Nach oben scrollen

Konzernlagebericht

der InVision AG für das Geschäftsjahr 2014

Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 315 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Ratingen (im Folgenden auch „AG“ oder „Gesellschaft“ genannt) sowie ihre konso­lidierten Tochtergesellschaften (zusam­men mit der Gesellschaft im Folgenden auch „InVision“, „InVision-Gruppe“, „InVision-Konzern“ oder „Konzern“ genannt). Die InVision AG nimmt als Muttergesellschaft des Konzerns konzernleitende Funktionen wahr und ist gleichzeitig wesentlicher Bestandteil der InVision-Gruppe. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf den Konzern, sofern nicht ausdrücklich auf die Gesellschaft verwiesen wird.

Das Unternehmen

Geschäftstätigkeit

Die InVision-Gruppe entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen zur Optimierung des Personal­einsatzes, Steigerung der Produktivität, Verbesserung der Arbeitsqualität und Senkung der Kosten.

Mitarbeiter

Am 31. Dezember 2014 waren inklusive Vorstand weltweit 100 Mitarbeiter bei der InVision-Gruppe beschäftigt. Damit ist die Mitarbeiterzahl im Vergleich zum Ende des Vorjahres um 15% gesunken (31. Dezember 2013: 118 Mitarbeiter). Im Inland waren zum Jahresende 65 Mitarbeiter (31. Dezember 2013: 66 Mitar­beiter) beschäftigt, während 35 Mitarbeiter (31. Dezember 2013: 52 Mitarbeiter) in den ausländischen Tochter­gesell­schaften be­schäftigt waren.

Forschung & Entwicklung

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand ist im Geschäftsjahr um 11 Prozent auf 4.970 TEUR gestiegen (Vorjahr: 4.490 TEUR). Der Anteil des F&E-Aufwands am Umsatz beträgt 37 Prozent (Vorjahr: 33 Prozent).

Angaben gemäß § 315 Abs. 4 HGB und § 175 Abs. 2 AktG

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft bis zum 23. August 2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.117.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlage gegen Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

  • für Spitzenbeträge,
  • wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechteausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 24. August 2010 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 24. August 2010 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 24. August 2010 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist;
  • soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen;
  • die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24. August 2010 bis zum 23. August 2015 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2010 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu einem anteiligen Betrag von 10% am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 23. August 2015. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u. a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.

Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.

Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2014 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:

  • InVision Holding GmbH, Ratingen (21,9%)
  • Peter Bollenbeck, Düsseldorf (17,0%)
  • Armand Zohari, Bochum (17,0%)
  • Matthias Schroer, Mülheim an der Ruhr (11,3%)

Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden.

Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2014 um 0,8 Prozent und in den USA um 2,4 Prozent gewachsen.

Geschäftsentwicklung

Ertragslage

Der Konzernumsatz hat sich im Berichtsjahr um 1 Prozent auf 13.409 TEUR (Vorjahr: 13.557 TEUR) verringert. Die Erlöse aus Abonnements sind um 25 Prozent auf 9.467 TEUR gestiegen (Vorjahr: 7.596 TEUR). Die Projektumsätze sind um 34 Prozent auf 3.942 TEUR (Vorjahr: 5.961 TEUR) gesunken.

Der Umsatz mit Kunden in Deutschland, Österreich und Schweiz ist um 4 Prozent auf 6.719 TEUR (Vorjahr: 7.000 TEUR) gesunken und macht einen Anteil von 50 Prozent aus (Vorjahr: 52 Prozent). Der Umsatz mit Kunden des restlichen Auslands ist um 2 Prozent auf 6.690 TEUR gestiegen (Vorjahr: 6.557 TEUR). Der Anteil des restlichen Auslands am Gesamtumsatz beträgt somit ebenfalls 50 Prozent (Vorjahr: 48 Prozent).

Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr auf 6.547 TEUR gesunken (Vorjahr: 7.624 TEUR).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 21 Prozent auf 2.927 TEUR gesunken (Vorjahr: 3.711 TEUR). Der Raumaufwand ist um 5 Prozent auf 709 TEUR (Vorjahr: 675 TEUR) gestiegen. Für die nachvertragliche Abwicklung des Verkaufs der Beratungsmarke “Core Practice” ist ein Aufwand in Höhe von 422 TEUR sowie ein entsprechender sonstiger betrieblicher Ertrag in gleicher Höhe angefallen (Vorjahr: 0 TEUR). Die Beratungsaufwendungen sind um 30 Prozent auf 306 TEUR (Vorjahr: 435 TEUR) gesunken. Die übrigen Aufwendungen sind um 10 Prozent auf 493 TEUR gestiegen (Vorjahr: 448 TEUR). Die Erträge aus Auflösung von Rückstellungen sind ebenfalls auf 424 TEUR gestiegen (Vorjahr: 27 TEUR).

Das Betriebsergebnis (EBIT) hat sich im Berichtszeitraum um 135 Prozent auf 4.124 TEUR (Vorjahr: 1.754 TEUR) verbessert. Die EBIT-Marge ist im Berichtszeitraum auf 31 Prozent gestiegen (Vorjahr: 13 Prozent).

Die Zinserträge sind auf 24 TEUR (Vorjahr: 16 TEUR) und der Zinsaufwand auf 56 TEUR (Vorjahr: 7 TEUR) gestiegen.

Im Geschäftsjahr 2014 beträgt der Konzern­überschuss 4.203 TEUR (Vorjahr: 1.552 TEUR).

Insgesamt lag der Geschäftsverlauf 2014 im Rahmen der Erwartungen.

Das Ergebnis je Aktie beträgt 1,94 EUR (Vorjahr: 0,71 EUR), bezogen auf durchschnittlich 2.208.515 Aktien (Vorjahr: 2.176.806 Aktien).

