Konzernanhang
zum Konzernzwischenabschluss der InVision AG zum 30. Juni 2019 (verkürzt/ungeprüft)
Allgemeine Angaben
Allgemeine Angaben zur Gesellschaft
Die InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, (nachfolgend auch „InVision AG“ oder „Gesellschaft“ genannt) zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend auch „InVision-Gruppe“ oder „Konzern“ genannt) entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen im Bereich Workforce Management und Education. Die InVision-Gruppe ist hauptsächlich in Europa und in den USA tätig.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Die InVision AG ist seit dem 18. Juni 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, unter der Wertpapierkennnummer 585969 notiert.
Grundlagen der Rechnungslegung
Die Erstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses für den Berichtszeitraum erfolgte in Übereinstimmung mit IAS 34 „Zwischenberichterstattung“. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält nicht sämtliche für den Abschluss des Geschäftsjahres vorgeschriebenen Erläuterungen und Angaben und sollte im Zusammenhang mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember des vorangegangenen Geschäftsjahres gelesen werden.
Auswirkungen neuer IFRS
Im Januar 2016 hat das IASB den neuen Standard IFRS 16 „Leases“ veröffentlicht, der insbesondere den bisherigen Leasing-Standard IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen ersetzt. Der neue Standard führt ein einheitliches Leasingbilanzierungsmodell für Leasingnehmer ein, bei dem Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten für alle Leasingverträge mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten, soweit sie nicht unwesentlich sind, zu bilanzieren sind. Eine Unterscheidung in Operating-Lease-Verträge einerseits, bei denen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht bilanziert werden, und Finanzierungsleasing andererseits, wird für Leasingnehmer nicht mehr vorgenommen.
Die InVision-Gruppe hat mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 IFRS 16 erstmalig angewendet. Im Rahmen des Übergangs hat sich die InVision-Gruppe für die Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes entschieden. Demzufolge ist keine Anpassung der Vorjahreszahlen vorzunehmen, vielmehr ist der kumulative Effekt aus der erstmaligen Anwendung des Standards durch Anpassung der Gewinnrücklagen zu erfassen. Da die erstmalige Anwendung des IFRS 16 vor allem einen zu Beginn des Geschäftjahres 2019 neu abgeschlossenen Mietvertrag für die Büroräume in Leipzig betrifft, wurde auf eine Anpassung der Gewinnrücklagen unter Wesentlichkeitsaspekten verzichtet.
Anstelle der bislang unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen angegebenen Mietverpflichtungen für Büroräume führt die Anwendung von IFRS 16 zu einem Anstieg der langfristigen Vermögenswerte durch die Bilanzierung von Nutzungsrechten. Die Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Ebenso erhöhen sich die Finanzverbindlichkeiten durch den Ausweis der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum 1. Januar 2019 bewertet. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz der InVision-Gruppe, der auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 angewendet wurde, beträgt 1,42%. Jede Leasingrate wird in Tilgungs- und Finanzierungsaufwendungen aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt.
Unter sonst gleichen Bedingungen führt der Anstieg der Bilanzsumme zu einer Senkung der Eigenkapitalquote der InVision-Gruppe.
Die folgenden Tabellen stellen die wesentlichen Auswirkungen aus den neuen Bilanzierungsvorschriften des IFRS 16 für die Klassifizierung und Bewertung von Nutzungsrechten und für die Bilanzierung von kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 dar.
Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Konzernbilanz
IFRS, in Euro
Buchwerte nach IAS 17 |
Anwendung IFRS 16 |
Buchwerte nach IFRS 16 |
|
---|---|---|---|
Aktiva | 30.06.2019 | 30.06.2019 | |
A. Kurzfristige Vermögenswerte | |||
1. Liquide Mittel | 4.149.929 | 4.149.929 | |
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 939.014 | 939.014 | |
3. Ertragsteuererstattungsansprüche | 83.091 | 83.091 | |
4. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 226.748 | 226.748 | |
Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt | 5.398.782 | 5.398.782 | |
B. Langfristige Vermögenswerte | |||
1. Immaterielle Vermögenswerte | 315.274 | 1.613.408 | 1.928.682 |
2. Sachanlagevermögen | 9.139.569 | 9.139.569 | |
3. Aktive latente Steuern | 9.828 | 9.828 | |
4. Sonstige langfristige Vermögenswerte | 17.183 | 17.183 | |
Langfristige Vermögenswerte, gesamt | 9.481.854 | 1.613.408 | 11.095.262 |
Aktiva, gesamt | 14.880.636 | 1.613.408 | 16.494.044 |
Buchwerte nach IAS 17 |
Anwendung IFRS 16 |
Buchwerte nach IFRS 16 |
|
---|---|---|---|
Passiva | 30.06.2019 | 30.06.2019 | |
A. Kurzfristige Verbindlichkeiten | |||
