- Konzernanhang
- Allgemeine Angaben
- Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
- 5. Allgemeines
- 6. Berichtswährung
- 7. Fremdwährungsumrechnung
- 8. Immaterielle Vermögenswerte
- 9. Sachanlagevermögen
- 10. Bilanzierung von Leasingverhältnissen
- 11. Fremdkapitalkosten
- 12. Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten
- 13. Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte
- 14. Zahlungsmittel
- 15. Steuern
- 16. Rückstellungen
- 17. Finanzielle Verbindlichkeiten
- 18. Ertrags- und Aufwandsrealisierung
- 19. Eventualschulden und Eventualforderungen
- 20. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von Schätzunsicherheiten
- Erläuterungen zur Konzernbilanz
- 21. Zahlungsmittel
- 22. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- 23. Ertragsteuererstattungsansprüche
- 24. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände
- 25. Immaterielle Vermögenswerte
- 26. Sachanlagen
- 27. Entwicklung des Anlagevermögens
- 28. Nutzungsrechte
- 29. Latente Steuern
- 30. Sonstige langfristige Vermögenswerte
- 31. Kurzfristige Verbindlichkeiten
- 32. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- 33. Leasingverbindlichkeiten
- 34. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- 35. Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen
- 36. Kundenvertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten
- 37. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- 38. Leasingverbindlichkeiten
- 39. Gezeichnetes Kapital
- 40. Rücklagen
- 41. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
- Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung
- Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung
- Sonstige Angaben
- 51. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
- 52. Kapitalrisikomanagement
- 53. Finanzrisikomanagement
- 54. Marktrisiken
- 55. Transaktionen mit nahe stehenden Personen
- 56. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
- 57. Anzahl der Mitarbeiter
- 58. Angaben zu den Unternehmensorganen
- 59. Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers
- 60. Angaben zur Segmentberichterstattung
- 61. Ergebnisverwendungsvorschlag
- 62. Erklärung gemäß § 161 AktG
- 63. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Konzernanhang
zum Konzernabschluss der InVision AG zum 31. Dezember 2020 gemäß IFRS und § 315e HGB
Allgemeine Angaben
1. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft
Die InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, (nachfolgend auch „InVision AG“ oder „Gesellschaft“ genannt) zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend auch „InVision-Gruppe“ oder „Konzern“ genannt) entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen im Bereich Workforce Management und Education. Die InVision-Gruppe ist hauptsächlich in Europa und in den USA tätig.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Die InVision AG ist seit dem 18. Juni 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, unter der Wertpapierkennnummer 585969 notiert.
Der IFRS-Konzernabschluss wird voraussichtlich am 23. März 2021 durch den Aufsichtsrat der InVision AG gebilligt und anschließend zur Veröffentlichung am 25. März 2021 freigegeben.
2. Grundlagen der Rechnungslegung
Die InVision AG stellt aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt ihren Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Zusätzlich sind die Anforderungen des § 315e HGB berücksichtigt. Es werden im Konzernabschluss alle für das zum 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr gültigen IFRS, IAS, IFRIC und SIC angewendet.
Die nachfolgend aufgeführten IAS/IFRS/IFRIC wurden im Geschäftsjahr 2020 von der EU in EU-Recht übernommen (endorsed) bzw. sind erstmals anzuwenden. Sie haben überwiegend geringe oder keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der InVision AG.
IFRS-Standards | Auswirkungen |
---|---|
Änderungen am Rahmenkonzept zur Rechnungslegung | keine |
Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ – Definition von Wesentlichkeit | keine |
Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ – Reform der Referenzzinssätze | keine |
Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ – Definition eines Geschäftsbetriebs | keine |
Änderungen an IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ – Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen | keine |
Folgende Änderungen des IASB wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen die InVision AG betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss geprüft. Zum überwiegenden Teil steht auch die Übernahme durch die EU aus.
IFRS-Standards mit (vorauss.) Anwendungspflicht | Wesentliche Auswirkungen |
---|---|
IFRS 17 „Versicherungsverträge“ (1.1.2023) | keine |
Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ (1.1.2023) | keine |
Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ (1.1.2022) | keine |
Änderungen an IAS 16 „Sachanlagen“ (1.1.2022) | keine |
Änderungen an IFRS 37 „Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen“ (1.1.2022) | keine |
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018-2020) – Änderungen an den IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards”, IFRS 9 „Finanzinstrumente” und IAS 41 „Landwirtschaft” (1.1.2022) | keine |
Änderungen an IFRS 4 „Versicherungsverträge“ (1.1.2022) | keine |
Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente”, IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung”, IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben”, IFRS 4 „Versicherungsverträge” und IFRS 16 „Leasingverhältnisse” (1.1.2022) | keine |
Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der weiteren vom IASB neu herausgegebenen bzw. überarbeiteten Standards, die im vorliegenden Abschluss noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, werden derzeit geprüft. Es werden jedoch, abgesehen von etwaigen erweiterten Angabepflichten, keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.
