Konzernlagebericht
der InVision AG für das Geschäftsjahr 2020
Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch „AG“ oder „Gesellschaft“ genannt), sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch „InVision“, „InVision-Gruppe“, „InVision-Konzern“, „Konzern“ oder „wir” genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird.
Das Unternehmen
Geschäftstätigkeit
Die InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte zur Optimierung des Personaleinsatzes (Workforce Management) und zur Ausbildung von Mitarbeitern (Education) und ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig.
Mitarbeiter
Am 31. Dezember 2020 waren inklusive Vorstand weltweit 118 Mitarbeiter bei der InVision-Gruppe beschäftigt. Damit lag die Mitarbeiterzahl zum Bilanzstichtag über dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2019: 110 Mitarbeiter). Im Inland waren zum Jahresende 89 Mitarbeiter beschäftigt (31. Dezember 2019: 86 Mitarbeiter), während 29 Mitarbeiter in den ausländischen Tochtergesellschaften angestellt waren (31. Dezember 2019: 24 Mitarbeiter).
Forschung & Entwicklung
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 6,5 Prozent auf 5.282 TEUR gesunken (Vorjahr: 5.650 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 41 Prozent (31. Dezember 2019: 45 Prozent).
Angaben gemäß § 315 a HGB
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. Mai 2025 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.117.500,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
- für Spitzenbeträge,
- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 29. Mai 2020 unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 29. Mai 2020 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 29. Mai 2020 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist;
- soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechtes bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 bis zum 28. Mai 2025 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu einem anteiligen Betrag von 10% am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 28. Mai 2025. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u. a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.
Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag wie zum vorangegangenen Stichtag keine eigenen Aktien.
Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2020 folgende Aktionäre mit mehr als 10 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:
- Peter Bollenbeck, Düsseldorf (35,14%) hiervon direkt 17,00%, indirekt über InVision Holding GmbH 18,14%
- InVision Holding GmbH, Düsseldorf (18,14%)
- Matthias Schroer, Maurach, Österreich (11,32%)
- Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Bonn (10,08%)
- Armand Zohari, Bochum (10,00%)
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 ff. AktG bestellt und abberufen.
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einer Person. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. § 8 Satz 2 der Satzung legt die Alleinvertretung fest, wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist.
Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2020 um 7,2 Prozent und in den USA um 3,4 Prozent eingebrochen. Gemäß Bitkom Research GmbH ist der Markt für Informationstechnik im Berichtsjahr um 0,7 Prozent geschrumpft.
Geschäftsentwicklung
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der InVision-Gruppe sind der Konzernumsatz und die EBIT-Marge (Anteil Konzerngesamtergebnis vor Steuern am Umsatz). Durch das Geschäftsmodell des Konzerns hat eine positive oder negative Entwicklung dieser Leistungsindikatoren eine korrelierende Auswirkung auf die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage.
Ertragslage
Der Konzernumsatz ist im Berichtsjahr um 1 Prozent auf 12.752 TEUR (Vorjahr: 12.618 TEUR) gestiegen. Die Gesellschaft hat im zweiten Halbjahr 2020 die Entwicklungs- und Vertriebsorganisationen der beiden Produktbereiche „Workforce Management” und „Education” zusammengeführt und veröffentlicht daher nicht mehr die jeweiligen Umsatzanteile.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 51 Prozent auf 65 TEUR gesunken (Vorjahr: 133 TEUR).
Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr um 7 Prozent auf 8.703 TEUR gestiegen (Vorjahr: 8.162 TEUR). Die Personalaufwandsquote beträgt somit 68 Prozent (Vorjahr: 65 Prozent).
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind um 10 Prozent auf 663 TEUR gesunken (Vorjahr: 737 TEUR). Von den ausgewiesenen Abschreibungen entfallen 188 TEUR (Vorjahr: 182 TEUR) auf die nach IFRS 16 seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 zu aktivierenden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2020 um 19 Prozent auf 2.316 TEUR gesunken (Vorjahr: 2.868 TEUR) und stellen somit 18 Prozent im Verhältnis zum Konzernumsatz dar (Vorjahr: 23 Prozent). Diese Entwicklung spiegelt im Wesentlichen die finanziellen Konsequenzen der Maßnahmen des Unternehmens als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie wider. Die Geschäftsräume des Konzerns wurden zum Schutz der Belegschaft temporär geschlossen. Reiseaktivitäten wurden auf ein Mindestmaß zurückgefahren. Der Geschäftsbetrieb wurde ohne Unterbrechung im „Remote-Setup” aufrecht erhalten. Dienstleistungen im Rahmen von Kundenprojekten wurden ebenfalls ausschließlich „remote” erbracht.
