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Konzernanhang

zum Konzernabschluss der InVision AG zum 31. Dezember 2016 gemäß IFRS und § 315a HGB

Allgemeine Angaben

1. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, (nachfolgend auch „InVision AG“ oder „Gesellschaft“ genannt) zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend auch „InVision-Gruppe“ oder „Konzern“ genannt) entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen zur Optimierung des Personal­einsatzes, Steigerung der Produktivität, Verbesserung der Arbeitsqualität und Senkung der Kosten. Die InVision-Gruppe ist hauptsächlich in Europa und in den USA tätig.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Die InVision AG ist seit dem 18. Juni 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, unter der Wertpapierkennnummer 585969 notiert.

Der IFRS-Konzernabschluss wird voraussichtlich am 20. März 2017 durch den Aufsichtsrat der InVision AG gebilligt und anschließend zur Veröffentlichung am 22. März 2017 freigegeben.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Die InVision AG stellt aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt ihren Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standard (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Zusätzlich sind die Anforderungen des § 315a HGB berücksichtigt.

Es werden im Konzernabschluss alle für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr gültigen IFRS, IAS, IFRIC und SIC angewendet.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden die nachfolgend aufgeführten IAS/IFRS/IFRIC von der EU in EU-Recht übernommen (endorsed) bzw. sind erstmals anzuwenden. Sie haben überwiegend geringe oder keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der InVision AG.

IFRS-Standards Auswirkungen
Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen, Zyklus 2010-2012 keine
Änderungen zum IAS 19 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge keine
Ergänzungen zu IFRS 11 Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit keine
IFRS 14 optionale Erleichterung für Erstanwender bzgl. regulatorischer Abgrenzungsposten keine
Änderungen zu IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögensgegenstände (akzeptable Abschreibungsmethoden) keine
Änderungen zu IAS 16 Sachanlagen und IAS 41 Landwirtschaft (fruchttragende Pflanzen) keine
Änderungen zu IAS 27 Equity-Methode in Einzelabschlüssen keine
Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen, Zyklus 2012-2014 keine
Änderungen zu IAS 1 Darstellung des Abschlusses (Angabeninitiative) keine
Änderungen zu IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Konsolidierungsausnahme für Investmentgesellschaften keine

Folgende Änderungen des IASB wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen die InVision AG betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss geprüft. Zum überwiegenden Teil steht auch die Übernahme durch die EU aus.

IFRS-Standards Wesentliche Auswirkungen
IFRS 15 Erlöse aus Kundenverträgen keine
IFRS 9 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung finanzieller Vermögenswerte keine
Änderungen zu IFRS 10 Konzernabschlüsse und IAS 28 Transaktionen (Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten) mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture keine
Änderungen zu IAS 12 Bilanzierung latenter Steueransprüche aus unrealisierten Verlusten keine
Änderungen zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen, betreffend Schulden aus Finanzierungstätigkeit keine
IFRS 16 Bilanzierung von Leasingverhältnissen keine
Änderungen an IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung keine
Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen, Zyklus 2014-2016 keine
Änderungen an IAS 40 Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien keine
IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen keine
Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge durch IFRS 9 keine

3. Konsolidierungskreis

Der konsolidierte Abschluss umfasst die InVision AG sowie die folgenden Tochterunternehmen:

  • InVision Software Ltd. (ehemals injixo Ltd.), London, Vereinigtes Königreich
  • InVision Software SAS, Paris, Frankreich
  • injixo AG, Cham, Schweiz
  • injixo Inc., Naperville, IL, Vereinigte Staaten
  • InVision Software OÜ, Tallinn, Estland
  • InVision Software Systems S.L., Madrid, Spanien

Die InVision AG hält an allen konsolidierten Tochterunternehmen jeweils unmittelbar 100% der Anteile.

Zum 17. November 2016 wurden die Anteile an der WFM Software AB, Solna, Schweden, verkauft. Die injixo B.V., Arnheim, Niederlande, wurde mit Beschluss vom 27. Juni 2016 liquidiert. Die Löschung aus dem Handelsregister erfolgte zum 30. Juni 2016. Beide Gesellschaften gehören seitdem nicht mehr zum Konsolidierungskreis.

4. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der InVision AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Geschäftsjahres.

Alle Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Geschäften, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.

Tochterunternehmen werden ab dem Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert, sofern sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt nicht von untergeordnerter Rolle sind. Die Einbeziehung in den konsolidierten Abschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Die Konsolidierung von neu gegründeten Tochtergesellschaften erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Danach werden Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Im konsolidierten Abschluss sind entsprechend die Aufwendungen und Erträge enthalten, die seit dem Erwerb angefallen sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

5. Allgemeines

Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Die Konzernbilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

6. Berichtswährung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€, TEUR) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€, EUR), Tausend Euro (T€, TEUR) und Millionen Euro (Mio. €).

7. Fremdwährungsumrechnung

Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet und erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition eines ausländischen Geschäftsbetriebes eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus den Währungsdifferenzen dieser Fremdwährungskredite entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.

Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.

Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebes entstehende Geschäfts- und Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebes resultieren, werden zum Stichtagskurs umgerechnet.

Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):

Währung Stichtagskurs 2016 Stichtagskurs 2015 Durchschnittskurs 2016 Durchschnittskurs 2015
USD 1,05155 1,0906 1,1068 1,1101
GBP 0,85211 0,7367 0,8186 0,7262
SEK 9,54102 9,1806 9,4604 9,3511
CHF 1,07148 1,0825 1,0898 1,0676

8. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden dann erfasst, wenn sie identifizierbar sind und es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Für die Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst, abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (3-15 Jahre) abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Bei der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software ist es der InVision-Gruppe nicht möglich, die jeweilige Software klar und eindeutig abzugrenzen, da die aus der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungen in weitere Produkte der InVision-Gruppe einfließen. Da nicht sämtliche Ansatzkriterien bis zum 31. Dezember des Geschäftsjahres erfüllt waren, wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.

9. Sachanlagevermögen

Sachanlagen (Grund und Boden sowie Gebäude, Computer-Hardware, Mietereinbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt für Gebäude 9 bis 33 Jahre, für Computer-Hardware 3 bis 5 Jahre und für Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 13 Jahre. Mietereinbauten werden über die Laufzeit des Mietverhältnisses oder, wenn kürzer, über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Nachträgliche Ausgaben für eine Sachanlage werden zu Anschaffungskosten bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht und die Kosten für das Anlagegut verlässlich bewertet werden können. Ausgaben für Reparaturen und Unterhalt, welche nicht die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlage erhöhen, werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.

10. Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.

Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer auf.

Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Die Vermögenswerte werden planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes abgeschrieben. Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Die verbleibenden Leasingverpflichtungen zum Bilanzstichtag werden entsprechend ihrer Fristigkeit gesondert in der Bilanz ausgewiesen.

Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht.

11. Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Im Geschäftsjahr wurden von der InVision-Gruppe qualifizierte Vermögenswerte weder erworben noch produziert.

12. Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag (“recoverable amount“) des Vermögenswertes bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit (“ZGE“) zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (“fair value less costs to sell“) und dem Nutzungswert (“value in use“). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).

13. Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen oder als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien hängt von ihrer Art und dem Verwendungszweck ab und erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen.

Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, das heißt an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes eingegangen ist, erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder Marktkonventionen festgelegten Zeitraumes vorschreiben.

Ausgereichte Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.

Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft. Ist es wahrscheinlich, dass bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerten die Gesellschaft nicht alle laut Vertragsbedingungen fälligen Beträge von Darlehen, Forderungen oder von bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen eintreiben kann, so wird eine Wertminderung oder Wertberichtigung auf Forderungen ergebniswirksam erfasst. Der Wertminderungsverlust ist definiert als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows bewertet mit der Effektivzinsmethode. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung wird ertragswirksam korrigiert, wenn die nachfolgende teilweise Werterholung (bzw. Verringerung der Wertminderung) objektiv auf einen nach der ursprünglichen Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden kann. Eine Werterhöhung wird jedoch nur insoweit erfasst, als sie den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfolgt wäre. Eine Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts erfolgt, wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.

