Mitarbeiter beschäftigt (31. Dezember 2020: 89 Mitarbeiter), während 43 Mitarbeiter in den ausländischen Tochtergesellschaften angestellt waren (31. Dezember 2020: 29 Mitarbeiter).
Forschung & Entwicklung
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 4,26% auf 5.507 TEUR gestiegen (Vorjahr: 5.282 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 40% (31. Dezember 2020: 41%).
Angaben gemäß § 315 a HGB
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Mai 2025 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.117.500,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
- für Spitzenbeträge,
- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 29. Mai 2020 unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 29. Mai 2020 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 29. Mai 2020 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist;
- soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechtes bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 wurde das in der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 festgesetzte bedingte Kapital 2020 in Höhe von 1.117.500 EUR um 223.500 EUR auf 894.000 EUR (bedingtes Kapital 2020) herabgesetzt. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 bis zum 28. Mai 2025 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 ist das Grundkapital um bis zu EUR 223.500,00 durch Ausgabe von bis zu 223.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2021). Das bedingte Kapital 2021 dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses vom 08. Oktober 2021 bis 07. Oktober 2026 von der Gesellschaft ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebenen Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft die Erfüllung der Aktienoptionen nicht auf andere Weise gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021 erfolgt zu einem Ausgabebetrag, der dem gemäß Ziff. v) der Ermächtigung festgelegten Ausübungspreis entspricht. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen, es sei denn, es sollen Aktienoptionsrechte und Aktien an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden; in diesem Fall legt der Aufsichtsrat der Gesellschaft die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung fest.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 sind der Vorstand und, soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat dazu ermächtigt, bis einschließlich zum 07. Oktober 2026 einmalig oder mehrmals bis zu 223.500 Bezugsrechte (Aktienoptionen) auf bis zu 223.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft an Bezugsberechtigte im Sinne des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG (Bezugsberechtigte) zu gewähren. Eine Aktienoption gewährt ein Bezugsrecht auf eine Aktie der Gesellschaft. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Soweit Aktienoptionen aufgrund der Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses mit der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG, aufgrund des Ausscheidens eines verbunden Unternehmens aus der Unternehmensgruppe oder aus sonstigen Gründen während des Ermächtigungszeitraums verfallen, darf eine entsprechende Anzahl von Aktienoptionen erneut an Bezugsberechtigte ausgegeben werden. Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des bedingten Kapitals 2021 oder durch eigene Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der Ermächtigung zum Erwerb und Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft erfolgen. Daneben besteht auch das Recht der Gesellschaft zum Barausgleich.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08. Oktober 2021 ist die Gesellschaft ermächtigt bis zum 7. Oktober 2026 eigene Aktien bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt 223.500 EUR oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit den für Handelszwecke und aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem Zeitpunkt 10% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Sie kann auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u.a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Außerdem wird der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben, eigene Aktien auch zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2021 verwenden zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.
Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2021 folgende Aktionäre mit mehr als 10 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:
- Peter Bollenbeck, Düsseldorf (35,14%) hiervon direkt 17,00%, indirekt über InVision Holding GmbH 18,14%
- InVision Holding GmbH, Düsseldorf (18,14%)
- Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn (15,01%)
- Matthias Schroer, Prien am Chiemsee (11,32%)
- Armand Zohari, Bochum (10,00%)
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 ff. AktG bestellt und abberufen.
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einer Person. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. § 8 Satz 2 der Satzung legt die Alleinvertretung fest, wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist.
Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaftsleistung im Euroraum 2021 um 5,2% und in den USA um 5,6% gestiegen. Gemäß Bitkom Research GmbH ist der Markt für Informationstechnik im Berichtsjahr um 6,3% gewachsen.
Geschäftsentwicklung
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der InVision-Gruppe sind der Gesamtumsatz, der injixo ARR (annualisierter Umsatz mit injixo Cloud Abonnements) und die EBIT-Marge (Anteil Konzerngesamtergebnis vor Steuern am Umsatz). Durch das Geschäftsmodell des Konzerns hat eine positive oder negative Entwicklung dieser Leistungsindikatoren eine korrelierende Auswirkung auf die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage.
Ertragslage
Der injixo ARR ist zum Ende des Geschäftsjahres 2021 um 33% auf 6.612 TEUR gestiegen (12/2020: 4.980 TEUR). Der Gesamtumsatz betrug im Berichtsjahr 13.691 TEUR (Vorjahr: 12.752 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind auf 62 TEUR gesunken (Vorjahr: 65 TEUR).
Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr um 21% auf 10.524 TEUR gestiegen (Vorjahr: 8.703 TEUR). Die Personalaufwandsquote beträgt somit 77% (Vorjahr: 68%).
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind um 6% auf 702 TEUR gestiegen (Vorjahr: 663 TEUR). Von den ausgewiesenen Abschreibungen entfallen 185 TEUR (Vorjahr: 188 TEUR) auf die nach IFRS 16 seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 zu aktivierenden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2021 um 41% auf 3.262 TEUR gestiegen (Vorjahr: 2.316 TEUR) und stellen somit eine Quote von 24% im Verhältnis zum Konzernumsatz dar (Vorjahr: 18%). Hierin enthaltene Aufwandspositionen haben sich wie folgt entwickelt: Der Aufwand für Cloud Services ist um 41% auf 1.084 TEUR (Vorjahr: 768 TEUR) gestiegen. Die Beratungsaufwendungen liegen mit 633 TEUR 42% über dem Vorjahreswert (Vorjahr: 447 TEUR). Dieser Anstieg lässt sich einerseits auf Kosten für Mitarbeiter zurückführen, die im Rahmen der Personalgewinnung zunächst kurzfristig und nur vorübergehend als externe, freiberufliche Mitarbeiter für das Unternehmen tätig sind, und in der Folge von Relocation-Maßnahmen als feste Mitarbeiter für das Unternehmen gewonnen werden können, andererseits auf Honorare für externe Beratungsleistungen zur Einführung des Aktienoptionsprogramms. Der Anstieg der Marketingaufwendungen um 117% auf 483 TEUR (Vorjahr: 223 TEUR) lässt sich mit Maßnahmen zur Neukundengewinnung begründen. Die Raumaufwendungen liegen im Berichtsjahr mit 298 TEUR auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 293 TEUR). Die Personalbeschaffungskosten sind um 133% auf TEUR 175 (Vorjahr: 75 TEUR) gestiegen, was sich auf Maßnahmen zum Personalausbau zurückführen lässt. Die sonstigen Personalnebenkosten sind um 55% auf 90 TEUR (Vorjahr: 58 TEUR) gestiegen und betreffen im Wesentlichen die Mitarbeiterverpflegung. Die Reiseaufwendungen sind um 26% auf 58 TEUR (Vorjahr: 78 TEUR) gesunken. Die Kommunikationsaufwendungen liegen mit 54 TEUR auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 55 TEUR).
Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtszeitraums beträgt -737 TEUR und liegt um 165% unter dem Vorjahr (1.135 TEUR). Die EBIT-Marge ist auf -5% gefallen (Vorjahr: 9%).
Der Zinsaufwand ist um 12% auf 94 TEUR gesunken (Vorjahr: 107 TEUR). Hierin enthalten sind Zinsen für das bestehende Darlehen sowie der Zinsanteil aus den Leasingraten nach IFRS 16.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen insgesamt Aufwendungen von 807 TEUR aus (Vorjahr: 614 TEUR). Diese beinhalten auf der einen Seite Steueraufwendungen in Höhe von 117 TEUR für Steuern auf Gewinne der Gesellschaften InVision Software AG, Zürich, Schweiz, InVision Software SAS, Paris, Frankreich, InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich, sowie der InVision Software B.V., Utrecht, Niederlande. Weiterhin wurden Aufwendungen für die Auflösung aktiver latenter Steuern von 690 TEUR erfasst. Diese stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem konzerninternen Verkauf von Softwarelizenzen für Workforce Management der InVision Software AG, Zürich, Schweiz, an die InVision AG, Düsseldorf, in Höhe von 11.500 TEUR. Die Transaktion führte im Geschäftsjahr 2019 zu einer Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten im Einzelabschluss der InVision AG, Düsseldorf, und somit zu einer temporären Differenz zwischen Konzern- und Handels-/Steuerbilanz, auf die aktive latente Steuern in Höhe von 3.450 TEUR zu bilden waren. Diese werden bis inklusive 2024 im Einklang mit den entsprechenden Nutzungsdauern der Lizenzen zeitanteilig aufgelöst.
Im Geschäftsjahr 2021 beträgt der Konzernfehlbetrag 1.634 TEUR (Vorjahr Konzernüberschuss: 372 TEUR). Das Ergebnis je Aktie beträgt -0,73 EUR (Vorjahr: 0,17 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.235.000 Aktien (Vorjahr: 2.235.000 Aktien).