Finanz- und Vermögenslage

Die liquiden Mittel sind zum Ende des Geschäftsjahres vornehmlich durch stark erhöhte Auszahlungen für Investitionstätigkeiten und durch Auszahlungen an die Aktionäre auf 3.388 TEUR gesunken (Vorjahr: 4.576 TEUR). Die Gesellschaft besitzt Wertpapiere im Wert von 1.000 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).

Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahm um 30 Prozent auf 2.033 TEUR zu (Vorjahr: 1.563 TEUR). Die Ertragssteuer­ansprüche haben sich auf 124 TEUR erhöht (Vorjahr: 87 TEUR). Die Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen kurzfristigen Vermögensgegenstände sind mit 185 TEUR (Vorjahr: 180 TEUR) nahezu unverändert. Die immateriellen Ver­mögenswerte haben sich im Berichtsjahr durch planmäßige Abschreibungen auf 703 TEUR (Vorjahr: 852 TEUR) reduziert. Das Sachanlagevermögen hat durch den Erwerb einer selbstgenutzten Büroimmobilie einen Stand von 6.806 TEUR (Vorjahr: 697 TEUR). Die aktiven latenten Steuern stiegen um 14 Prozent auf 962 TEUR (Vorjahr: 845 TEUR).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken um 63 Prozent auf 137 TEUR (Vorjahr: 372 TEUR). Die Rückstellungen sanken um 37 Prozent auf 917 TEUR (Vorjahr: 1.467 TEUR). Ferner sanken die Steuerrückstellungen auf 23 TEUR (Vorjahr: 126 TEUR). Der kurzfristige Anteil der Rechnungs­abgrenzungs­posten und die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten stiegen um 4 Prozent auf 1.707 TEUR (Vorjahr: 1.638 TEUR).

Zur Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie hat die Gesellschaft ein langfristiges Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR aufgenommen.

Im Geschäftsjahr wurde das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien um 5.587.500 EUR erhöht und anschließend auf das vorherige Grundkapital in Höhe von 2.235.000 EUR herabgesetzt. Im Ergebnis ist es hierdurch zu einer Verringerung der Kapitalrücklage um den Betrag der 5.587.500 EUR bei einem unveränderten Grundkapital im Vergleich des aktuellen Stichtags mit dem Vorjahresstichtag gekommen.

Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 15.239 TEUR (Vorjahr: 8.853 TEUR). Das Eigenkapital liegt nunmehr bei 8.455 TEUR (Vorjahr: 5.249 TEUR), die Eigenkapitalquote beträgt 55 Prozent (Vorjahr: 59 Prozent).

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erreichte in der Berichtsperiode 3.089 TEUR (Vorjahr: 3.026 TEUR) und entspricht einem Anteil von 23 Prozent am Konzernumsatz (Vorjahr: 22 Prozent). Der Cashflow wurde wesentlich durch das positive Konzernergebnis bestimmt.

Über das Vermögen der InVision Software S.r.l.i.l, Mailand, wurde am 18. April 2014 das Konkursverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist mit gleichem Datum mit einem Entkonsolidierungserfolg von 56 TEUR aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden.

Grundzüge des Vergütungssystems

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten neben dem Ersatz der ihnen bei der Ausübung ihrer Amtstätigkeit erwachsenden Auslagen eine Festvergütung in Höhe von EUR 5.000. Der Aufsichtsrats­vorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird nach Ablauf des jeweiligen Geschäftshalbjahres gezahlt. Zu dem Auslagenersatz und den Vergütungen werden anfallende Umsatzsteuern erstattet.

Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt, welches sich bei Erreichen einer vertraglich näher bestimmten Umsatzschwelle erhöht. Zusätzlich haben die Mitglieder des Vorstands Anspruch auf die Nutzung eines durch die Gesellschaft geleasten Dienstwagens. Darüber hinaus erhalten die Vorstands­mitglieder einen Zuschuss zu ihren Kranken- und Pflegeversicherungskosten. Für die Vorstandsmitglieder besteht über die Gesellschaft eine private Haftpflicht­versicherung, soweit kein eigener Haftpflichtschutz besteht. Außerdem ist durch die Gesellschaft eine D&O-Versicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen worden.

Risikobericht

Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems

Für den InVision-Konzern ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert.

Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden.

Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen.

Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen.

Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben, festgelegt und jährlich im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hinsichtlich Eignung und Funktionalität geprüft.

Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit

InVision bietet seit 2011 in stark zunehmendem Maße cloudbasierte Dienste an. Sofern Kunden aus Gründen der Datensicherheit oder anderen prinzipiellen Überlegungen dieses Angebot nicht wahrnehmen, führt dies zu dauerhaft geringeren Umsätzen der InVision-Gruppe.

InVision ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.

Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu nachteiligen Auswirkungen auf die allgemeine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der InVision-Gruppe insgesamt führen.

Nachtragsbericht

Nach dem Geschäftsjahresende gab es keine besonderen Ereignisse, die von wesentlicher Bedeutung für den Jahresabschluss sind.

Prognosebericht & Chancen

Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung

Gemäß den Prognosen des Internationalen Währungsfonds soll die Wirtschaft 2015 im Euroraum um 1,2 Prozent und in den USA um 3,6 Prozent wachsen.

Voraussichtliche Entwicklung von InVision

InVision erwartet eine Steigerung der Abonnement-Erlöse und einen Rückgang der Projekt-Erlöse. Die EBIT-Marge wird voraussichtlich zwischen 20 und 30 Prozent liegen.

Ratingen, den 11. März 2015

Peter Bollenbeck
Armand Zohari