1. Finanzielle Verbindlichkeiten | 0 | 175.828 | 175.828 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 148.107 | 148.107 | |
3. Rückstellungen | 383.644 | 383.644 | |
4. Ertragsteuerverbindlichkeiten | 113.516 | 113.516 | |
5. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Verbindlichkeiten | 2.842.136 | 2.842.136 | |
Kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt | 3.487.403 | 175.828 | 3.663.231 |
B. Langfristige Verbindlichkeiten | |||
Finanzielle Verbindlichkeiten | 1.000.000 | 1.447.521 | 2.447.521 |
Langfristige Verbindlichkeiten, gesamt | 1.000.000 | 1.447.521 | 2.447.521 |
C. Eigenkapital | |||
1. Gezeichnetes Kapital | 2.235.000 | 2.235.000 | |
2. Rücklagen | 1.191.184 | 1.191.184 | |
3. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnungen | -396.525 | -396.525 | |
4. Konzernbilanzergebnis | 7.363.574 | -9.941 | 7.353.633 |
Eigenkapital, gesamt | 10.393.233 | -9.941 | 10.383.292 |
Passiva, gesamt | 14.880.636 | 1.613.408 | 16.494.044 |
Im Hinblick auf die Gesamtergebnisrechnung werden anstelle der bisherigen Mieten/Operating Leases in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter IFRS 16 künftig die Abschreibungen der Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die Verbindlichkeiten ausgewiesen. Hierdurch werden die operativen Aufwendungen und folglich das Betriebsergebnis (EBIT) positiv beeinflusst werden und die Finanzierungsaufwendungen durch zusätzliche Zinsaufwendungen steigen. Insgesamt werden nur unwesentliche Auswirkungen auf den Gewinn vor Steuern, den Gewinn nach Steuern und das Ergebnis je Aktie erwartet.
Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Konzerngesamtergebnisrechnung
IFRS, in Euro
Buchwerte nach IAS 17 | Anwendung IFRS 16 | Buchwerte nach IFRS 16 | |
---|---|---|---|
01.01.-30.06.19 | 01.01.-30.06.19 | ||
1. Umsatzerlöse | 6.394.602 | 6.394.602 | |
2. Sonstige betriebliche Erträge | 77.819 | 77.819 | |
3. Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen | 0 | 0 | |
4. Personalaufwand | -4.129.489 | -4.129.489 | |
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Sachanlagen | -299.152 | -96.381 | -395.533 |
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.681.175 | 98.325 | -1.582.850 |
7. Betriebsergebnis (EBIT) | 362.605 | 1.944 | 364.549 |
8. Finanzergebnis | -43.932 | -11.885 | -55.817 |
9. Währungsverluste/-gewinne | -421 | -421 | |
10. Ergebnis vor Steuern (EBT) | 308.311 | 308.311 | |
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -127.714 | -127.714 | |
12. Konzernüberschuss | 190.538 | -9.941 | 180.597 |
13. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse | 22.764 | 22.764 | |
14. Konzerngesamtergebnis | 213.302 | -9.941 | 203.361 |
Finanziellen Verbindlichkeiten
Die InVision AG hat zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen ein durch eine Grundschuld besichertes Bankdarlehen in Höhe von 6.000 TEUR aufgenommen. Davon wurden im ersten Halbjahr des aktuellen Geschäftsjahres 1.000 TEUR durch die Gesellschaft abgerufen.
Materialaufwand
Aufwendungen für erbrachte Support-Dienstleistungen externer Mitarbeiter, die bislang unter den Materialaufwendungen erfasst wurden, werden künftig unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst: Für das erste Halbjahr 2018 wurden 38 TEUR aus dem Materialaufwand in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umgegliedert.
Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber dem 31. Dezember des vorangegangenen Geschäftsjahres nicht verändert.
Eigene Aktien
Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
Nach Tätigkeitsbereichen (in TEUR) | 6M 2019 | 6M 2018 |
---|---|---|
Workforce Management | 6.211 | 6.099 |
Education | 184 | 243 |
Gesamt | 6.395 | 6.342 |
Nach Regionen (in TEUR) | 6M 2019 | 6M 2018 |
---|---|---|
Deutschland | 1.912 | 1.865 |
Ausland | 4.483 | 4.477 |
Gesamt | 6.395 | 6.342 |
Für die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen ist der Sitz der die Umsätze erfassenden Gesellschaft maßgeblich.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Ablauf des Berichtszeitraums gab es keine besonderen Ereignisse, die für den Konzernzwischenbericht von wesentlicher Bedeutung sind.
Vorstand
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- Peter Bollenbeck, Düsseldorf
Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wurde durch die Division des den Aktionären der InVision AG zurechenbaren Periodenergebnisses durch die durchschnittlich gewichtete Anzahl der im Berichtszeitraum ausgegebenen Aktien errechnet und ausgewiesen. Die InVision AG hat ausschließlich Stammaktien emittiert. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 waren im Durchschnitt 2.235.000 Aktien im Umlauf. Das Ergebnis je Aktie beträgt in diesem Zeitraum 0,09 EUR, während es im gleichen Zeitraum des Vorjahres bei durchschnittlich 2.235.000 Aktien -0,01 EUR betrug.
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernzwischenlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, den 18. Juli 2019
Der Vorstand
Peter Bollenbeck