3. Konsolidierungskreis
Der konsolidierte Abschluss umfasst die InVision AG sowie die folgenden Tochterunternehmen:
- injixo AG, Zug, Schweiz
- InVision Software, Inc., Chicago, IL, USA
- InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich
- InVision Software SAS, Paris, Frankreich
- InVision Software B.V., Utrecht, Niederlande
Am 21. April 2020 wurde die InVision Software B.V. gegründet und am 22. April 2020 im niederländischen Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft ist mit gleichem Datum in den Konsolidierungskreis eingetreten.
Die InVision Software Systems S.L., Madrid, Spanien, befindet sich im Insolvenzverfahren und ist im Geschäftsjahr 2020 entkonsolidiert worden.
Die InVision AG hält an allen konsolidierten Tochterunternehmen jeweils unmittelbar 100% der Anteile.
4. Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der InVision AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres.
Alle Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Geschäften, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.
Tochterunternehmen werden ab dem Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert, sofern sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt nicht von untergeordnerter Rolle sind. Die Einbeziehung in den konsolidierten Abschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.
Die Konsolidierung von neu gegründeten Tochtergesellschaften erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Danach werden Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Im konsolidierten Abschluss sind entsprechend die Aufwendungen und Erträge enthalten, die seit dem Erwerb angefallen sind.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
5. Allgemeines
Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.
Die Konzernbilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
6. Berichtswährung
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€, TEUR) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€, EUR), Tausend Euro (T€, TEUR) und Millionen Euro (Mio. €).
7. Fremdwährungsumrechnung
Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet und erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition eines ausländischen Geschäftsbetriebes eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus den Währungsdifferenzen dieser Fremdwährungskredite entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.
Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.
Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebes entstehende Geschäfts- und Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebes resultieren, werden zum Stichtagskurs umgerechnet.
Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):
Währung | Stichtagskurs 2020 | Stichtagskurs 2019 | Durchschnittskurs 2020 | Durchschnittskurs 2019 |
---|---|---|---|---|
USD | 1,2264 | 1,1215 | 1,1414 | 1,1194 |
GBP | 0,8984 | 0,8505 | 0,8892 | 0,8769 |
CHF | 1,0822 | 1,0853 | 1,0701 | 1,1122 |
8. Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden dann erfasst, wenn sie identifizierbar sind und es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Für die Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst, abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (3-15 Jahre) abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Bei der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software ist es der InVision-Gruppe nicht möglich, die jeweilige Software klar und eindeutig abzugrenzen, da die aus der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungen in weitere Produkte der InVision-Gruppe einfließen. Da nicht sämtliche Ansatzkriterien bis zum 31. Dezember des Geschäftsjahres erfüllt waren, wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.
9. Sachanlagevermögen
Sachanlagen (Grund und Boden sowie Gebäude, Computer-Hardware, Mietereinbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt für Gebäude 9 bis 33 Jahre, für Computer-Hardware 3 bis 5 Jahre und für Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 13 Jahre. Mietereinbauten werden über die Laufzeit des Mietverhältnisses oder, wenn kürzer, über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Nachträgliche Ausgaben für eine Sachanlage werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht und die Kosten für das Anlagegut verlässlich bewertet werden können. Ausgaben für Reparaturen und Unterhalt, welche nicht die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlage erhöhen, werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.
10. Bilanzierung von Leasingverhältnissen
Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer im Zusammenhang mit der Anmietung von Büroräumen auf.
Seit dem 1. Januar 2019 werden Leasingverhältnisse zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert.
Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst.
Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:
- feste Zahlungen (einschließlich de facto fester (in-substance fixed) Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltender Leasinganreize (lease incentives))
- variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-) Satz gekoppelt sind, anfänglich bewertet mit dem Index oder Zins (-Satz) zum Bereitstellungsdatum
- erwartete Zahlungen des Konzerns aus der Inanspruchnahme aus Restwertgarantien
- der Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung durch den Konzern hinreichend sicher (reasonably certain) ist
- Strafzahlungen im Zusammenhang mit der Kündigung eines Leasingverhältnisses, sofern in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die betreffende Kündigungsoption wahrnehmen wird.
