Konzernlagebericht
der InVision AG für das Geschäftsjahr 2019
Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch „AG“ oder „Gesellschaft“ genannt), sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch „InVision“, „InVision-Gruppe“, „InVision-Konzern“ oder „Konzern“ genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird.
Das Unternehmen
Geschäftstätigkeit
Die InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte zur Optimierung des Personaleinsatzes (Workforce Management) und zur Ausbildung von Mitarbeitern (Education) und ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig.
Mitarbeiter
Am 31. Dezember 2019 waren inklusive Vorstand weltweit 110 Mitarbeiter bei der InVision-Gruppe beschäftigt. Damit lag die Mitarbeiterzahl zum Bilanzstichtag auf Vorjahresniveau (31. Dezember 2018: 110 Mitarbeiter). Im Inland waren zum Jahresende 86 Mitarbeiter (31. Dezember 2018: 89 Mitarbeiter) beschäftigt, während 24 Mitarbeiter in den ausländischen Tochtergesellschaften angestellt waren (31. Dezember 2018: 21 Mitarbeiter).
Forschung & Entwicklung
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 10 Prozent auf 5.650 TEUR gesunken (Vorjahr: 6.301 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 45 Prozent (31. Dezember 2018: 48 Prozent).
Angaben gemäß § 315 a HGB
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.117.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen gegen Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
- für Spitzenbeträge,
- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechteausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 18. Mai 2015 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 18. Mai 2015 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 18. Mai 2015 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist;
- soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 bis zum 17. Mai 2020 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu einem anteiligen Betrag von 10% am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u. a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.
Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag wie zum vorangegangenen Stichtag keine eigenen Aktien.
Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2019 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:
- Peter Bollenbeck, Düsseldorf (33,13%) hiervon direkt 17,0%, indirekt über InVision Holding GmbH 16,13%
- InVision Holding GmbH, Düsseldorf (16,13%)
- Matthias Schroer, Maurach, Österreich (11,32%)
- Armand Zohari, Bochum (10,00%)
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 ff. AktG bestellt und abberufen.
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einer Person. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. § 8 Satz 2 der Satzung legt die Alleinvertretung fest, wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist.
Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2019 um 1,2 Prozent und in den USA um 2,3 Prozent gewachsen. Die insgesamt gute Konjunkturlage hat im Berichtsjahr zu partiellen Engpässen auf dem Arbeitsmarkt geführt. Gemäß Bitkom Research GmbH ist der Markt für Informationstechnik im Berichtsjahr um 2,9 Prozent gewachsen.
Geschäftsentwicklung
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der InVision-Gruppe sind der Konzernumsatz und die EBIT-Marge (Anteil Konzerngesamtergebnis vor Steuern am Umsatz). Durch das Geschäftsmodell des Konzerns hat eine positive oder negative Entwicklung dieser Leistungsindikatoren eine korrelierende Auswirkung auf die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage.
Ertragslage
Der Konzernumsatz ist im Berichtsjahr um 3 Prozent auf 12.618 TEUR (Vorjahr: 13.067 TEUR) gesunken. Die Workforce Management Umsätze sind dabei um 3 Prozent auf 12.227 TEUR gesunken (Vorjahr: 12.646 TEUR). Die Education Umsätze sind um 7 Prozent auf 391 TEUR gesunken (Vorjahr: 421 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 16 Prozent auf 133 TEUR gestiegen (Vorjahr: 115 TEUR).
Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr um 6 Prozent auf 8.162 TEUR gesunken (Vorjahr: 8.695 TEUR). Dies ist im Wesentlichen auf die Schließung des Entwicklungsstandorts in Londonderry, Nordirland, zum Ende des Geschäftsjahres 2018 zurückzuführen. Die Personalaufwandsquote beträgt somit 65 Prozent (Vorjahr: 67 Prozent).
