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Konzernlagebericht

der InVision AG für das Geschäftsjahr 2015

Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch „AG“ oder „Gesellschaft“ genannt), sowie ihre konso­lidierten Tochtergesellschaften (zusam­men mit der Gesellschaft im Folgenden auch „InVision“, „InVision-Gruppe“, „InVision-Konzern“ oder „Konzern“ genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird.

Das Unternehmen

Geschäftstätigkeit

Die InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen zur Optimierung des Personal­einsatzes, Steigerung der Produktivität, Verbesserung der Arbeitsqualität und Senkung der Kosten und ist hauptsächlich in Europa und den USA tätig.

Mitarbeiter

Am 31. Dezember 2015 waren inklusive Vorstand weltweit 88 Mitarbeiter bei der InVision-Gruppe beschäftigt. Damit ist die Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 12% gesunken (31. Dezember 2014: 100 Mitarbeiter). Im Inland waren zum Jahresende 56 Mitarbeiter (31. Dezember 2014: 65 Mitar­beiter) beschäftigt, während 32 Mitarbeiter (31. Dezember 2014: 35 Mitarbeiter) in den ausländischen Tochter­gesell­schaften be­schäftigt waren.

Forschung & Entwicklung

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 12 Prozent auf 5.560 TEUR gestiegen (Vorjahr: 4.970 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 44 Prozent (Vorjahr: 37 Prozent).

Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB und § 175 Abs. 2 AktG

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zum 17. Mai 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.117.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen gegen Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

  • für Spitzenbeträge,
  • wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechteausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 18. Mai 2015 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 18. Mai 2015 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 18. Mai 2015 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist;
  • soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 bis zum 17. Mai 2020 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu einem anteiligen Betrag von 10% am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u. a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.

Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.

Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2015 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:

  • InVision Holding GmbH, Düsseldorf (21,9%)
  • Peter Bollenbeck, Düsseldorf (17,0%)
  • Armand Zohari, Bochum (17,0%)
  • Matthias Schroer, Rosenheim (11,3%)

Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.

Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2015 um 1,6 Prozent und in den USA um 2,6 Prozent gewachsen.

Geschäftsentwicklung

Ertragslage

Der Konzernumsatz hat sich im Berichtsjahr um 5 Prozent auf 12.708 TEUR (Vorjahr: 13.409 TEUR) verringert. Die Erlöse aus Abonnements sind um 11 Prozent auf 10.483 TEUR gestiegen (Vorjahr: 9.467 TEUR). Die Projektumsätze sind um 44 Prozent auf 2.225 TEUR (Vorjahr: 3.942 TEUR) gesunken.

Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr auf 6.322 TEUR gesunken (Vorjahr: 6.547 TEUR).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Geschäftsjahr 2014 mit 2.940 TEUR etwa gleich geblieben (Vorjahr: 2.927 TEUR). Der Raumaufwand ist um 20 Prozent auf 854 TEUR (Vorjahr: 709 TEUR) gestiegen. Die Beratungsaufwendungen sind um 16 Prozent auf 258 TEUR (Vorjahr: 306 TEUR) gesunken. Die Aufwendungen für Kommunikation sind um 16 Prozent auf 155 TEUR gestiegen (Vorjahr: 134 TEUR). Aufgrund der Ausweitung der Geschäftstätigkeit mit Cloud-Produkten ist der Aufwand für Cloud Services um 83 Prozent auf 512 TEUR (Vorjahr: 280 TEUR) gestiegen. Der Leasing- und Wartungsaufwand ist von 248 TEUR im Vorjahr auf 20 TEUR im Geschäftsjahr 2015 um 92 Prozent reduziert worden. Die übrigen Aufwendungen sind um 5 Prozent auf 505 TEUR gestiegen (Vorjahr: 483 TEUR). Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sind um 67 Prozent auf 135 TEUR gesunken (Vorjahr: 414 TEUR).

Das Betriebsergebnis (EBIT) des Berichtszeitraums liegt bei 2.676 TEUR und ist um 35 Prozent niedriger als im Vorjahr (4.124 TEUR). Die EBIT-Marge ist auf 21 Prozent gesunken (Vorjahr: 31 Prozent).

Die Zinserträge sind auf 18 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR) gesunken, der Zinsaufwand leicht gestiegen auf 58 TEUR (Vorjahr: 56 TEUR).

Im Geschäftsjahr 2015 beträgt der Konzern­überschuss 2.132 TEUR (Vorjahr: 4.203 TEUR).

Insgesamt lag der Geschäftsverlauf 2015 im Rahmen der Erwartungen.

Das Ergebnis je Aktie beträgt 0,96 EUR (Vorjahr: 1,94 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.235.000 Aktien (Vorjahr: 2.208.515 Aktien).