14. Finanzielle Vermögenswerte des Umlaufvermögens

Finanzielle Vermögenswerte des Umlaufvermögens umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.

Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden vorgenommen, wenn wahrscheinlich ist, dass nicht der gesamte Betrag der ursprünglichen Rechnungsstellung eingefordert werden kann. Die Höhe der Wertberichtigungen entspricht dem Nominalwert abzüglich des erzielbaren Betrages, der dem Barwert der erwarteten Geldflüsse entspricht.

15. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Vermögenswerte werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt und einzelwertberichtigt, falls sie mit erkennbaren Risiken behaftet sind.

16. Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten, die kurzfristig valutiert werden können. Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert.

17. Steuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Behörden erwartet wird.

Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode, für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss erfasst. Darüber hinaus werden latente Steuern auf Verlustvorträge bilanziert.

Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Die Bewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge und auf aktive temporäre Differenzen ist abhängig von den zukünftigen steuerlichen Ergebnissen der Gesellschaften der InVision-Gruppe. Die Schätzung dieser steuerlichen Ergebnisse erfolgt zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der jeweiligen Geschäftsaussichten. Für die Aktivierung latenter Steuern aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird lediglich der Teil angesetzt, der sich aufgrund des zu erwartenden zu versteuernden Einkommens mit hoher Wahrscheinlichkeit realisieren wird.

18. Rückstellungen

Eine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige, gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Konnte keine Rückstellung gebildet werden, weil eines der genannten Kriterien nicht erfüllt war, sind die entsprechenden Verpflichtungen unter den Eventualschulden ausgewiesen.

Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. Wenn erwartet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer anderen Partei erstattet werden, wird die Erstattung erst dann erfasst, wenn es so gut wie sicher ist, dass der Konzern die Erstattung erhält.

19. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten umfassen langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerschulden, Zinsschulden, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Sie werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind in den Folgejahren mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Verbindlichkeit beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist.

20. Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die Umsatzerlöse der InVision-Gruppe werden hauptsächlich durch die Erbringung der folgenden Leistungen erzielt:

  • Zeitlich befristete Nutzung von softwarebezogenen Leistungen und Inhalten (Abonnements und Einzelnutzung)
  • Projektgeschäft, bestehend aus zeitlich unbefristeter Überlassung von Nutzungsrechten an Softwareprodukten (Lizenzen) sowie darauf bezogene Dienstleistungen

Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonto, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Vereinbarungen mit mehreren Komponenten (z.B. Abonnements und Dienstleistungen) werden intern auf ihre einzelnen Bestandteile aufgeteilt und der Umsatz entsprechend der einzelnen Komponenten realisiert.

Erträge werden grundsätzlich nur dann realisiert, wenn der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist, keine wesentlichen Verpflichtungen bestehen und die Einbringung der Forderungen als wahrscheinlich gilt. Erträge aus Abonnements werden linear pro rata temporis über den Zeitraum hinweg realisiert, für den sie berechnet wurden. Erträge aus Einzelnutzung werden zum Zeitpunkt der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit realisiert. Erträge aus der zeitlich unbefristeten Überlassung von Nutzungsrechten werden i.d.R. dann realisiert, wenn die entsprechenden Lizenzschlüssel geliefert wurden. Erträge aus Projektgeschäften werden realisiert, sobald die Leistung erbracht wurde.

Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Zinsen sind periodengerecht unter Verwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag ausgewiesen. Mietaufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden unabhängig von den Zahlungsvereinbarungen ebenfalls linear über den Gesamtmietvertragszeitraum berücksichtigt.

21. Eventualschulden und Eventualforderungen

Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden.

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.37 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann.

Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

22. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von Schätzunsicherheiten

Bei der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die Bewertung aktiver latenter Steuern, der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen.

Erläuterungen zur Konzernbilanz

23. Zahlungsmittel

Die liquiden Mittel enthalten ausschließlich solche Zahlungsmittel, die gerechnet vom Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von weniger als sechs Monaten haben. Die Zahlungsmittel bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten.

24. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, werden bei Bedarf einzeln wertberichtigt und setzen sich wie folgt zusammen:

  31.12.2016 31.12.2015
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.455 2.819
Wertberichtigungen -40 -63
Gesamt 1.415 2.756

25. Ertragsteuererstattungsansprüche

Die Ertragsteuererstattungsansprüche enthalten Erstattungsansprüche bei verschiedenen Tochtergesellschaften.

26. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände

  31.12.2016 31.12.2015
Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten 164 168
Sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände 154 4
Gesamt 318 172

27. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und gewerbliche Schutzrechte. Die Bewertung erfolgt mit den historischen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung. Bei der planmäßigen Abschreibung wurden die entgeltlich erworbene Software und die gewerblichen Schutzrechte ihrem voraussichtlichen Nutzungsverlauf über 3 - 15 Jahre abgeschrieben.

28. Sachanlagen

Die Sachanlagen teilen sich wie folgt auf:

  31.12.2016 31.12.2015
Grund und Boden / Gebäude 7.881 7.638
Sonstiges Sachanlagevermögen 1.585 1.171
Gesamt 9.466 8.809

Die Sachanlagen wurden jeweils mit den historischen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen der Sachanlagen wurden entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögenswerte über 3 - 33 Jahre linear vorgenommen. Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wurde überprüft. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

29. Entwicklung des Anlagevermögens

Geschäftsjahr 2016 01.01.2016 Zugang Abgang Währungs-differenz 31.12.2016
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten          
Brutto 1.309 1 0 22 1.332
Abschreibungen 726 166 0 8 900
Netto 583 -165 0 14 432
2. Sachanlagevermögen          
Brutto 9.534 1.138 96 -16 10.560
Abschreibungen 725 461 83 -9 1.094
Netto 8.809 677 13 -7 9.466
Anlagevermögen          
Brutto 10.843 1.139 96 6 11.892
Abschreibungen 1.451 627 83 -1 1.994
Netto 9.392 512 13 7 9.898
Geschäftsjahr 2015 01.01.2015 Zugang Abgang Währungs-differenz 31.12.2015
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten          
Brutto 1.298 1 60 70 1.309
Abschreibungen 595 172 60 19 726
Netto 703 -171 0 51 583
2. Sachanlagevermögen          
Brutto 7.411 2.369 251 5 9.534
Abschreibungen 605 354 237 3 725
Netto 6.806 2.015 14 2 8.809
Anlagevermögen          
Brutto 8.709 2.370 311 75 10.843
Abschreibungen 1.200 526 297 22 1.451
Netto 7.509 1.844 14 53 9.392

30. Latente Steuern

Der Bestand an aktiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

  31.12.2016 31.12.2015
Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen aus Lizenzbewertung 59 94
Latente Steuern aufgrund von Verlustvorträgen 95 293
Gesamt 154 387

Die steuerlichen Verlustvorträge für den Konzern betragen insgesamt 9.080 TEUR (Vorjahr: 10.122 TEUR). Davon wurden für 285 TEUR (Vorjahr: 1.278 TEUR) latente Steuern in Höhe von 95 TEUR (Vorjahr: 293 TEUR) angesetzt. Für weitere Verlustvorträge in Höhe von 8.795 TEUR (Vorjahr: 8.843 TEUR) wurden keine latenten Steuern angesetzt.

31. Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume.

32. Forschung und Entwicklung

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Geschäftsjahr auf 5.459 TEUR (Vorjahr 5.560 TEUR).

33. Kurzfristige Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf:

  2016 2015
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 149 116
Rückstellungen 169 628
Ertragsteuerverbindlichkeiten 922 21
Rechnungsabgrenzungsposten 1.400 1.516
Sonstige Verbindlichkeiten 236 336
Gesamt 2.876 2.617

Bei den Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um bereits erfasste Rechnungsbeträge für Abonnementleistungen des jeweiligen Folgejahres.

34. Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

  Stand 01.01.16 Verbrauch Auflösung Zuführung Währungsdifferenz Stand 31.12.16
Ertragsteuerverbindlichkeiten 21 19 2 922 0 922
Rückstellungen für:            
- Personalkosten 50 50 0 40 0 40
- Abschlusskosten 97 94 1 82 -2 82
- ausstehende Rechnungen 48 45 0 16 -3 16
- Berufsgenossenschaft 14 12 2 13 0 13
- Sonstiges 418 36 379 18 -3 18
Summe Rückstellungen 627 237 382 169 -8 169
Gesamt 648 256 384 1.091 -8 1.091

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten beinhalten 689 TEUR Körperschaftsteuern aufgrund einer Dividendenzahlung der InVision Software OÜ, Tallin, Estland, an die InVision AG.

Die Rückstellungen für Personalkosten betreffen im Wesentlichen Urlaubsansprüche.

35. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Verbindlichkeiten

Alle Rechnungsabgrenzungsposten und sonstigen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und teilen sich wie folgt auf:

  2016 2015
Abgegrenzte Erlöse 1.400 1.516
Lohnsteuer 108 62
Umsatzsteuer 79 234
Soziale Abgaben 49 40
Gesamt 1.636 1.852

36. Langfristige Verbindlichkeiten

Das im Jahr 2014 aufgenommene Bankdarlehen in Höhe von 4.000 TEUR zur Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie beträgt nach planmäßiger Tilgung zum Bilanzstichtag 2.250 TEUR. Es ist durch Grundpfandrechte gesichert.

37. Gezeichnetes Kapital

Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der InVision AG ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist aufgeteilt in 2.235.000 Stückaktien mit jeweils einem rechnerischen Anteil von 1 EUR am Grundkapital der Gesellschaft. Die Gesellschaft hält zum Ende des Berichtszeitraums keine eigenen Stückaktien.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17. Mai 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2015) zu erhöhen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 18. Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020.

38. Rücklagen

Die Rücklagen beinhalten Nettoemissionserlöse, IPO-Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten, Käufe und Verkäufe von eigenen Aktien sowie Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln.

39. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung

Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung einerseits und dem Stichtagskurs für die Umrechnung der übrigen Vermögenswerte und Schulden andererseits.

Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung

40. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

Nach Tätigkeitsbereichen 2016 2015
InVision WFM Abonnements 7.961 8.012
injixo 2.748 2.035
The Call Center School 599 436
Projektgeschäft 1.118 2.225
Gesamt 12.426 12.708

Eine Aufgliederung nach geografischen Märkten wird nicht vorgenommen, weil für sämtliche Produkte und Dienstleistungen des Konzerns eine einheitliche Verkaufsorganisation besteht.

41. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:

  2016 2015
Versicherungsentschädigung 275 0
Herabsetzung von Wertberichtigungen 41 4
Periodenfremde Erträge 20 28
Mieten und Pachten 4 55
Übrige sonstige Erträge 68 43
Gesamt 408 130

42. Materialaufwand

Die angefallenen Materialkosten sind projektspezifische Leistungen von selbständigen Unternehmern.

43. Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

  2016 2015
Löhne und Gehälter 5.183 5.379
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 922 943
Gesamt 6.105 6.322
- davon für Altersversorgung (Direktversicherungen) 55 54

Bei den Direktversicherungen handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan.

44. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Es lagen keine Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen vor. Ausgewiesen werden daher ausschließlich planmäßige Abschreibungen.

45. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

  2016 2015
Cloud-Leistungen 613 512
Raumaufwendungen 557 854
Werbe- und Marketingaufwand 305 307
Beratungsaufwendungen 220 258
Reiseaufwendungen 202 274
Kommunikationsaufwendungen 96 155
Forderungsverluste und Wertberichtigungen 31 76
Leasing- und Wartungsaufwendungen 22 20
Kraftfahrzeugaufwendungen 20 114
Sonstige Aufwendungen 208 370
Gesamt 2.274 2.940

46. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis gliedert sich wie folgt:

  2016 2015
Zinsen und ähnliche Erträge 0 18
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -40 -58
Gesamt -40 -40

Fremdkapitalkosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind.

47. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt:

  2016 2015
Ertragsteuern 922 -39
Latente Steuern 233 576
Gesamt 1.155 537

Einzelangaben zu den gebildeten aktiven latenten Steuern sind dem vorhergehenden Abschnitt 30 zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragssteuersatz von 30% für die inländische Kapitalgesellschaft zugrunde gelegt, für die ausländischen Tochtergesellschaften jeweils der zukünftige lokale Steuersatz. Weiter wurde unterstellt, dass die vorhandenen steuerlichen Verlustvorträge auf Basis der derzeitigen Gesetzeslage unbegrenzt nutzbar bleiben. Die aktiven latenten Steuern aus den bewerteten steuerlichen Verlustvorträgen werden zukünftig in dem Maße gemindert, in dem die Gesellschaften Gewinne erzielen.

Die tatsächliche Steuerquote ergibt sich wie folgt:

  2016 2015
Konzerngewinn vor Steuern 3.483 2.668
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.155 537
Tatsächliche Steuerquote 33% 20%

Der Unterschied zwischen dem rechnerischen Ertragsteueraufwand bei Anwendung des für den InVision-Konzern gültigen Steuersatzes und dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:

  2016 2015
Ergebnis vor Ertragsteuern 3.483 2.668
Rechnerischer Ertragsteueraufwand auf Basis des Steuersatzes des Mutterunternehmens 1.045 800
Effekte aus Verlustvorträgen 136 655
Internationale Steuersatzunterschiede -582 -714
Sonstige steuerliche Effekte 556 -204
Gesamt 1.155 537

In den sonstigen steuerlichen Effekten ist einmalig die Ausschüttungsbelastung der InVision Software OÜ, Tallin, Estland, in Höhe von 668 TEUR enthalten.

Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des InVision-Konzerns durch Mittelzuflüsse und -abflüsse im Geschäftsjahr verändert haben. Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Die in der Kapitalflussrechnung betrachtete Nettofinanzposition umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten (gerechnet vom Erwerbszeitpunkt) ohne nennenswerte Wertschwankungen verfügbar sind, abzüglich kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt, d.h. zahlungsbezogen, ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber aus dem Periodenergebnis indirekt abgeleitet. Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten:

  2016 2015
Erhaltene Zinsen 0 18
Gezahlte Zinsen -40 -58
Erhaltene Ertragsteuern 82 110
Gezahlte Ertragsteuern -16 -47

Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Nettofinanzposition enstpricht dem Bestand der ausgewiesenen flüssigen Mittel der Konzernbilanz.

Sonstige Angaben

48. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen Miet- und Leasingverpflichtungen für bewegliche Anlagegüter sowie Büroräume in folgender Höhe:

  < 1 Jahr 1 - 5 Jahre Gesamt
Miet-/Leasingverpflichtungen 194 223 417

49. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die im Konzern bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind ein Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Gewerbeimmobilie sowie kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die wesentlichen finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen aus liquiden Mitteln sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert dieser Positionen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Es beträgt insgesamt 5.424 TEUR (Vorjahr: 4.160 TEUR). Geschäftsverbindungen werden nur mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, insbesondere von Großkunden, werden verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber einer Anzahl von Kunden unterschiedlicher Branchen und Regionen. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag mit mehr als 45 Tagen überfällig waren und für die ein Ausfallrisiko bestand, wurden Wertberichtigungen gebildet.

Der Konzern verfügte weder 2016 noch 2015 über zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte oder über erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten. Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen. Neueinstufungen wurden weder 2016 noch 2015 vorgenommen.

Bei den ausgewiesenen Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten existieren keine nennenswerten Differenzen zu den Zeitwerten.

50. Kapitalrisikomanagement

Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft.

Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:

  31.12.2016 31.12.2015
Eigenkapital 10.697 8.376
- Anteil am Gesamtkapital 68% 59%
Verbindlichkeiten 5.126 5.867
- Anteil am Gesamtkapital 32% 41%
Kurzfristige Verbindlichkeiten 2.876 2.617
- Anteil am Gesamtkapital 18% 18%
Nettoverschuldungsgrad* 10% 53%

(*) berechnet als Verbindlichkeiten abzgl. flüssige Mittel im Verhältnis zum Eigenkapital

Der Konzern hat eine Zieleigenkapitalquote von 50 Prozent.