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind um 26 Prozent auf 737 TEUR gestiegen (Vorjahr: 586 TEUR). Von den ausgewiesenen Abschreibungen entfallen 182 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) auf die nach IFRS 16 seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 zu aktivierenden Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2019 um 22 Prozent auf 2.868 TEUR gesunken (Vorjahr: 3.655 TEUR) und stellen somit 23 Prozent im Verhältnis zum Konzernumsatz dar (Vorjahr: 28 Prozent). Hierin enthalten sind Aufwendungen für erbrachte Support-Dienstleistungen externer Mitarbeiter, die im Vorjahr unter den Materialaufwendungen erfasst wurden. Der entsprechende Aufwand im Vorjahr in Höhe von 165 TEUR wurde aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit aus dem Materialaufwand in die Beratungsaufwendungen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen umgegliedert.
Der Aufwand für Cloud Services ist im Wesentlichen durch Optimierung von Vertrags- und Zahlungskonditionen um 13 Prozent auf 806 TEUR (Vorjahr: 926 TEUR) gesunken. Die Raumaufwendungen sind um 46 Prozent auf 370 TEUR (Vorjahr: 688 TEUR) gesunken. Die Erstanwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 führte zu einer Reduktion der unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen Raumaufwendungen um 197 TEUR. Für nähere Informationen zur erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wird auf die Abschnitte 2 und 10 im Konzernanhang verwiesen. Weiterhin führte die Kündigung des Mietverhältnisses für die Büroräume in Londonderry, Nordirland, gegen Ende des Geschäftsjahres 2018 zur Reduktion entsprechender Aufwendungen in 2019. Die Reiseaufwendungen sind um 7 Prozent auf 366 TEUR (Vorjahr: 341 TEUR) gestiegen, der Marketingaufwand ist vor allem durch die Reduktion von Messekosten um 39 Prozent auf 189 TEUR (Vorjahr: 312 TEUR) gesunken. Die Beratungsaufwendungen liegen mit 407 TEUR 4 Prozent unter dem Vorjahr (Vorjahr: 426 TEUR nach Umgliederung, s. vorheriger Absatz). Die sonstigen Personalnebenkosten sind um 11 Prozent auf 166 TEUR gesunken (Vorjahr: 186 TEUR) und betreffen im Wesentlichen die Mitarbeiterverpflegung. Die Kommunikationsaufwendungen sind im Berichtsjahr um 12 Prozent auf 90 TEUR gesunken (Vorjahr: 102 TEUR).
Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtszeitraums beträgt 981 TEUR und liegt um 322 Prozent über Vorjahr (233 TEUR). Die EBIT-Marge ist auf 8 Prozent gestiegen (Vorjahr: 2 Prozent).
Der Zinsaufwand ist auf 108 TEUR gestiegen (Vorjahr: 12 TEUR). Dies ist im Wesentlichen auf die Aufnahme eines Bereitstellungsdarlehens über 6.000 TEUR, wovon im Geschäftsjahr 1.000 TEUR abgerufen wurden, und die Erstanwendung von IFRS 16 zurückzuführen. Nach IFRS 16 werden Leasingraten in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen insgesamt einen positiven Betrag von 2.106 TEUR aus (Vorjahr: -463 TEUR). Diese beinhalten auf der einen Seite Steueraufwendungen in Höhe von -1.327 TEUR für Steuern auf Gewinne der Gesellschaften InVision AG, Düsseldorf, injixo AG, Zug, Schweiz, InVision Software SAS, Paris, Frankreich, sowie der InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich.
Gegenläufig wurde ein Steuerertrag aus der Bildung aktiv latenter Steuern von 3.433 TEUR ergebniswirksam erfasst. Grundlage hierfür war der konzerninterne Verkauf von Softwarelizenzen für Workforce Management der injixo AG, Zug, Schweiz, an die InVision AG, Düsseldorf, in Höhe von 11.500 TEUR am 27.12.2019. Die Transaktion führt zu einer Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten im Einzelabschluss der InVision AG, Düsseldorf, und somit zu einer temporären Differenz zwischen Konzern- und Handels-/Steuerbilanz, auf die aktiv latente Steuern zu bilden waren.
