Konzernlagebericht
der InVision AG für das Geschäftsjahr 2016
Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch „AG“ oder „Gesellschaft“ genannt), sowie ihre konsolidierten Tochtergesellschaften (zusammen mit der Gesellschaft im Folgenden auch „InVision“, „InVision-Gruppe“, „InVision-Konzern“ oder „Konzern“ genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird.
Das Unternehmen
Geschäftstätigkeit
Die InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte zur Optimierung des Personaleinsatzes und zur Ausbildung von Mitarbeitern und ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig.
Mitarbeiter
Am 31. Dezember 2016 waren inklusive Vorstand weltweit 106 Mitarbeiter bei der InVision-Gruppe beschäftigt. Damit ist die Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 20 Prozent gestiegen (31. Dezember 2015: 88 Mitarbeiter). Im Inland waren zum Jahresende 79 Mitarbeiter (31. Dezember 2015: 56 Mitarbeiter) beschäftigt, während 27 Mitarbeiter (31. Dezember 2015: 32 Mitarbeiter) in den ausländischen Tochtergesellschaften beschäftigt waren.
Forschung & Entwicklung
Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 2 Prozent auf 5.459 TEUR gesunken (Vorjahr: 5.560 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt wie im Vorjahr 44 Prozent.
Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB und § 175 Abs. 2 AktG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.117.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen gegen Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
- für Spitzenbeträge,
- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechteausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 18. Mai 2015 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 18. Mai 2015 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 18. Mai 2015 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist;
- soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 bis zum 17. Mai 2020 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu einem anteiligen Betrag von 10% am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden.
Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u. a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.
Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.
Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2016 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:
- InVision Holding GmbH, Düsseldorf (22,3%)
- Peter Bollenbeck, Düsseldorf (17,0%)
- Armand Zohari, Bochum (17,0%)
- Matthias Schroer, Rosenheim (11,3%)
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.
Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2016 um 1,7 Prozent und in den USA um 1,5 Prozent gewachsen.
Geschäftsentwicklung
Ertragslage
Der Konzernumsatz hat sich im Berichtsjahr um 2 Prozent auf 12.426 TEUR (Vorjahr: 12.708 TEUR) verringert. Die Erlöse aus InVision WFM Abonnements sind dabei um 1 Prozent auf 7.961 TEUR gesunken (Vorjahr: 8.012 TEUR). Die Erlöse mit dem Produkt injixo sind um 35 Prozent auf 2.748 TEUR gestiegen (Vorjahr: 2.035 TEUR). Die Erlöse mit dem Produkt The Call Center School sind um 37 Prozent auf 599 TEUR gestiegen (Vorjahr: 436 TEUR). Die Projektumsätze sind um 50 Prozent auf 1.118 TEUR (Vorjahr: 2.225 TEUR) gesunken.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind hauptsächlich durch eine einmalige Schadensersatzzahlung um 214 Prozent auf 408 TEUR gestiegen (Vorjahr: 130 TEUR).
Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr um 3 Prozent auf 6.105 TEUR gesunken (Vorjahr: 6.322 TEUR). Die Personalaufwandsquote beträgt somit 49 Prozent (Vorjahr: 50 Prozent).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2016 mit 2.274 TEUR im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent gesunken (Vorjahr: 2.940 TEUR) und stellen somit 18 Prozent im Verhältnis zum Konzernumsatz dar (Vorjahr: 23 Prozent). Der Rückgang ist vor allem auf eine Reduzierung der Raumaufwendungen um 35 Prozent auf 557 TEUR (Vorjahr: 854 TEUR) zurückzuführen. Ebenso konnten die Aufwendungen für Kommunikation um 38 Prozent auf 96 TEUR reduziert werden (Vorjahr: 155 TEUR). Die Beratungsaufwendungen sind um 15 Prozent auf 220 TEUR (Vorjahr: 258 TEUR) zurückgegangen. Der Marketingaufwand lag im Geschäftsjahr bei 305 TEUR (Vorjahr: 307 TEUR). Der Aufwand für Cloud Services ist um 20 Prozent auf 613 TEUR (Vorjahr: 512 TEUR) gestiegen. Der Leasing- und Wartungsaufwand in Höhe von 22 TEUR ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (Vorjahr: 20 TEUR). Die sonstigen übrigen betrieblichen Aufwendungen sind um 67 Prozent auf 845 TEUR gestiegen (Vorjahr: 505 TEUR). Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sind um 184 Prozent auf 384 TEUR gestiegen (Vorjahr: 135 TEUR).
Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtszeitraums beträgt 3.547 TEUR und ist um 33 Prozent höher als im Vorjahr (2.676 TEUR). Die EBIT-Marge ist auf 29 Prozent gestiegen (Vorjahr: 21 Prozent).
Der Zinsaufwand ist auf 40 TEUR gesunken (Vorjahr: 58 TEUR). Die Zinserträge sind auf 0 TEUR gesunken (Vorjahr: 18 TEUR).
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag sind auf 1.155 TEUR gestiegen (Vorjahr: 537 TEUR). Dies ist vor allem auf die Besteuerung von ausgeschüttetem Gewinn der InVision Software OÜ, Tallinn, Estland, und die Besteuerung von Jahresüberschüssen der injixo AG, Cham, Schweiz, zurückzuführen.