Der Geschäftsverlauf 2021 lag insgesamt im Rahmen der Erwartungen.
Finanz- und Vermögenslage
Die liquiden Mittel sind zum 31.12.2021 um 19% auf 6.338 TEUR gesunken (Vorjahr: 7.791 TEUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Bilanzstichtag mit 1.310 TEUR um 32% über dem Vorjahresvergleichswert (Vorjahr: 995 TEUR). Die Ertragsteuererstattungsansprüche sind auf 278 TEUR gesunken (Vorjahr: 367 TEUR) und betreffen neben der InVision AG die Tochtergesellschaft in Frankreich. Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte liegen bei 206 TEUR (Vorjahr: 240 TEUR). Die immateriellen Vermögenswerte liegen im Berichtsjahr mit 275 TEUR 11% über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 247 TEUR). Das Sachanlagevermögen beträgt 8.285 TEUR (Vorjahr: 8.573 TEUR). Die nach IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte für angemietete Büroräume in Leipzig und Paris betragen 1.180 TEUR (Vorjahr: 1.384 TEUR). Die aktiven latenten Steuern sind um 25% auf 2.104 TEUR gesunken (Vorjahr: 2.794 TEUR). Der konzerninterne Verkauf von Softwarelizenzen im Geschäftsjahr 2019 führte zu einer Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten im Einzelabschluss der InVision AG und somit zu einer temporären Differenz zwischen Konzern- und Handels-/Steuerbilanz, auf die aktive latente Steuern zu bilden waren. Diese werden bis inklusive 2024 im Einklang mit den entsprechenden Nutzungsdauern der Lizenzen zeitanteilig aufgelöst. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten wie im Vorjahr ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen am Bilanzstichtag 152 TEUR (Vorjahr: 94 TEUR). Die Rückstellungen liegen mit 204 TEUR auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 209 TEUR). Die Ertragsteuerverbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag 173 TEUR (Vorjahr: 817 TEUR) und betreffen die Gesellschaften InVision Software AG, Zürich, Schweiz, InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich und InVision Software B.V., Utrecht, Niederlande. Die Kundenvertragsverbindlichkeiten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind um 48% auf 1.256 TEUR gestiegen (Vorjahr: 849 TEUR). Das in 2019 aufgenommene Darlehen zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen wurde im Geschäftsjahr mit insgesamt 480 TEUR getilgt. Ab dem dritten Quartal 2021 wurde eine Aussetzung der Tilgung bis einschließlich 30. März 2025 vereinbart. Zum Ende des Geschäftsjahres sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten somit ausschließlich langfristig und betragen 5.040 TEUR (Vorjahresverbindlichkeit gesamt: 5.520 TEUR).
Die Rücklagen betragen zum Ende der Berichtsperiode 1.204 TEUR (Vorjahr: 1.191 TEUR). Die Erhöhung um 13 TEUR entspricht dem beizulegenden Zeitwert der zum Bilanzstichtag ausgegebenen Aktienoptionen. Das Konzernbilanzergebnis beträgt 8.840 TEUR (Vorjahr: 10.474 TEUR).
Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 19.988 TEUR (Vorjahr: 22.398 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 11.870 TEUR (Vorjahr: 13.413 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 59% (Vorjahr: 60%).
Risikobericht
Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
Für den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert.
Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden.
Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen.
Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig, werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen.
Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben und festgelegt.
Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit
InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.
InVision investiert seit Anfang 2021 erheblich in den Ausbau der Geschäftstätigkeit mit dem Ziel, im Jahr 2025 einen Konzern-Gesamtumsatz in Höhe von 50 Mio. Euro zu erzielen. Wesentlicher Teil des Investitionsprogramms ist der Ausbau der Personalstärke auf 500 Mitarbeiter im Konzern. Dies führt kurz- und mittelfristig zu einem negativen Ergebnis und einem negativen operativen Cashflow. Sofern es nicht gelingt, die Umsätze planmäßig zu steigern und wieder ein positives Gesamtergebnis zu erzielen, kann dies erhebliche negative Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Finanzierungssituation der Gesellschaft haben und damit die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.
InVision hat in den letzten Jahren zugunsten der Einführung von neuen Produktkategorien der Betreuung von Bestandskunden nur untergeordnete Priorität eingeräumt. Dies hat sich negativ auf die allgemeine Zufriedenheit dieser Kunden ausgewirkt. Dadurch ist es möglich, dass bestehende Kunden auf Produkte von Wettbewerbern von InVision wechseln, sodass die bisherigen Umsatzströme nachhaltig versiegen. Sofern es InVision nicht gelingt, die Kundenzufriedenheit auf hohem Niveau zu stabilisieren, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.