In der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind darüber hinaus Leasingzahlungen aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt.
Leasingzahlungen werden mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser ohne Weiteres bestimmbar ist. Andernfalls - und dies ist in der Regel im Konzern der Fall - erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, d. h. dem Zinssatz, den der jeweilige Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit unter vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.
Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt.
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
- der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit
- sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich aller etwaig erhaltener Leasinganreize
- alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten und
- geschätzte Kosten, die dem Leasingnehmer bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.
Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Wenn die Ausübung einer Kaufoption aus Sicht des Konzerns hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts.
11. Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Im Geschäftsjahr wurden von der InVision-Gruppe qualifizierte Vermögenswerte weder erworben noch produziert.
12. Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten
Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag (“recoverable amount“) des Vermögenswertes bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit (“ZGE“) zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (“fair value less costs to sell“) und dem Nutzungswert (“value in use“). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.
Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).
13. Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte
Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt 18 verwiesen.
Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest – SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in zwei Kategorien klassifiziert:
-
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)
-
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant)
Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
-
Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und
-
die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen Kreditinstitute. Darüber hinaus entfallen hierauf sonstige Forderungen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern das vereinfachte Wertberichtigungsschema des IFRS 9 an und setzt direkt den erwarteten Ausfall über die Gesamtlaufzeit der Forderung an. Die notwendige Wertberichtigung wird dabei unter Berücksichtigung historischer Ausfälle abgeleitet und – sofern relevant – anhand aktueller Entwicklungen am Markt angepasst. Im Einzelfall wird der Ausfall aber auch direkt anhand von Informationen über die Bonität des Kunden abgeleitet. Im Falle der Insolvenz eines Kunden wird der Wert der Forderung in voller Höhe als Forderungsverlust ausgewiesen. Erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Ausbuchung. Grundsätzlich werden Buchwertveränderungen bei Kundenforderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
14. Zahlungsmittel
Die Zahlungsmittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten, die kurzfristig valutiert werden können. Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt 13 verwiesen.
15. Steuern
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Behörden erwartet wird.
Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode, für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss erfasst.
Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.
Latente Steuerforderungen, einschließlich solcher auf Verlustvorträge, werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.
Die Bewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge und auf aktive temporäre Differenzen ist abhängig von den zukünftigen steuerlichen Ergebnissen der Gesellschaften der InVision-Gruppe. Die Schätzung dieser steuerlichen Ergebnisse erfolgt zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der jeweiligen Geschäftsaussichten. Für die Aktivierung latenter Steuern aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird lediglich der Teil angesetzt, der sich aufgrund des zu erwartenden zu versteuernden Einkommens mit hoher Wahrscheinlichkeit realisieren wird.
16. Rückstellungen
Eine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige, gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Konnte keine Rückstellung gebildet werden, weil eines der genannten Kriterien nicht erfüllt war, sind die entsprechenden Verpflichtungen unter den Eventualschulden ausgewiesen.
Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. Wenn erwartet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer anderen Partei erstattet werden, wird die Erstattung erst dann erfasst, wenn es so gut wie sicher ist, dass der Konzern die Erstattung erhält.
17. Finanzielle Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten umfassen langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerschulden, Zinsschulden, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Sie werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind in den Folgejahren mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß IFRS 9 bewertet. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Verbindlichkeit beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist.
Seit dem Geschäftsjahr 2019 werden die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 10 verwiesen.
18. Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Die InVision-Gruppe erzielt ihre Umsatzerlöse durch die Einräumung von Nutzungsrechten an Softwareprodukten (zeitlich unbeschränkte Nutzung, einmalige Nutzung, zeitlich beschränkte Nutzung) sowie durch die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
Bei zeitlich unbeschränkten oder einmaligen Nutzungsrechten wird der Umsatz vollständig zum Zeitpunkt der Einräumung der Nutzungsrechte realisiert. Bei zeitlich beschränkten Nutzungsrechten wird der Umsatz linear pro rata temporis über den Berechnungszeitraum realisiert. Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt der Erbringung als Umsatz realisiert.
Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonto, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Vereinbarungen mit mehreren Komponenten (z.B. Nutzungsgebühr und Dienstleistungen) werden intern auf ihre einzelnen Bestandteile aufgeteilt und der Umsatz entsprechend der einzelnen Komponenten realisiert.
Erträge werden grundsätzlich nur dann realisiert, wenn der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist, keine wesentlichen Verpflichtungen bestehen und die Einbringung der Forderungen als wahrscheinlich gilt.
Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Zinsen sind periodengerecht unter Verwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag ausgewiesen.