Finanz- und Vermögenslage

Die liquiden Mittel sind zum Ende des Geschäftsjahres vornehmlich durch stark erhöhte Auszahlungen für Investitionstätigkeiten und durch Auszahlungen an die Aktionäre auf 1.405 TEUR gesunken (Vorjahr: 3.388 TEUR). Die zum Stichtag des Vorjahres im Umlaufvermögen befindlichen Wertpapiere im Wert von 1.000 TEUR wurden im Laufe des Jahres 2015 veräußert.

Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahm um 36 Prozent auf 2.756 TEUR zu (Vorjahr: 2.033 TEUR). Die Ertragsteuer­ansprüche sind auf 98 TEUR gesunken (Vorjahr: 124 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögensgegenstände sind 7 Prozent niedriger als zum letzten Bilanzstichtag und betragen 172 TEUR (Vorjahr: 185 TEUR). Die immateriellen Ver­mögenswerte haben sich im Berichtsjahr durch planmäßige Abschreibungen auf 583 TEUR (Vorjahr: 703 TEUR) reduziert. Das Sachanlagevermögen ist durch aktivierbare Umbaumaßnahmen und Ausstattung der selbstgenutzten Büroimmobilie auf 8.809 TEUR gestiegen (Vorjahr: 6.806 TEUR). Die aktiven latenten Steuern liegen mit 387 TEUR um 60 Prozent unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 962 TEUR).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken um 15 Prozent auf 116 TEUR (Vorjahr: 137 TEUR). Die Rückstellungen sanken um 32 Prozent auf 628 TEUR (Vorjahr: 917 TEUR). Die Steuerrückstellungen blieben mit 21 TEUR nahezu unverändert (Vorjahr: 23 TEUR). Der kurzfristige Anteil der Rechnungs­abgrenzungs­posten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen um 8 Prozent auf 1.852 TEUR (Vorjahr: 1.708 TEUR).

Das im Vorjahr zur teilweisen Finanzierung der selbstgenutzten Büroimmobilie aufgenommene langfristige Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2015 planmäßig getilgt und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 3.250 TEUR.

Während des Geschäftsjahres wurden von den Rücklagen 8.115 TEUR mit dem Konzernergebnis verrechnet. Damit betragen die Rücklagen zum Ende der Berichtsperiode 1.191 TEUR (Vorjahr: 9.306 TEUR) und das Konzernergebnis 5.316 TEUR (Vorjahr: -2.695 TEUR).

Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 14.243 TEUR (Vorjahr: 15.239 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 8.376 TEUR (Vorjahr: 8.455 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 59 Prozent (Vorjahr: 55 Prozent).

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erreichte in der Berichtsperiode 2.334 TEUR (Vorjahr: 3.089 TEUR) und entspricht einem Anteil von 18 Prozent am Konzernumsatz (Vorjahr: 23 Prozent).

Die InVision Software (Deutschland) GmbH wurde zum 01.01.2015 auf die InVision AG verschmolzen. Die InVision Software GmbH, Wien, Österreich, wurde am 16. Dezember 2015 im Handelsregister Wien gelöscht und gehört seitdem nicht mehr zum Konsolidierungskreis.

Grundzüge des Vergütungssystems

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten neben dem Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Aufsichtsrats­vorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird nach Ablauf des jeweiligen Geschäftshalbjahres gezahlt. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen werden anfallende Umsatzsteuern erstattet.

Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt, welches sich bei Erreichen einer vertraglich näher bestimmten Umsatzschwelle erhöht. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf die Nutzung eines durch die Gesellschaft geleasten Dienstwagens. Darüber hinaus erhalten die Vorstands­mitglieder einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Für die Vorstandsmitglieder besteht über die Gesellschaft eine private Haftpflichtversicherung, soweit kein eigener Haftpflichtschutz besteht. Außerdem ist durch die Gesellschaft eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.

Risikobericht

Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems

Für den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert.

Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden.

Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen.

Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig, werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen.

Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben, festgelegt und jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinsichtlich Eignung und Funktionalität geprüft.

Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit

InVision bietet seit 2011 in stark zunehmendem Maße cloudbasierte Dienste an. Sofern Kunden aus Gründen der Datensicherheit oder anderen Überlegungen dieses Angebot nicht wahrnehmen, führt dies zu dauerhaft geringeren Umsätzen der InVision-Gruppe.

InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.

Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen.

Nachtragsbericht

Nach dem Geschäftsjahresende gab es keine besonderen Ereignisse, die von wesentlicher Bedeutung für den Jahresabschluss sind.

Prognosebericht

Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung

Gemäß den Prognosen des Internationalen Währungsfonds soll die Wirtschaft 2016 im Euroraum um 1,8 Prozent und in den USA um 2,7 Prozent wachsen.

Voraussichtliche Entwicklung von InVision

InVision geht in den nächsten Jahren von einer stabilen Nachfrage nach den Produkten der InVision-Gruppe aus. Für 2016 und 2017 rechnet der Vorstand jeweils mit einem Rückgang der Projektumsätze und einer Steigerung der Abonnementumsätze sowie einer Ergebnissteigerung.

Düsseldorf, den 04. März 2016

Peter Bollenbeck
Armand Zohari