Die von InVision angewandten Methoden, Prozesse und Technologien zur Einführung von Produkten im Bereich Workforce Management resultieren in überproportional langen Einführungszyklen und häufig einem unvollständig genutzten Funktionsumfang. Dies kann dazu führen, dass Kunden während oder nach der Produkteinführung nur einen eingeschränkten Wert aus der dauerhaften Nutzung erzielen und sich in der Folge entscheiden, die Nutzung des Produktes einzustellen, so dass bestehende Umsatzströme nachhaltig versiegen und die Möglichkeit, neue Umsatzströme zu etablieren, eingeschränkt wird. Sofern es InVision nicht gelingt, die bisher angewendeten Methoden, Prozesse und Technologien zur Einführung von Produkten bei Kunden dahingehend zu verändern, dass Kunden schnell und dauerhaft einen hohen Wert aus der Nutzung der Produkte erzielen, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.
Die Risikostruktur der InVision Gruppe hat sich auf Basis der aktuellen Analyse gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr nicht wesentlich verändert. Neben der weiterhin vorherrschenden Covid-19-Pandemie stellt der Ukraine-Konflikt jedoch grundsätzlich ein einschneidendes Ereignis dar, das mittel- und langfristig erhebliche Konsequenzen für die Weltwirtschaft haben wird. Nach Einschätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft wird es unter anderem zu einer verlangsamten gesamtwirtschaftlichen Erholung kommen, da einsetzende Preissteigerungen den Konsum bremsen und die Investitionstätigkeit der Unternehmen infolge der höheren geopolitischen Verunsicherungen belasten. Infolge dieser gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen ist das allgemeine Forderungsausfallrisiko der InVision-Gruppe grundsätzlich gestiegen. Ein unmittelbares wirtschaftliches Risiko sieht die Gesellschaft in diesem Zusammenhang allerdings nicht, da sowohl Russland als auch die Ukraine keine relevanten Absatzmärkte darstellen.
Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen.
Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB und Vergütungsbericht
Die jeweils aktuelle Erklärung gem. §161 AktG, die jeweils aktuellen Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen und der jeweils aktuelle Vergütungsbericht gem. § 162 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik „Corporate Governance” unter www.ivx.com/investors verfügbar.
Prognosebericht & Chancen
Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung
Der Internationale Währungsfonds rechnet für 2022 mit einem Wachstum der Wirtschaft im Euroraum um 3,9% und in den USA um 4,0%. Die Bitkom Research GmbH rechnet für 2022 mit einem Wachstum von 5,9% in der Informationstechnik.
Voraussichtliche Entwicklung von InVision
Wir betreiben ein hoch skalierbares Geschäftsmodell, besetzen eine exzellente strategische Ausgangsposition und treffen auf ein erhebliches unausgeschöpftes Wachstumspotenzial mit zahlreichen Wachstumsoptionen.
Wir haben daher 2021 beschlossen, in den nächsten Jahren erheblich in den Ausbau unserer Geschäftstätigkeit zu investieren. Wesentlicher Teil des Investitionsprogramms ist der Ausbau der Personalstärke auf 500 Mitarbeiter. Wie schon 2021 liegt 2022 der Schwerpunkt insbesondere auf dem Ausbau von Kapazitäten in der Kundenbetreuung sowie angrenzenden Bereichen. Wir gehen davon aus, dass durch die Investitionen ein Wachstum des injixo ARR um mindestens 40%, ein Gesamtumsatz über Vorjahresniveau und ein negatives EBIT von bis zu minus 5 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2022 erzielt wird. Für 2022 stellen daher injixo ARR, Gesamtumsatz und EBIT die wesentlichen Leistungsindikatoren dar. In den Folgejahren rechnen wir mit einem nachhaltigen Wachstum des injixo ARR auf hohem Niveau sowie einer sukzessiven Verbesserung des EBIT. Im Jahr 2025 rechnen wir mit einem Gesamtumsatz von mehr als 50 Mio. Euro sowie einer EBIT-Marge von mehr als 25%.
Wir behalten uns vor, im Laufe des Jahres 2022 Optionen zur Kapitalerhöhung für die weitere Wachstumsfinanzierung zu prüfen.
Düsseldorf, den 21. März 2022
Peter Bollenbeck