Der Aufwand für Cloud Services ist um 1 Prozent auf 768 TEUR (Vorjahr: 762 TEUR) gestiegen. Die bis zum letzten Geschäftsjahr unter den Cloud Services ausgewiesenen Aufwendungen für Online-Werbeaktivitäten wurden in den Marketingaufwand umgegliedert. Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahresvergleichwerte angepasst und 44 TEUR entsprechend umgegliedert. Die Beratungsaufwendungen liegen mit 447 TEUR 10 Prozent über dem Vorjahr (Vorjahr: 407 TEUR). Die Raumaufwendungen sind um 21 Prozent auf 293 TEUR (Vorjahr: 370 TEUR) gesunken, was vor allem auf die temporäre Kündigung der angemieteten Büroflächen für die InVision Software Inc. in Chicago, USA, und die vorübergehende Schliessung der übrigen Geschäftsräume der InVision-Gruppe zurückzuführen ist. Der Marketingaufwand ist um 4 Prozent auf 223 TEUR (Vorjahr: 233 TEUR) gesunken. Die Reiseaufwendungen sind um 79 Prozent auf 78 TEUR (Vorjahr: 366 TEUR) gesunken. Die Personalbeschaffungskosten sind um 10 Prozent auf TEUR 75 (Vorjahr: 68 TEUR) gestiegen. Die sonstigen Personalnebenkosten sind um 65 Prozent auf 58 TEUR (Vorjahr: 166 TEUR) gesunken und betreffen im Wesentlichen die Mitarbeiterverpflegung. Die Kommunikationsaufwendungen sind im Berichtsjahr um 39 Prozent auf 55 TEUR gesunken (Vorjahr: 90 TEUR).
Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtszeitraums beträgt 1.135 TEUR und liegt um 16 Prozent über Vorjahr (981 TEUR). Die EBIT-Marge ist auf 9 Prozent gestiegen (Vorjahr: 8 Prozent).
Der Zinsaufwand entspricht mit 107 TEUR dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 108 TEUR). Der wesentliche Anteil davon entfällt auf die Aufnahme eines Bereitstellungsdarlehens über 6.000 TEUR im Geschäftsjahr 2018. Dieses wurde im Geschäftsjahr mit 5.000 TEUR vollständig abgerufen (Vorjahr: 1.000 TEUR). Nach IFRS 16 werden Leasingraten in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wurde entsprechend erfolgswirksam im Zinsaufwand erfasst.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen insgesamt Aufwendungen von -614 TEUR aus (Vorjahr Ertrag: 2.106 TEUR). Diese beinhalten auf der einen Seite Steueraufwendungen in Höhe von -112 TEUR für Steuern auf Gewinne der Gesellschaften injixo AG, Zug, Schweiz, InVision Software SAS, Paris, Frankreich, InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich, sowie der InVision Software B.V., Utrecht, Niederlande. Gegenläufig wurden Erträge für den Verlustrücktrag der InVision AG, Düsseldorf über 185 TEUR erfasst.
Weiterhin wurden Aufwendungen für die Auflösung aktiver latenter Steuern von -687 TEUR erfasst. Diese stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem konzerninternen Verkauf von Softwarelizenzen für Workforce Management der injixo AG, Zug, Schweiz, an die InVision AG, Düsseldorf, in Höhe von 11.500 TEUR. Die Transaktion führte im Geschäftsjahr 2019 zu einer Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten im Einzelabschluss der InVision AG, Düsseldorf, und somit zu einer temporären Differenz zwischen Konzern- und Handels-/Steuerbilanz, auf die aktive latente Steuern in Höhe von 3.450 TEUR zu bilden waren. Diese werden bis inklusive 2024 im Einklang mit den entsprechenden Nutzungsdauern der Lizenzen zeitanteilig aufgelöst.
Im Geschäftsjahr 2020 beträgt der Konzernüberschuss 372 TEUR (Vorjahr: 2.995 TEUR). Das Ergebnis je Aktie beträgt 0,17 EUR (Vorjahr: 1,34 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.235.000 Aktien (Vorjahr: 2.235.000 Aktien).
