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Konzernlagebericht

der InVision AG für das Geschäftsjahr 2018

Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch „AG“ oder „Gesellschaft“ genannt), sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch „InVision“, „InVision-Gruppe“, „InVision-Konzern“ oder „Konzern“ genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird.

Das Unternehmen

Geschäftstätigkeit

Die InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte zur Optimierung des Personaleinsatzes (Workforce Management) und zur Ausbildung von Mitarbeitern (Education) und ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig.

Mitarbeiter

Am 31. Dezember 2018 waren inklusive Vorstand weltweit 110 Mitarbeiter bei der InVision-Gruppe beschäftigt. Damit ist die Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 15 Prozent gesunken (31. Dezember 2017: 130 Mitarbeiter). Im Inland waren zum Jahresende 89 Mitarbeiter (31. Dezember 2017: 93 Mitarbeiter) beschäftigt, während 21 Mitarbeiter in den ausländischen Tochtergesellschaften angestellt waren (31. Dezember 2017: 37 Mitarbeiter).

Forschung & Entwicklung

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 16 Prozent auf 6.301 TEUR gesunken (Vorjahr: 7.486 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 48 Prozent (31. Dezember 2017: 57 Prozent).

Angaben gemäß § 315 a HGB

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.117.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen gegen Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

  • für Spitzenbeträge,
  • wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechteausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 18. Mai 2015 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 18. Mai 2015 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 18. Mai 2015 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist;
  • soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 bis zum 17. Mai 2020 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu einem anteiligen Betrag von 10% am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u. a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.

Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag wie zum vorangegangenen Stichtag keine eigenen Aktien.

Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2018 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:

  • Peter Bollenbeck, Düsseldorf (30,8%) hiervon direkt 17,0%, indirekt über InVision Holding GmbH 13,8%
  • InVision Holding GmbH, Düsseldorf (13,8%)
  • Matthias Schroer, Rosenheim (11,3%)
  • Armand Zohari, Bochum (10,0%)

Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 ff. AktG bestellt und abberufen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 01. Juni 2018 wurde § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung geändert. Der Vorstand besteht nunmehr aus mindestens einer Person. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 01. Juni 2018 wurde §8 der Satzung ergänzt. Satz 2 legt die Alleinvertretung fest, wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist.

Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2018 um 1,9 Prozent und in den USA um 2,9 Prozent gewachsen. Die insgesamt gute Konjunkturlage hat im Berichtsjahr zu partiellen Engpässen auf dem Arbeitsmarkt geführt. Gemäß Bitkom Research GmbH ist der Markt für Informationstechnik im Berichtsjahr um 2,5 Prozent gewachsen.

Geschäftsentwicklung

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der InVision-Gruppe sind der Konzernumsatz und die EBIT-Marge (Anteil Konzerngesamtergebnis vor Steuern am Umsatz). Durch das Geschäftsmodell des Konzerns hat eine positive oder negative Entwicklung dieser Leistungsindikatoren eine korrelierende Auswirkung auf die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage.

Ertragslage

Der Konzernumsatz ist im Berichtsjahr um 1 Prozent auf 13.067 TEUR (Vorjahr: 13.163 TEUR) gesunken. Die Workforce Management Umsätze sind dabei um 2 Prozent auf 12.646 TEUR gestiegen (Vorjahr: 12.449 TEUR). Die Education Umsätze sind um 41 Prozent auf 421 TEUR gesunken (Vorjahr: 714 TEUR).

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 26 Prozent auf 115 TEUR gestiegen (Vorjahr: 91 TEUR).

Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr um 8 Prozent auf 8.695 TEUR gestiegen (Vorjahr: 8.085 TEUR). Dies ist unter anderem auf Abfindungszahlungen wegen der Aufgabe des Entwicklungsstandorts in Londonderry, Nordirland, zurückzuführen sowie auf allgemeine Gehaltsanpassungen. Die Personalaufwandsquote beträgt somit 67 Prozent (Vorjahr: 61 Prozent).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2018 um 11 Prozent auf 3.490 TEUR gestiegen (Vorjahr: 3.143 TEUR) und stellen somit 27 Prozent im Verhältnis zum Konzernumsatz dar (Vorjahr: 24 Prozent). Der Aufwand für Cloud Services ist zum einen aufgrund erhöhten Bedarfs an Speicherkapazitäten der InVision Anwendungen zum anderen aufgrund von steigendem Einsatz von Cloud Anwendungen im Arbeitsumfeld um 13 Prozent auf 926 TEUR (Vorjahr: 816 TEUR) gestiegen. Die Raumaufwendungen sind um 50 Prozent auf 688 TEUR (Vorjahr: 460 TEUR) gestiegen, was vor allem auf die höhere Büromiete für die im November 2017 bezogene Immobilie in Leipzig und die als Rückstellung erfassten Miet- und Rückbaukosten (114 TEUR) aus dem vorzeitig gekündigten Mietverhältnis der Büroräume in Londonderry, Nordirland, zurückzuführen ist. Die Reiseaufwendungen sind um 8 Prozent auf 341 TEUR (Vorjahr: 370 TEUR) gesunken, der Marketingaufwand ist um 9 Prozent auf 312 TEUR (Vorjahr: 343 TEUR) gesunken. Die Beratungsaufwendungen liegen mit 261 TEUR 10 Prozent über dem Vorjahr (Vorjahr: 238 TEUR). Die sonstigen Personalnebenkosten betreffen im Wesentlichen die Mitarbeiterverpflegung und liegen mit 186 TEUR auf dem Vorjahresniveau. Die Kommunikationsaufwendungen sind im Berichtsjahr um 10 Prozent auf 102 TEUR gesunken (Vorjahr: 113 TEUR).

Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtszeitraums beträgt 233 TEUR und liegt um 83 Prozent unter Vorjahr (1.363 TEUR). Die EBIT-Marge ist auf 2 Prozent gesunken (Vorjahr: 10 Prozent).

Der Zinsaufwand ist auf 12 TEUR gesunken (Vorjahr: 27 TEUR).

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind auf 463 TEUR gestiegen (Vorjahr: 437 TEUR). Diese beinhalten Steuern auf Gewinne der InVision AG, der InVision Software SAS, Paris, Frankreich, sowie der InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich. Auf die Verluste der anderen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften wurden gegenläufig keine aktiven latenten Steuern gebildet, weshalb die Steuerquote entsprechend hoch ist.

Im Geschäftsjahr 2018 beträgt der Konzernfehlbetrag 238 TEUR (Vorjahr: Konzernüberschuss 884 TEUR). Das Ergebnis je Aktie beträgt -0,09 EUR (Vorjahr: 0,36 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.235.000 Aktien (Vorjahr: 2.235.000 Aktien).

Insgesamt lag die Umsatzentwicklung, vor allem im Bereich Education, und damit auch der Geschäftsverlauf 2018 hinter den Erwartungen.

Finanz- und Vermögenslage

Die liquiden Mittel sind zum 31.12.2018 um 70 Prozent auf 670 TEUR gesunken (Vorjahr: 2.210 TEUR). Wesentliche Ursache hierfür sind Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten über 1.250 TEUR und Auszahlungen für Investitionen im Sachanlagevermögen über 333 TEUR. Diese umfassen im Wesentlichen Hardwareausstattungen, allgemeine Betriebs- und Geschäftstattungen sowie Einbauten für Büroräume.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Bilanzstichtag mit 1.398 TEUR um 10 Prozent über dem Vorjahresvergleichswert (Vorjahr: 1.269 TEUR). Die Ertragsteuererstattungsansprüche sind auf 218 TEUR gestiegen (Vorjahr: 46 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögengegenstände liegen bei 129 TEUR (Vorjahr: 196 TEUR). Die immateriellen Vermögenswerte liegen im Berichtsjahr mit 335 TEUR annähernd auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 338 TEUR). Das Sachanlagevermögen beträgt 9.299 TEUR (Vorjahr: 9.569 TEUR), hierin enthalten sind Anlagen im Bau in Höhe von 98 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die aktiven latenten Steuern sind auf 20 TEUR gesunken (Vorjahr: 39 TEUR).

Das 2014 zur teilweisen Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie aufgenommene langfristige Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2018 mit 1.250 TEUR getilgt und beläuft sich zum 31.12.2018 auf 250 TEUR. Aufgrund der Fälligkeit des verbleibenden Darlehensrestbetrags, wurde eine Umgliederung aus den langfristigen in die kurzfristigen Verbindlichkeiten vorgenommen. Die Vorjahreswerte wurden angepasst und 250 TEUR werden im Vorjahr als langfristiger Anteil ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum Bilanzstichtag um 58 Prozent auf 268 TEUR gestiegen (Vorjahr: 170 TEUR). Die Rückstellungen sind um 47 Prozent auf 377 TEUR gestiegen (Vorjahr: 256 TEUR). Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Passivierung von Miet- und Rückbauverpflichtungen (114 TEUR) aus dem vorzeitig gekündigten Mietverhältnis der Büroräume in Londonderry, Nordirland, zurückzuführen.

