Konzernlagebericht
der InVision AG für das Geschäftsjahr 2017
Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch „AG“ oder „Gesellschaft“ genannt), sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch „InVision“, „InVision-Gruppe“, „InVision-Konzern“ oder „Konzern“ genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird.
Das Unternehmen
Geschäftstätigkeit
Die InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte zur Optimierung des Personaleinsatzes und zur Ausbildung von Mitarbeitern und ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig.
Mitarbeiter
Am 31. Dezember 2017 waren inklusive Vorstand weltweit 130 Mitarbeiter bei der InVision-Gruppe beschäftigt. Damit ist die Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 23 Prozent gestiegen (31. Dezember 2016: 106 Mitarbeiter). Im Inland waren zum Jahresende 93 Mitarbeiter (31. Dezember 2016: 79 Mitarbeiter) beschäftigt, während 37 Mitarbeiter (31. Dezember 2016: 27 Mitarbeiter) in den ausländischen Tochtergesellschaften angestellt waren.
Forschung & Entwicklung
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 37 Prozent auf 7.486 TEUR gestiegen (Vorjahr: 5.459 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 57 Prozent (31. Dezember 2016: 44 Prozent).
Angaben gemäß § 315 a HGB
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.117.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen gegen Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
- für Spitzenbeträge,
- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechteausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 18. Mai 2015 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 18. Mai 2015 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 18. Mai 2015 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist;
- soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 bis zum 17. Mai 2020 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu einem anteiligen Betrag von 10% am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u. a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.
Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag wie zum vorangegangenen Stichtag keine eigenen Aktien.
Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2017 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:
- Peter Bollenbeck, Düsseldorf (17,0%)
- InVision Holding GmbH, Düsseldorf (13,0%)
- Matthias Schroer, Rosenheim (11,3%)
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 ff. AktG bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.
Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2017 um 2,4 Prozent und in den USA um 2,2 Prozent gewachsen. Die insgesamt gute Konjunkturlage hat im Berichtsjahr zu partiellen Engpässen auf dem Arbeitsmarkt geführt. Gemäß Bitkom Research GmbH ist der Markt für Informationstechnik im Berichtsjahr um 3,9 Prozent gewachsen.
Geschäftsentwicklung
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der InVision-Gruppe sind der Konzernumsatz und die EBIT-Marge (Anteil Konzerngesamtergebnis vor Steuern am Umsatz). Durch das Geschäftsmodell des Konzerns hat eine positive oder negative Entwicklung dieser Leistungsindikatoren eine korrelierende Auswirkung auf die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage.
Ertragslage
Der Konzernumsatz hat sich im Berichtsjahr um 6 Prozent auf 13.163 TEUR (Vorjahr: 12.426 TEUR) erhöht. Die Erlöse aus WFM Abonnements sind dabei um 5 Prozent auf 11.298 TEUR gestiegen (Vorjahr: 10.709 TEUR). Die Erlöse mit dem Produkt The Call Center School sind um 19 Prozent auf 714 TEUR gestiegen (Vorjahr: 599 TEUR). Die sonstigen Umsätze liegen mit 1.151 TEUR um 3 Prozent über dem Vorjahr (Vorjahr: 1.118 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 78 Prozent auf 91 TEUR gesunken (Vorjahr: 408 TEUR). Der Wert des Vorjahres begründet sich vor allem aus einer Versicherungsentschädigung.
Der Personalaufwand ist vor allem aufgrund von Neueinstellungen im Berichtsjahr um 32 Prozent auf 8.085 TEUR gestiegen (Vorjahr: 6.105 TEUR). Die Personalaufwandsquote beträgt somit 61 Prozent (Vorjahr: 49 Prozent).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2017 um 38 Prozent auf 3.143 TEUR gestiegen (Vorjahr: 2.274 TEUR) und stellen somit 24 Prozent im Verhältnis zum Konzernumsatz dar (Vorjahr: 18 Prozent). Der Aufwand für Cloud Services ist zum einen aufgrund erhöhten Bedarfs an Speicherkapazitäten der InVision Anwendungen zum anderen aufgrund von steigendem Einsatz von Cloud Anwendungen im Arbeitsumfeld um 33 Prozent auf 816 TEUR (Vorjahr: 613 TEUR) gestiegen. Die Raumaufwendungen sind um 17 Prozent auf 460 TEUR (Vorjahr: 557 TEUR) zurückgegangen, was einerseits auf die Fertigstellung der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Vorjahr der im Jahr 2013 angeschafften Gewerbeimmobilie in Düsseldorf zurückzuführen ist, andererseits wurde im Berichtszeitraum in den Umbau einer angemieteten Gewerbeimmobilie am Standort Leipzig investiert. Vor allem aufgrund von Neueinstellungen sind die mitarbeiterabhängigen Aufwendungen gestiegen: die Reiseaufwendungen um 83 Prozent auf 370 TEUR (Vorjahr: 202 TEUR), die sonstigen Personalnebenkosten um 49 Prozent auf 268 TEUR (Vorjahr: 180 TEUR), die Aufwendungen für Personalbeschaffung um 148 Prozent auf 114 TEUR (Vorjahr: 46 TEUR). Die Beratungsaufwendungen liegen mit 238 TEUR 8 Prozent über dem Vorjahr (Vorjahr: 220 TEUR). Der Marketingaufwand ist um 12 Prozent auf 343 TEUR gestiegen (Vorjahr: 305 TEUR). Die Aufwendungen für Kommunikation sind um 18 Prozent auf 113 TEUR gestiegen (Vorjahr: 96 TEUR).
Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtszeitraums beträgt 1.363 TEUR und liegt um 62 Prozent unter Vorjahr (3.547 TEUR). Die EBIT-Marge ist auf 10 Prozent gesunken (Vorjahr: 29 Prozent).