Trotz der globalen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie lag die Umsatzentwicklung und damit auch der Geschäftsverlauf 2020 insgesamt im Rahmen der Erwartungen.
Finanz- und Vermögenslage
Die liquiden Mittel sind zum 31.12.2020 um 198 Prozent auf 7.791 TEUR gestiegen (Vorjahr: 2.616 TEUR). Das seit 2018 verfügbare Bereitstellungsdarlehen von insgesamt 6.000 TEUR wurde durch den Abruf von 5.000 TEUR (Vorjahr: 1.000 TEUR) vollständig im Geschäftsjahr in Anspruch genommen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Bilanzstichtag mit 995 TEUR um 14 Prozent unter dem Vorjahresvergleichswert (Vorjahr: 1.159 TEUR). Die Ertragsteuererstattungsansprüche sind auf 367 TEUR gestiegen (Vorjahr: 44 TEUR) und betreffen neben der InVision AG die Tochtergesellschaften in Frankreich und dem Vereinigten Königreich. Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte liegen bei 240 TEUR (Vorjahr: 136 TEUR). Die immateriellen Vermögenswerte liegen im Berichtsjahr mit 247 TEUR 17 Prozent unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 298 TEUR). Das Sachanlagevermögen beträgt 8.573 TEUR (Vorjahr: 8.937 TEUR). Die nach IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte für angemietete Büroräume in Leipzig und Paris betragen 1.384 TEUR (Vorjahr: 1.522 TEUR). Die aktiven latenten Steuern sind um 20 Prozent auf 2.794 TEUR gesunken (Vorjahr: 3.481 TEUR). Der konzerninterne Verkauf von Softwarelizenzen im Geschäftsjahr 2019 führte zu einer Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten im Einzelabschluss der InVision AG und somit zu einer temporären Differenz zwischen Konzern- und Handels-/Steuerbilanz, auf die aktive latente Steuern zu bilden waren. Diese werden bis inklusive 2024 im Einklang mit den entsprechenden Nutzungsdauern der Lizenzen zeitanteilig aufgelöst. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten wie im Vorjahr ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume.
Das verfügbare Bereitstellungsdarlehen über 6.000 TEUR wurde im Geschäftsjahr durch den Abruf von 5.000 TEUR (Vorjahr: 1.000 TEUR) vollständig in Anspruch genommen. Dieses Darlehen wurde zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen aufgenommen und wird entsprechend seiner Fristigkeit als kurz- und langfristige finanzielle Verbindlichkeit in der Bilanz ausgewiesen. Seit dem dritten Quartal 2020 erfolgt die quartärliche Tilgung des Darlehens mit jeweils 240 TEUR.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum Bilanzstichtag um 42 Prozent auf 94 TEUR gesunken (Vorjahr: 162 TEUR). Die Rückstellungen sind um 13 Prozent auf 209 TEUR gesunken (Vorjahr: 239 TEUR).
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten sind um 32 Prozent auf 817 TEUR gesunken (Vorjahr: 1.202 TEUR) und betreffen zu einem wesentlichen Anteil die Gesellschaften injixo AG, Zug, Schweiz, und InVision AG, Düsseldorf.
Die Kundenvertragsverbindlichkeiten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind um 1 Prozent auf 849 TEUR gesunken (Vorjahr: 859 TEUR).
Die Rücklagen betragen zum Ende der Berichtsperiode 1.191 TEUR (Vorjahr: 1.191 TEUR). Das Konzernbilanzergebnis beträgt 10.474 TEUR (Vorjahr: 10.102 TEUR).
Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 22.398 TEUR (Vorjahr: 18.214 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 13.413 TEUR (Vorjahr: 13.125 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 60 Prozent (Vorjahr: 72 Prozent).
Grundzüge des Vergütungssystems
Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten eine Festvergütung in Höhe von EUR 12.500. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird spätestens nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt.
Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt sowie einem Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Außerdem ist durch die Gesellschaft eine D&O-Versicherung abgeschlossen worden.
Risikobericht
Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
Für den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert.
Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden.
Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen.
Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig, werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen.
Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben und festgelegt.
Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit
InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.