Im Geschäftsjahr 2016 beträgt der Konzernüberschuss 2.328 TEUR (Vorjahr: 2.132 TEUR). Das Ergebnis je Aktie beträgt 1,04 EUR (Vorjahr: 0,96 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.235.000 Aktien (Vorjahr: 2.235.000 Aktien).
Insgesamt lag der Geschäftsverlauf 2016 im Rahmen der Erwartungen.
Finanz- und Vermögenslage
Die liquiden Mittel sind im Geschäftsjahr 2016 um 185 Prozent auf 4.009 TEUR gestiegen (Vorjahr: 1.405 TEUR).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahmen um 49 Prozent ab und betragen zum Ende des Geschäftsjahres 1.415 TEUR (Vorjahr: 2.756 TEUR). Die Ertragsteuererstattungsansprüche sind auf 7 TEUR gesunken (Vorjahr: 98 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögensgegenstände liegen bei 318 TEUR (Vorjahr: 172 TEUR). Die immateriellen Vermögenswerte haben sich im Berichtsjahr durch planmäßige Abschreibungen auf 433 TEUR (Vorjahr: 583 TEUR) reduziert. Das Sachanlagevermögen ist hauptsächlich durch Investitionen in eine selbstgenutzte Büroimmobilie auf 9.466 TEUR gestiegen (Vorjahr: 8.809 TEUR). Die aktiven latenten Steuern sind um 60 Prozent auf 154 TEUR gesunken (Vorjahr: 387 TEUR).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind auf 149 TEUR gestiegen (Vorjahr: 116 TEUR). Die Rückstellungen sind um 73 Prozent auf 169 TEUR gesunken (Vorjahr: 628 TEUR). Die Ertragsteuerverbindlichkeiten sind auf 922 TEUR gestiegen (Vorjahr: 21 TEUR). Dies ist hauptsächlich auf die Besteuerung von ausgeschüttetem Gewinn der InVision Software OÜ, Tallinn, Estland, und die Besteuerung von Jahresüberschüssen der injixo AG, Cham, Schweiz, zurückzuführen. Die Rechnungsabgrenzungsposten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten haben sich auf 1.636 TEUR reduziert (Vorjahr: 1.852 TEUR).
Das 2014 zur teilweisen Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie aufgenommene langfristige Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR wurde im Geschäftsjahr planmäßig getilgt und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 2.250 TEUR (Vorjahr 3.250 TEUR).
Die Rücklagen betragen zum Ende der Berichtsperiode 1.191 TEUR (Vorjahr: 1.191 TEUR). Das Konzernergebnis beträgt 7.644 TEUR (Vorjahr: 5.316 TEUR).
Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 15.823 TEUR (Vorjahr: 14.243 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 10.697 TEUR (Vorjahr: 8.376 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 68 Prozent (Vorjahr: 59 Prozent).
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erreichte in der Berichtsperiode 4.742 TEUR (Vorjahr: 2.334 TEUR) und entspricht einem Anteil von 38 Prozent am Konzernumsatz (Vorjahr: 18 Prozent).
Grundzüge des Vergütungssystems
Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten neben dem Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird nach Ablauf des jeweiligen Geschäftshalbjahres gezahlt. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen werden anfallende Umsatzsteuern erstattet.
Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt, welches sich bei Erreichen einer vertraglich näher bestimmten Umsatzschwelle erhöht. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf die Nutzung eines durch die Gesellschaft geleasten Dienstwagens. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Durch die Gesellschaft ist eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.
Risikobericht
Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
Für den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert.
Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden.
Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen.
Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig, werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen.
Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben, festgelegt und jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinsichtlich Eignung und Funktionalität geprüft.
Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit
InVision bietet seit 2011 in stark zunehmendem Maße cloudbasierte Dienste an. Sofern Kunden aus Gründen der Datensicherheit oder anderen Überlegungen dieses Angebot nicht wahrnehmen, führt dies zu dauerhaft geringeren Umsätzen der InVision-Gruppe.
InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.
Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen.
Prognosebericht
Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung
Gemäß den Prognosen des Internationalen Währungsfonds soll die Wirtschaft 2017 im Euroraum um 1,6 Prozent und in den USA um 2,3 Prozent wachsen.
Voraussichtliche Entwicklung von InVision
InVision geht in den nächsten Jahren von einer stabilen Nachfrage nach den Produkten der InVision-Gruppe aus, so dass Chancen für eine nachhaltige Ausschöpfung des Umsatzpotenzials bestehen. Für die nächsten Monate sieht die Unternehmensplanung einen aggressiven Ausbau der Vertriebs- und Marketingaktivitäten vor, so dass mit einer starken Ausweitung der Personalkosten und des sonstigen betrieblichen Aufwands gerechnet wird. Mit den geplanten Maßnahmen soll in der Folge das Umsatzwachstum mit den Produkten injixo und The Call Center School signifikant beschleunigt werden. InVision rechnet daher für 2017 insgesamt mit einer leichten Steigerung des Gesamtumsatzes. Eine konkrete, mit hinreichender Eintrittswahrscheinlichkeit behaftete Prognose des EBIT 2017 ist derzeit nicht möglich, da die starken Erweiterungen des Personalbestands sowie die jeweiligen Auswirkungen auf die Umsatzentwicklung mit sehr hohen Schätzunsicherheiten sowohl in Bezug auf die jeweilige Höhe als auch den zeitlichen Eintritt versehen sind. InVision plant insgesamt jedoch mit einem positiven Ergebnis.
Düsseldorf, den 13. März 2017
Peter Bollenbeck
Armand Zohari