Der Zinsaufwand ist auf 27 TEUR gesunken (Vorjahr: 41 TEUR).
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind auf 437 TEUR gesunken (Vorjahr: 1.155 TEUR). Diese beinhalten neben Steuern auf ausgeschütteten Gewinn der InVision Software OÜ, Tallinn, Estland, Einkommensteuern auf Gewinne der InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich, sowie der InVision Software SAS, Paris, Frankreich.
Im Geschäftsjahr 2017 beträgt der Konzernüberschuss 884 TEUR (Vorjahr: 2.328 TEUR). Das Ergebnis je Aktie beträgt 0,36 EUR (Vorjahr: 1,04 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.235.000 Aktien (Vorjahr: 2.235.000 Aktien).
Insgesamt war der Geschäftsverlauf günstig und lag damit im Rahmen der Erwartungen.
Finanz- und Vermögenslage
Die liquiden Mittel sind zum 31.12.2017 um 45 Prozent auf 2.210 TEUR gesunken (Vorjahr: 4.009 TEUR). Wesentliche Ursache hierfür ist bei einem Zufluss an liquiden Mitteln aus dem operativen Geschäft (672 TEUR) eine Auszahlung an Aktionäre über 1.118 TEUR, Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen über 579 TEUR und Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten über 750 TEUR.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahmen um 10 Prozent ab und betragen zum Ende des Geschäftsjahres 1.269 TEUR (Vorjahr: 1.415 TEUR). Die Ertragsteuererstattungsansprüche sind auf 46 TEUR gestiegen (Vorjahr: 7 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögensgegenstände liegen bei 196 TEUR (Vorjahr: 318 TEUR). Die immateriellen Vermögenswerte haben sich im Berichtsjahr durch planmäßige Abschreibungen auf 338 TEUR (Vorjahr: 433 TEUR) reduziert. Das Sachanlagevermögen beträgt 9.569 TEUR (Vorjahr: 9.466 TEUR). Die aktiven latenten Steuern sind auf 39 TEUR gesunken (Vorjahr: 154 TEUR).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind auf 170 TEUR gestiegen (Vorjahr: 149 TEUR). Die Rückstellungen sind um 51 Prozent auf 256 TEUR gestiegen (Vorjahr: 169 TEUR). Die Erhöhung ist fast ausschließlich auf Passivierung von Personalverbindlichkeiten zurückzuführen und setzt sich gleichermaßen aus Abgrenzungen von Abfindungsrisiken, Boni sowie Zuführungen zu Urlaubsrückstellungen zusammen. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten sind um 56 Prozent auf 406 TEUR gesunken (Vorjahr: 922 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich um 41 Prozent auf 971 TEUR reduziert (Vorjahr: 1.636 TEUR).
Das 2014 zur teilweisen Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie aufgenommene langfristige Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2017 mit 750 TEUR getilgt und beläuft sich zum 31.12.2017 auf 1.500 TEUR (Vorjahr 2.250 TEUR). Die planmäßige vierte Tilgungsrate des Jahres 2017 wurde am 2. Januar 2018 abgebucht.
Die Rücklagen betragen zum Ende der Berichtsperiode 1.191 TEUR (Vorjahr: 1.191 TEUR). Das Konzernbilanzergebnis beträgt 7.411 TEUR (Vorjahr: 7.644 TEUR).
Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 13.683 TEUR (Vorjahr: 15.823 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 10.380 TEUR (Vorjahr: 10.697 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 76 Prozent (Vorjahr: 68 Prozent).
Grundzüge des Vergütungssystems
Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten neben dem Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird nach Ablauf des jeweiligen Geschäftshalbjahres gezahlt. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen werden anfallende Umsatzsteuern erstattet.
Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt, welches sich bei Erreichen einer vertraglich näher bestimmten Umsatzschwelle erhöht. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf die Nutzung eines durch die Gesellschaft geleasten Dienstwagens. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Durch die Gesellschaft ist eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.
Risikobericht
Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
Für den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert.
Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden.
Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen.
Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig, werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen.
Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben, festgelegt und jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinsichtlich Eignung und Funktionalität geprüft.
Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit
InVision bietet seit 2011 in stark zunehmendem Maße cloudbasierte Dienste an. Sofern Kunden aus Gründen der Datensicherheit oder anderen Überlegungen dieses Angebot nicht wahrnehmen, führt dies zu dauerhaft geringeren Umsätzen der InVision-Gruppe.
InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.
Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen.
Erklärung zur Unternehmensführung
Die jeweils aktuelle Erklärung gem. §161 AktG, die jeweils aktuellen Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter compliance_statement verfügbar.
Prognosebericht & Chancen
Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung
Gemäß den Prognosen des Internationalen Währungsfonds soll die Wirtschaft 2018 im Euroraum um 2,2 Prozent und in den USA um 2,6 Prozent wachsen. Die Bitkom Research GmbH rechnet für 2018 mit einem Wachstum von 3,1 Prozent in der Informationstechnik.
Voraussichtliche Entwicklung von InVision
InVision geht in den nächsten Jahren von einer stabilen Nachfrage nach den Produkten der InVision-Gruppe aus, so dass Chancen für die Gewinnung von Neukunden und damit für eine nachhaltige Ausschöpfung des Umsatzpotenzials sowie für nachhaltige Profitabilität bestehen. Die Gesellschaft rechnet für 2018 mit einer Umsatzsteigerung von 0-10 Prozent (2017: 6 Prozent) und einer EBIT-Marge von 0-10 Prozent (2017:10 Prozent).
Düsseldorf, den 16. März 2018
Peter Bollenbeck
Armand Zohari