InVision hat in den letzten Jahren zugunsten der Einführung von neuen Produktkategorien der Betreuung von Bestandskunden nur untergeordnete Priorität eingeräumt. Dies hat sich negativ auf die allgemeine Zufriedenheit dieser Kunden ausgewirkt. Dadurch ist es möglich, dass bestehende Kunden auf Produkte von Wettbewerbern von InVision wechseln, sodass die bisherigen Umsatzströme nachhaltig versiegen. Sofern es InVision nicht gelingt, die Kundenzufriedenheit auf hohem Niveau zu stabilisieren, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.
Die von InVision angewandten Methoden, Prozesse und Technologien zur Einführung von Produkten im Bereich Workforce Management resultieren in überproportional langen Einführungszyklen und häufig einem unvollständig genutzten Funktionsumfang. Dies kann dazu führen, dass Kunden während oder nach der Produkteinführung nur einen eingeschränkten Wert aus der dauerhaften Nutzung erzielen und sich in der Folge entscheiden, die Nutzung des Produktes einzustellen, so dass bestehende Umsatzströme nachhaltig versiegen und die Möglichkeit, neue Umsatzströme zu etablieren, eingeschränkt wird. Sofern es InVision nicht gelingt, die bisher angewendeten Methoden, Prozesse und Technologien zur Einführung von Produkten bei Kunden dahingehend zu verändern, dass Kunden schnell und dauerhaft einen hohen Wert aus der Nutzung der Produkte erzielen, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.
Dem Management von Risiken kommt in Zeiten der Covid-19-Pandemie eine besonders wichtige Rolle zu. Auf Basis der aktuellen Analyse hat sich die Risikostruktur der InVision-Gruppe gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr allerdings nicht wesentlich verändert, auch wenn das allgemeine Forderungsausfallrisiko infolge der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen grundsätzlich gestiegen ist. Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft und zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wurden getroffen.
Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen.
Erklärung zur Unternehmensführung
Die jeweils aktuelle Erklärung gem. §161 AktG, die jeweils aktuellen Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen sind auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik “Corporate Governance” unter www.ivx.com/investors verfügbar.
Prognosebericht & Chancen
Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung
Der Internationale Währungsfonds rechnet für 2021 mit einem Wachstum der Wirtschaft im Euroraum um 4,2 Prozent und in den USA um 5,1 Prozent. Die Bitkom Research GmbH rechnet für 2021 mit einem Wachstum von 4,2 Prozent in der Informationstechnik.
Voraussichtliche Entwicklung von InVision
Wir haben InVision von 2018 bis 2020 in allen Unternehmensbereichen neu aufgestellt und damit die Strukturen für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum geschaffen. Wir betreiben ein hoch skalierbares Geschäftsmodell, besetzen eine exzellente strategische Ausgangsposition und treffen auf ein erhebliches unausgeschöpftes Wachstumspotenzial mit zahlreichen Wachstumsoptionen.
Wir planen daher, in den nächsten fünf Jahren erheblich in den Ausbau unserer Geschäftstätigkeit zu investieren. Wesentlicher Teil des Investitionsprogramms ist die Einstellung von bis zu 400 zusätzlichen Mitarbeitern in allen Unternehmensbereichen. Für 2021 liegt der Schwerpunkt dabei insbesondere auf dem massiven Ausbau von Kapazitäten in der Kundenbetreuung sowie angrenzenden Bereichen. Wir gehen davon aus, dass durch die Investitionen vorübergehend 2021 und 2022 jeweils ein negatives EBIT von kumuliert bis zu minus 6 Mio. Euro erzielt wird. Für 2021 stellt daher die EBIT-Entwicklung den wesentlichen Leistungsindikator dar. Im Ergebnis rechnen wir von 2022-2025 mit nachhaltigen durchschnittlichen Wachstumsraten in Höhe von mindestens 30 Prozent pro Jahr. Im Jahr 2025 rechnen wir mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro sowie einer EBIT-Marge von mehr als 25 Prozent.
Wir planen, im Jahr 2021 ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm einzurichten, um die Gewinnung und langfristige Bindung von hochqualifizierten Mitarbeitern zu verbessern. Wir behalten uns darüber hinaus vor, im Laufe des Jahres 2021 Optionen zur Kapitalerhöhung für die weitere Wachstumsfinanzierung zu prüfen.
Düsseldorf, den 19. März 2021
Peter Bollenbeck