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten sind um 45 Prozent auf 223 TEUR gesunken (Vorjahr: 406 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich um 19 Prozent auf 784 TEUR reduziert (Vorjahr: 971 TEUR).

Die Rücklagen betragen zum Ende der Berichtsperiode 1.191 TEUR (Vorjahr: 1.191 TEUR). Das Konzernbilanzergebnis beträgt 7.173 TEUR (Vorjahr: 7.411 TEUR).

Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 12.082 TEUR (Vorjahr: 13.683 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 10.180 TEUR (Vorjahr: 10.380 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 84 Prozent (Vorjahr: 76 Prozent).

Grundzüge des Vergütungssystems

Durch Beschluss der Hauptversammlung wurden die Aufsichtsratsvergütungen ab dem Geschäftsjahr 2018 wie folgt angepasst: Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten eine Festvergütung in Höhe von EUR 12.500. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird spätestens nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt.

Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt sowie einem Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Außerdem ist durch die Gesellschaft eine D&O-Versicherung abgeschlossen worden.

Risikobericht

Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems

Für den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert.

Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden.

Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen.

Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig, werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen.

Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben und festgelegt.

Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit

InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.

InVision hat in den letzten Jahren zugunsten der Einführung von neuen Produktkategorien der Betreuung von Bestandskunden nur untergeordnete Priorität eingeräumt. Dies hat sich negativ auf die allgemeine Zufriedenheit dieser Kunden ausgewirkt. Dadurch ist es möglich, dass bestehende Kunden auf Produkte von Wettbewerbern von InVision wechseln, sodass die bisherigen Umsatzströme nachhaltig versiegen. Sofern es InVision nicht gelingt, die Kundenzufriedenheit auf hohem Niveau zu stabilisieren, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.

InVision hat 2018 festgestellt, dass die bisher angewendeten Methoden, Prozesse und Technologien zur Einführung von Produkten im Bereich Workforce Management in überproportional langen Einführungszyklen und häufig einem unvollständig genutzten Funktionsumfang resultieren. Dies kann dazu führen, dass Kunden während oder nach der Produkteinführung nur einen eingeschränkten Wert aus der dauerhaften Nutzung erzielen und sich in der Folge entscheiden, die Nutzung des Produktes einzustellen, so dass bestehende Umsatzströme nachhaltig versiegen und die Möglichkeit, neue Umsatzströme zu etablieren, eingeschränkt wird. Sofern es InVision nicht gelingt, die bisher angewendeten Methoden, Prozesse und Technologien zur Einführung von Produkten bei Kunden dahingehend zu verändern, dass Kunden schnell und dauerhaft einen hohen Wert aus der Nutzung der Produkte erzielen, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.

Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die jeweils aktuelle Erklärung gem. §161 AktG, die jeweils aktuellen Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen sind auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik “Corporate Governance” unter www.ivx.com/investors verfügbar.

Prognosebericht & Chancen

Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung

Der Internationale Währungsfonds rechnet für 2019 mit einem Wachstum der Wirtschaft im Euroraum um 1,8 Prozent und in den USA um 2,7 Prozent. Die Bitkom Research GmbH rechnet für 2019 mit einem Wachstum von 1,9 Prozent in der Informationstechnik.

Voraussichtliche Entwicklung von InVision

InVision geht in den nächsten Jahren von einer stabilen Nachfrage nach den Produkten der InVision-Gruppe aus, so dass Chancen für eine nachhaltige Ausschöpfung des Umsatzpotenzials bestehen. Für die nächsten Monate sieht die Unternehmensplanung hauptsächlich eine Fokussierung auf die Intensivierung der Kundenbetreuung sowie Investitionen in Methoden, Prozesse und Technologien für die Einführung von Software-Produkten vor. Mit den geplanten Maßnahmen sollen aktuelle Risiken der Geschäftstätigkeit verringert und Möglichkeiten zur nachhaltigen Ausschöpfung des Umsatzpotenzials geschaffen werden. InVision rechnet mindestens mit Umsatz und EBIT auf Vorjahresniveau.

Düsseldorf, den 15. März 2019

Peter Bollenbeck