51. Finanzrisikomanagement

Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch das Management gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich grundsätzlich überprüft.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der InVision-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt.

Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und -abflüsse.

52. Marktrisiken

Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der geringen Relevanz dieser Risiken für den Konzern, wurden diese bisher nicht durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Die Steuerung erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in EUR bzw. lokaler Währung fakturiert. Die Fremdwährungsforderungen betragen zum Bilanzstichtag 296 TEUR (Vorjahr: 175 TEUR) und die Fremdwährungsverbindlichkeiten 47 TEUR (Vorjahr: 49 TEUR). Wenn der EUR gegenüber sämtlichen konzernrelevanten Währungen zum 31. Dezember 2016 um 10% aufgewertet gewesen wäre, wäre das Vorsteuerergebnis um 25 TEUR (Vorjahr: 21 TEUR) niedriger gewesen.

53. Transaktionen mit nahe stehenden Personen

Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen bestanden weder im Berichts- noch im Vorjahr.

54. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach Ablauf des Geschäftsjahres gab es keine besonderen Ereignisse, die für den Konzernabschluss von wesentlicher Bedeutung sind.

55. Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2016 wurden ohne Vorstand durchschnittlich 93 (Vorjahr: 91) Mitarbeiter beschäftigt.

56. Angaben zu den Unternehmensorganen

Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr an:

  • Peter Bollenbeck (Vorsitzender), Düsseldorf
  • Armand Zohari, Bochum

Im Geschäftsjahr erhielt der Vorstand die nachfolgend aufgeführten Bezüge:

In EUR 2016 2015
Peter Bollenbeck 207.822 207.744
davon Festgehalt 180.000 180.000
davon sonstige Bezüge 27.822 27.744
Armand Zohari 207.926 207.828
davon Festgehalt 180.000 180.000
davon sonstige Bezüge 27.926 27.828
Gesamtvergütung Vorstand 415.748 415.572

Der Vorstand besitzt direkt und indirekt 56,3% der Aktien der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat wird gebildet von:

  • Dr. Thomas Hermes (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Notar, Essen
  • Matthias Schroer (stellvertretender Vorsitzender), Kaufmann, Rosenheim
  • Prof. Dr. Wilhelm Mülder, Hochschulprofessor, Essen

Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Essen. Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate.

Die Bezüge des Aufsichtsrates setzten sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:

In EUR 2016 2015
Dr. Thomas Hermes 12.000 12.000
davon Festvergütung 10.000 10.000
davon Sitzungsgelder und Auslagen 2.000 2.000
Matthias Schroer 9.500 9.500
davon Festvergütung 7.500 7.500
davon Sitzungsgelder und Auslagen 2.000 2.000
Prof. Dr. Wilhelm Mülder 7.000 7.000
davon Festvergütung 5.000 5.000
davon Sitzungsgelder und Auslagen 2.000 2.000
Gesamtvergütung Aufsichtsrat 28.500 28.500

An die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr keine Kredite vergeben, Vorschüsse auf zukünftige Gehaltszahlungen gewährt oder Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen.

57. Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers

Das für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2016 erfasste Honorar gliedert sich wie folgt:

  2016 2015
Abschlussprüfungsleistungen 50 50
Steuerberatungsleistungen 18 5
Gesamt 68 55

58. Angaben zur Segmentberichterstattung

Da die internen und externen Geschäftsprozesse für alle Produkte und Dienstleistungen weitestgehend identisch sind, bilden dieselben ein einziges operatives Segment im Sinne des IFRS 8.

59. Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, einen Betrag in Höhe von 0,50 EUR je dividendenberechtigter Aktie aus dem Bilanzgewinn auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

60. Erklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 27. Januar 2017 gemäß § 161 AktG für die Gesellschaft eine Erklärung abgegeben, inwieweit sie den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entspricht, und im Internet unter (/investors/compliance-statement/) veröffentlicht.

61. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Düsseldorf, den 13. März 2017

Peter Bollenbeck
Armand Zohari