19. Eventualschulden und Eventualforderungen
Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden.
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.37 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann.
Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.
20. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von Schätzunsicherheiten
Bei der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die Bewertung aktiver latenter Steuern, der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen.
Erläuterungen zur Konzernbilanz
21. Zahlungsmittel
Die liquiden Mittel enthalten ausschließlich solche Zahlungsmittel, die gerechnet vom Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Die Zahlungsmittel bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten.
22. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 unterliegenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
---|---|---|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 996 | 1.171 |
Wertberichtigungen | -1 | -12 |
Gesamt | 995 | 1.159 |
23. Ertragsteuererstattungsansprüche
Die Ertragsteuererstattungsansprüche enthalten Erstattungsansprüche der InVision AG, Düsseldorf, der InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich, sowie der InVision Software SAS, Paris, Frankreich.
24. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
---|---|---|
Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten | 219 | 136 |
Sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände | 21 | 0 |
Gesamt | 240 | 136 |
Die transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten bestehen im Wesentlichen aus Vorauszahlungen für Dienstleistungs- und Versicherungsverträge für das folgende Geschäftsjahr.
25. Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und gewerbliche Schutzrechte. Die Bewertung erfolgt mit den historischen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Bei der planmäßigen Abschreibung wurden die entgeltlich erworbene Software und die gewerblichen Schutzrechte ihrem voraussichtlichen Nutzungsverlauf über 3 - 15 Jahre abgeschrieben.
26. Sachanlagen
Die Sachanlagen teilen sich wie folgt auf:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
---|---|---|
Grund und Boden / Gebäude | 7.126 | 7.320 |
Sonstiges Sachanlagevermögen | 1.447 | 1.617 |
Gesamt | 8.573 | 8.937 |
Die Sachanlagen wurden jeweils mit den historischen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen der Sachanlagen wurden entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögenswerte über 3 - 33 Jahre linear vorgenommen. Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wurde überprüft. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
27. Entwicklung des Anlagevermögens
Geschäftsjahr 2020 | 01.01.2020 | Zugang | Umbuchungen | Abgang | Währungsdifferenz | 31.12.2020 |
---|---|---|---|---|---|---|
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
||||||
Brutto | 721 | 12 | 0 | 0 | -56 | 677 |
Abschreibungen | 423 | 43 | 0 | 0 | -36 | 430 |
Netto | 298 | -31 | 0 | 0 | -20 | 247 |
2. Sachanlagevermögen | ||||||
Grund und Boden / Gebäude | ||||||
Brutto | 8.393 | 0 | 0 | 0 | 0 | 8.393 |
Abschreibungen | 1.073 | 194 | 0 | 0 | 0 | 1.267 |
Netto | 7.320 | -194 | 0 | 0 | 0 | 7.126 |
Sonstiges Sachanlagevermögen | ||||||
Brutto | 2.761 | 68 | 0 | 57 | -4 | 2.768 |
Abschreibungen | 1.144 | 238 | 0 | 57 | -4 | 1.321 |
Netto | 1.617 | -170 | 0 | 0 | 0 | 1.447 |
Anlagenvermögen | ||||||
Brutto | 11.875 | 80 | 0 | 57 | -60 | 11.838 |
Abschreibungen | 2.640 | 475 | 0 | 57 | -40 | 3.018 |
Netto | 9.235 | -395 | 0 | 0 | -20 | 8.820 |
Geschäftsjahr 2019 | 01.01.2019 | Zugang | Umbuchungen | Abgang | Währungsdifferenz | 31.12.2019 |
---|---|---|---|---|---|---|
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
||||||
Brutto | 1.279 | 0 | 0 | 571 | 13 | 721 |
Abschreibungen | 944 | 43 | 0 | 571 | 7 | 423 |
Netto | 335 | -43 | 0 | 0 | 6 | 298 |
2. Sachanlagevermögen | ||||||
Grund und Boden / Gebäude | ||||||
Brutto | 8.393 | 0 | 0 | 0 | 0 | 8.393 |
Abschreibungen | 879 | 194 | 0 | 0 | 0 | 1.073 |
Netto | 7.514 | -194 | 0 | 0 | 0 | 7.320 |
Sonstiges Sachanlagevermögen | ||||||
Brutto | 2.612 | 155 | 98 | 105 | 1 | 2.761 |
Abschreibungen | 925 | 317 | 0 | 99 | 1 | 1.144 |
Netto | 1.687 | -162 | 98 | 6 | 0 | 1.617 |
3. Anlagen im Bau | ||||||
Brutto | 98 | 0 | -98 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Netto | 98 | 0 | -98 | 0 | 0 | 0 |
Anlagenvermögen | ||||||
Brutto | 12.382 | 155 | 0 | 676 | 14 | 11.875 |
Abschreibungen | 2.748 | 554 | 0 | 670 | 8 | 2.640 |
Netto | 9.634 | -399 | 0 | 6 | 6 | 9.235 |
28. Nutzungsrechte
2020 | 2019 | |
---|---|---|
Stand 01.01. | 1.522 | 1.704 |
Neubewertung durch Mieterhöhungen | 50 | 0 |
Planmäßige Abschreibungen | -188 | -182 |
Gesamt | 1.384 | 1.522 |
Infolge der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 werden die Nutzungsrechte an angemieteten Büroräumen für die Standorte in Leipzig und Paris bilanziert.