Im Geschäftsjahr 2019 beträgt der Konzernüberschuss 2.995 TEUR (Vorjahr: Konzernfehlbetrag 238 TEUR). Das Ergebnis je Aktie beträgt 1,34 EUR (Vorjahr: -0,09 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.235.000 Aktien (Vorjahr: 2.235.000 Aktien).
Insgesamt lag die Umsatzentwicklung und damit auch der Geschäftsverlauf 2019 im Rahmen der Erwartungen.
Finanz- und Vermögenslage
Die liquiden Mittel sind zum 31.12.2019 um 290 Prozent auf 2.616 TEUR gestiegen (Vorjahr: 670 TEUR). Wesentliche Ursache hierfür sind allgemeine Kosteneinsparungen und geringere Netto-Steuerauszahlungen im Bereich der operativen Geschäftstätigkeit, sowie Netto-Zahlungsüberschüsse im Finanzierungsbereich.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Bilanzstichtag mit 1.159 TEUR um 17 Prozent unter dem Vorjahresvergleichswert (Vorjahr: 1.398 TEUR). Die Ertragsteuererstattungsansprüche sind auf 44 TEUR gesunken (Vorjahr: 218 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte liegen bei 136 TEUR (Vorjahr: 129 TEUR). Die immateriellen Vermögenswerte liegen im Berichtsjahr mit 298 TEUR 11 Prozent unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 335 TEUR). Das Sachanlagevermögen beträgt 8.937 TEUR (Vorjahr: 9.299 TEUR). Mit der Erstanwendung von IFRS 16 wurden Nutzungsrechte für angemietete Büroräume in Leipzig und Paris in Höhe von 1.522 TEUR aktiviert. Die aktiven latenten Steuern sind auf 3.481 TEUR gestiegen (Vorjahr: 20 TEUR). Der konzerninterne Verkauf von Softwarelizenzen führt zu einer Aktivierung von immateriellen Vermögenswerten im Einzelabschluss der InVision AG und somit zu einer temporären Differenz zwischen Konzern- und Handels-/Steuerbilanz, auf die aktiv latente Steuern zu bilden waren. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten wie im Vorjahr ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume.
Das 2014 zur teilweisen Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie aufgenommene langfristige Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2019 durch die Restzahlung von 250 TEUR planmäßig und vollständig getilgt. Gegenläufig erhöhte der Abruf von 1.000 TEUR aus einem Bereitstellungsdarlehen über 6.000 TEUR das Guthaben bei Kreditinstituten. Dieses Darlehen wurde zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen aufgenommen und entsprechend ihrer Fristigkeit als kurz- und langfristige finanzielle Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum Bilanzstichtag um 40 Prozent auf 162 TEUR gesunken (Vorjahr: 268 TEUR). Die Rückstellungen sind um 37 Prozent auf 239 TEUR gesunken (Vorjahr: 377 TEUR). Im Vorjahr wurden Miet- und Rückbauverpflichtungen (114 TEUR) aus dem vorzeitig gekündigten Mietverhältnis der Büroräume in Londonderry, Nordirland, passiviert, die im Geschäftsjahr 2019 teilweise in Anspruch genommen und teilweise ergebniswirksam aufgelöst werden konnten.
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten sind um 439 Prozent auf 1.202 TEUR gestiegen (Vorjahr: 223 TEUR). Diese betreffen vor allem die Gesellschaften injixo AG, Zug, Schweiz, InVision AG, Düsseldorf, sowie die InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich.
Die Rechnungsabgrenzungsposten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich um 10 Prozent auf 859 TEUR erhöht (Vorjahr: 784 TEUR).
Die Rücklagen betragen zum Ende der Berichtsperiode 1.191 TEUR (Vorjahr: 1.191 TEUR). Das Konzernbilanzergebnis beträgt 10.102 TEUR (Vorjahr: 7.173 TEUR).
Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 18.214 TEUR (Vorjahr: 12.082 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 13.125 TEUR (Vorjahr: 10.180 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 72 Prozent (Vorjahr: 84 Prozent).