29. Latente Steuern
Der Bestand an aktiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
---|---|---|
Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen aus konzerninterner Lizenzübertragung | 2.760 | 3.450 |
Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen aus der Anwendung von IFRS 16 | 34 | 31 |
Gesamt | 2.794 | 3.481 |
Die steuerlichen Verlustvorträge für den Konzern zum 31. Dezember 2020 betragen insgesamt 5.700 TEUR (Vorjahr: 6.194 TEUR). Auf die oben genannten Verlustvorträge wurden keine latenten Steuern angesetzt, da die Realisation für nicht ausreichend gehalten wird. Bewertet zu individuellen Steuersätzen hätten bis zu 1.197 TEUR latente Steuern aktiviert werden können.
30. Sonstige langfristige Vermögenswerte
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume.
31. Kurzfristige Verbindlichkeiten
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf:
2020 | 2019 | |
---|---|---|
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 960 | 480 |
Ertragsteuerverbindlichkeiten | 817 | 1.202 |
Kundenvertragsverbindlichkeiten | 551 | 571 |
Rückstellungen | 209 | 239 |
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen | 186 | 177 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 94 | 162 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 298 | 288 |
Gesamt | 3.115 | 3.119 |
Bei den Kundenvertragsverbindlichkeiten handelt es sich um bereits erfasste Rechnungsbeträge für Abonnementleistungen des jeweiligen Folgejahres.
32. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die InVision AG hat in 2018 zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen ein durch eine Grundschuld besichertes Bankdarlehen in Höhe von 6.000 TEUR aufgenommen. Davon wurden im aktuellen Geschäftsjahr 5.000 TEUR durch die Gesellschaft abgerufen (Vorjahr: 1.000 TEUR). Seit dem dritten Quartal 2020 erfolgt die quartärliche Tilgung des Darlehens mit jeweils 240 TEUR. Der Tilgungsplan sieht eine Rückzahlung von 960 TEUR im Laufe des Geschäftsjahres 2021 vor. Der übrige Teil des Darlehens wird unter den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.
33. Leasingverbindlichkeiten
Der als kurzfristig eingestufte Anteil der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 beträgt zum Bilanzstichtag 186 TEUR (Vorjahr: 177 TEUR).
34. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weisen einen Saldo von 94 TEUR aus und liegen stichtagsbedingt unter dem Vorjahresvergleichszeitpunkt.
35. Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Stand 01.01.20 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Währungsdifferenz | Stand 31.12.20 | |
---|---|---|---|---|---|---|
Ertragsteuerverbindlichkeiten | 1.202 | 415 | 0 | 31 | -1 | 817 |
Rückstellungen für: | ||||||
- Personalkosten | 72 | 72 | 0 | 42 | 0 | 42 |
- Abschlusskosten | 92 | 91 | 0 | 98 | -1 | 98 |
- ausstehende Rechnungen | 34 | 17 | 12 | 22 | -1 | 26 |
- Berufsgenossenschaft | 20 | 20 | 0 | 20 | 0 | 20 |
- Sonstiges | 21 | 17 | 0 | 19 | 0 | 23 |
Summe Rückstellungen | 239 | 217 | 12 | 201 | -2 | 209 |
Gesamt | 1.441 | 632 | 12 | 232 | -3 | 1.026 |
Stand 01.01.19 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Währungsdifferenz | Stand 31.12.19 | |
---|---|---|---|---|---|---|
Ertragsteuerverbindlichkeiten | 223 | 110 | 0 | 1.088 | 1 | 1.202 |
Rückstellungen für: | ||||||
- Personalkosten | 73 | 29 | 0 | 28 | 0 | 72 |
- Abschlusskosten | 87 | 87 | 0 | 91 | 1 | 92 |
- ausstehende Rechnungen | 48 | 32 | 4 | 21 | 1 | 34 |
- Berufsgenossenschaft | 20 | 20 | 0 | 20 | 0 | 20 |
- Sonstiges | 149 | 83 | 63 | 17 | 1 | 21 |
Summe Rückstellungen | 377 | 251 | 67 | 177 | 3 | 239 |
Gesamt | 600 | 361 | 67 | 1.265 | 4 | 1.441 |
36. Kundenvertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten
Alle Kundenvertragsverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und teilen sich wie folgt auf:
2020 | 2019 | |
---|---|---|
Kundenvertragsverbindlichkeiten | 551 | 571 |
Sonstige Steuern | 153 | 153 |
Lohnsteuer | 113 | 106 |
Soziale Abgaben | 30 | 23 |
Umsatzsteuer | 2 | 2 |
Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 4 |
Gesamt | 849 | 859 |
Als Kundenvertragsverbindlichkeiten wurden die Zahlungen abgegrenzt, die der Konzern von Kunden erhalten hat, für die zukünftig über einen bestimmten Zeitraum noch Leistungen zu erbringen sind.
37. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Der als langfristig eingestufte Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beträgt zum Bilanzstichtag 4.560 TEUR (Vorjahr: 520 TEUR).
38. Leasingverbindlichkeiten
Der als langfristig eingestufte Anteil der Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 beträgt zum Bilanzstichtag 1.310 TEUR (Vorjahr: 1.449 TEUR).
39. Gezeichnetes Kapital
Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der InVision AG ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist aufgeteilt in 2.235.000 Stückaktien mit jeweils einem rechnerischen Anteil von 1 EUR am Grundkapital der Gesellschaft. Die Gesellschaft hält zum Ende des Berichtszeitraums keine eigenen Stückaktien.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 28. Mai 2025 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2020) zu erhöhen.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2020 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 29. Mai 2020 zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung gilt bis zum 28. Mai 2025.
40. Rücklagen
Die Rücklagen beinhalten Nettoemissionserlöse, IPO-Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten, Käufe und Verkäufe von eigenen Aktien sowie Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln.
41. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung einerseits und dem Stichtagskurs für die Umrechnung der übrigen Vermögenswerte und Schulden andererseits.
Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung
42. Umsatzerlöse
Umsatzerlöse | 2020 | 2019 |
---|---|---|
Gesamt | 12.752 | 12.618 |
Die Gesellschaft hat im zweiten Halbjahr 2020 die Entwicklungs- und Vertriebsorganisationen der beiden Produktbereiche „Workforce Management” und „Education” zusammengeführt und veröffentlicht daher nicht mehr die jeweiligen Umsatzanteile.
Die Umsätze nach Regionen gliedern sich wie folgt:
Nach Regionen | 2020 | 2019 |
---|---|---|
Deutschland | 6.225 | 3.747 |
Ausland | 6.527 | 8.871 |
Gesamt | 12.752 | 12.618 |
Für die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen ist der Sitz der die Umsätze erfassenden Gesellschaft maßgeblich.
43. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen von 65 TEUR (Vorjahr: 133 TEUR) wurden im Wesentlichen Sachbezüge aus Mitarbeiterverpflegung, Erlöse aus dem Verkauf von IT-Hardware und periodenfremde Erträge erfasst.
44. Materialaufwand
Der Aufwand für projektspezifische Leistungen von selbständigen Unternehmern beträgt 0,5 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR).
45. Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
2020 | 2019 | |
---|---|---|
Löhne und Gehälter | 7.354 | 6.903 |
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 1.349 | 1.259 |
Gesamt | 8.703 | 8.162 |
- davon für Altersversorgung (Direktversicherungen) | 54 | 48 |
Bei den Direktversicherungen handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan.
46. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Von den ausgewiesenen Abschreibungen entfallen 188 TEUR (Vorjahr: 182 TEUR) auf die nach IFRS 16 seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 zu aktivierenden Nutzungsrechte.
Es lagen keine Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen vor. Ausgewiesen werden daher ausschließlich planmäßige Abschreibungen.
47. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2020 | 2019 |
---|---|---|
Cloud-Leistungen | 768 | 762 |
Beratungsaufwendungen | 447 | 407 |
Raumaufwendungen | 293 | 370 |
Marketingaufwand | 223 | 233 |
Reiseaufwendungen | 78 | 366 |
Personalbeschaffung | 75 | 68 |
Versicherungen | 74 | 66 |
Sonstige Personalnebenkosten | 58 | 166 |
Aufsichtsratsvergütung | 56 | 56 |
Kommunikationsaufwendungen | 55 | 90 |
Ausbildung & Seminare | 10 | 42 |
Forderungsverluste und Wertberichtigungen | 9 | 18 |
Übrige sonstige Aufwendungen | 170 | 224 |
Gesamt | 2.316 | 2.868 |
Die bis zum letzten Geschäftsjahr unter den Cloud Services ausgewiesenen Aufwendungen für Online-Werbeaktivitäten wurden in den Marketingaufwand umgegliedert. Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit wurden die Vorjahresvergleichwerte angepasst und 44 TEUR entsprechend umgegliedert.
48. Forschung und Entwicklung
Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Geschäftsjahr auf 5.282 TEUR (Vorjahr 5.650 TEUR).
49. Finanzergebnis
2020 | 2019 | |
---|---|---|
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -107 | -108 |
Fremdkapitalkosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind.
50. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt:
2020 | 2019 | |
---|---|---|
Ertragsteuern | 73 | -1.327 |
Latente Steuern | -687 | 3.433 |
Gesamt | -614 | 2.106 |
Einzelangaben zu den gebildeten aktiven latenten Steuern sind dem vorhergehenden Abschnitt 29 zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragsteuersatz von 30% für die inländische Kapitalgesellschaft zugrunde gelegt, für die ausländischen Tochtergesellschaften jeweils der zukünftige lokale Steuersatz.
Die tatsächliche Steuerquote ergibt sich wie folgt:
2020 | 2019 | |
---|---|---|
Konzerngewinn vor Steuern | 986 | 889 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 614 | -2.106 |
Tatsächliche Steuerquote | 62% | -237% |
Der Unterschied zwischen dem rechnerischen Ertragsteueraufwand bei Anwendung des für den InVision-Konzern gültigen Steuersatzes und dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:
2020 | 2019 | |
---|---|---|
Ergebnis vor Ertragsteuern | 986 | 889 |
Rechnerischer Ertragsteueraufwand auf Basis des Steuersatzes des Mutterunternehmens | 296 | 267 |
Effekte aus Verlustvorträgen /-rückträgen | -185 | -893 |
Internationale Steuersatzunterschiede | -213 | -623 |
Sonstige steuerliche Effekte | 716 | -857 |
Gesamt | 614 | -2.106 |
Die sonstigen steuerlichen Effekte beinhalten neben steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen und nicht steuerbaren Erträgen im Wesentlichen die Entwicklung der latenten Steuern aus dem Verkauf der Software der injixo AG, Zug, Schweiz, an die InVision AG im Jahr 2019, die als innerkonzernliche Transaktion zu eliminieren ist, aber bei den Werten der Steuerbilanz erfasst ist.
Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des InVision-Konzerns durch Mittelzuflüsse und -abflüsse im Geschäftsjahr verändert haben. Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Die in der Kapitalflussrechnung betrachtete Nettofinanzposition umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten (gerechnet vom Erwerbszeitpunkt) ohne nennenswerte Wertschwankungen verfügbar sind, abzüglich kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt, d.h. zahlungsbezogen, ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber aus dem Periodenergebnis indirekt abgeleitet. Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten:
2020 | 2019 | |
---|---|---|
Erhaltene Zinsen | 0 | 4 |
Gezahlte Zinsen | -107 | -112 |
Erhaltene Ertragsteuern | 0 | 251 |
Gezahlte Ertragsteuern | -634 | -394 |
Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Nettofinanzposition entspricht dem Bestand der ausgewiesenen flüssigen Mittel der Konzernbilanz.
Sonstige Angaben
51. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Die im Konzern bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus einem Darlehen zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die wesentlichen finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen aus liquiden Mitteln sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert dieser Positionen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Es beträgt insgesamt 8.786 TEUR (Vorjahr: 3.775 TEUR). Geschäftsverbindungen werden nur mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, insbesondere von Großkunden, werden verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegen eine Anzahl von Kunden unterschiedlicher Branchen und Regionen. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag mit mehr als 45 Tagen überfällig waren und für die ein Ausfallrisiko bestand, wurden Wertberichtigungen gebildet.
Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen. Neueinstufungen wurden über die Neuklassifizierung im Rahmen der Umstellung auf IFRS 9 weder 2020 noch 2019 vorgenommen.
Bei den ausgewiesenen Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten existieren keine nennenswerten Differenzen zu den Zeitwerten.
52. Kapitalrisikomanagement
Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft.
Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
31.12.2020 | 31.12.2019 | |
---|---|---|
Eigenkapital | 13.413 | 13.125 |
- Anteil am Gesamtkapital | 60% | 72% |
Verbindlichkeiten | 8.985 | 5.088 |
- Anteil am Gesamtkapital | 40% | 28% |
Kurzfristige Verbindlichkeiten | 3.115 | 3.119 |
- Anteil am Gesamtkapital | 14% | 17% |
Nettoverschuldungsgrad* | 9% | 19% |
(*) berechnet als Verbindlichkeiten abzgl. flüssige Mittel im Verhältnis zum Eigenkapital
Der Konzern hat eine Zieleigenkapitalquote von 50 Prozent.
53. Finanzrisikomanagement
Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch das Management gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich grundsätzlich überprüft.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der InVision-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt.
Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und -abflüsse.
54. Marktrisiken
Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der geringen Relevanz dieser Risiken für den Konzern, wurden diese bisher nicht durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Die Steuerung erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in EUR bzw. lokaler Währung fakturiert. Die Fremdwährungsforderungen betragen zum Bilanzstichtag 208 TEUR (Vorjahr: 472 TEUR) und die Fremdwährungsverbindlichkeiten 50 TEUR (Vorjahr: 44 TEUR). Wenn der EUR gegenüber sämtlichen konzernrelevanten Währungen zum 31. Dezember 2020 um 10 Prozent aufgewertet gewesen wäre, wäre das Vorsteuerergebnis um 13 TEUR (Vorjahr: 21 TEUR) niedriger gewesen.
55. Transaktionen mit nahe stehenden Personen
Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen bestanden weder im Berichts- noch im Vorjahr.
56. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Ablauf des Geschäftsjahres gab es keine besonderen Ereignisse, die für den Konzernabschluss von wesentlicher Bedeutung sind.
57. Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2020 wurden ohne Vorstand durchschnittlich 113 (Vorjahr: 107) Mitarbeiter beschäftigt.
58. Angaben zu den Unternehmensorganen
Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr an:
- Peter Bollenbeck (Vorsitzender), Düsseldorf
Im Geschäftsjahr erhielt der Vorstand die nachfolgend aufgeführten Bezüge:
In EUR | 2020 | 2019 |
---|---|---|
Peter Bollenbeck | 364.695 | 364.426 |
davon Festgehalt | 360.000 | 360.000 |
davon sonstige Bezüge | 4.695 | 4.426 |
Der Vorstand besitzt zum Bilanzstichtag direkt und indirekt 35,14% der Aktien der Gesellschaft (31.12.2019: 33,13%).
Der Aufsichtsrat wird gebildet von:
- Dr. Thomas Hermes (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Notar, Essen
- Matthias Schroer (stellvertretender Vorsitzender), Kaufmann, Maurach, Österreich
- Prof. Dr. Wilhelm Mülder, Hochschulprofessor, Essen
Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Aufsichtsratsvorsitzender der Essen-Nord Bau GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates von Rot-Weiss Essen e.V., Mitglied des jeweiligen Kuratoriums des Politischen Forums Ruhr e.V., Essen, und der Sankt-Clemens-Maria-Hofbauer-Stiftung, Essen. Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate.
Die als Festvergütung gezahlten Bezüge des Aufsichtsrates setzten sich wie folgt zusammen:
In EUR | 2020 | 2019 |
---|---|---|
Dr. Thomas Hermes | 25.000 | 25.000 |
Matthias Schroer | 18.750 | 18.750 |
Prof. Dr. Wilhelm Mülder | 12.500 | 12.500 |
Gesamtvergütung Aufsichtsrat | 56.250 | 56.250 |
An die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr keine Kredite vergeben, Vorschüsse auf zukünftige Gehaltszahlungen gewährt oder Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen.
59. Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers
Das für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2020 erfasste Honorar gliedert sich wie folgt:
2020 | 2019 | |
---|---|---|
Abschlussprüfungsleistungen | 53 | 53 |
Steuerberatungsleistungen | 9 | 5 |
Gesamt | 62 | 58 |
60. Angaben zur Segmentberichterstattung
Da die internen und externen Geschäftsprozesse für alle Produkte und Dienstleistungen weitestgehend identisch sind, bilden dieselben ein einziges operatives Segment im Sinne des IFRS 8.
61. Ergebnisverwendungsvorschlag
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
62. Erklärung gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat haben am 27. Januar 2021 gemäß § 161 AktG für die Gesellschaft eine Erklärung abgegeben, inwieweit sie den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entspricht, und im Internet unter www.ivx.com/investors/corporate-governance/compliance-statement veröffentlicht.
63. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, den 19. März 2021
Peter Bollenbeck