Grundzüge des Vergütungssystems
Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten eine Festvergütung in Höhe von EUR 12.500. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird spätestens nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt.
Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt sowie einem Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Außerdem ist durch die Gesellschaft eine D&O-Versicherung abgeschlossen worden.
Risikobericht
Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
Für den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert.
Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen.
Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen.
Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig, werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen.
Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben und festgelegt.
Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit
InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.
InVision hat in den letzten Jahren zugunsten der Einführung von neuen Produktkategorien der Betreuung von Bestandskunden nur untergeordnete Priorität eingeräumt. Dies hat sich negativ auf die allgemeine Zufriedenheit dieser Kunden ausgewirkt. Dadurch ist es möglich, dass bestehende Kunden auf Produkte von Wettbewerbern von InVision wechseln, sodass die bisherigen Umsatzströme nachhaltig versiegen. Sofern es InVision nicht gelingt, die Kundenzufriedenheit auf hohem Niveau zu stabilisieren, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.
InVision hat bereits 2018 festgestellt, dass die bisher angewendeten Methoden, Prozesse und Technologien zur Einführung von Produkten im Bereich Workforce Management in überproportional langen Einführungszyklen und häufig einem unvollständig genutzten Funktionsumfang resultieren. Dies kann dazu führen, dass Kunden während oder nach der Produkteinführung nur einen eingeschränkten Wert aus der dauerhaften Nutzung erzielen und sich in der Folge entscheiden, die Nutzung des Produktes einzustellen, so dass bestehende Umsatzströme nachhaltig versiegen und die Möglichkeit, neue Umsatzströme zu etablieren, eingeschränkt wird. Sofern es InVision nicht gelingt, die bisher angewendeten Methoden, Prozesse und Technologien zur Einführung von Produkten bei Kunden dahingehend zu verändern, dass Kunden schnell und dauerhaft einen hohen Wert aus der Nutzung der Produkte erzielen, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.
Da bislang noch sehr viel Unklarheit über die Auswirkungen der Corona Pandemie herrschen und in diesem Zusammenhang noch keine konkreten Ereignisse im direkten Geschäftsumfeld von InVision eingetreten sind, lassen sich Risiken und mögliche Einflüsse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft und zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wurden getroffen.
Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen.
Erklärung zur Unternehmensführung
Die jeweils aktuelle Erklärung gem. §161 AktG, die jeweils aktuellen Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen sind auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik “Corporate Governance” unter www.ivx.com/investors verfügbar.
Prognosebericht & Chancen
Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung
Der Internationale Währungsfonds rechnet für 2020 mit einem Wachstum der Wirtschaft im Euroraum um 1,1 Prozent und in den USA um 2,0 Prozent. Die Bitkom Research GmbH rechnet für 2020 mit einem Wachstum von 2,7 Prozent in der Informationstechnik.
Voraussichtliche Entwicklung von InVision
InVision geht in den nächsten Jahren von einer stabilen Nachfrage nach den Produkten der InVision-Gruppe aus, so dass Chancen für eine nachhaltige Ausschöpfung des Umsatzpotenzials bestehen.
InVision plant im Geschäftsjahr 2020 bis zu 30 zusätzliche Mitarbeiter einzustellen, um die Aktivitäten in den Bereichen Vertrieb, Kundenbetreuung sowie Forschung und Entwicklung zu verstärken.
Bei einer vollständigen Umsetzung der geplanten Rekrutierungen rechnet InVision mit einem Umsatz zwischen 12.400 TEUR und 13.400 TEUR sowie einem EBIT zwischen -1.200 TEUR und -200 TEUR.
Angesichts der zum jetzigen Zeitpunkt gesamtwirtschaftlich noch unvorhersehbaren Entwicklungen der Corona Pandemie wurden mögliche Auswirkungen hieraus auf den Geschäftsverlauf von InVision nicht berücksichtigt.
Düsseldorf, den 16. März 2020
Peter Bollenbeck