Nach oben scrollen

Erläuterungen zur Konzernzwischenmitteilung

der InVision AG zum 31. März 2019 (verkürzt/ungeprüft)

Auswirkungen neuer IFRS

Im Januar 2016 hat das IASB den neuen Standard IFRS 16 „Leases“ veröffentlicht, der insbesondere den bisherigen Leasing-Standard IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen ersetzt. Der neue Standard führt ein einheitliches Leasingbilanzierungsmodell für Leasingnehmer ein, bei dem Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten für alle Leasingverträge mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten, soweit sie nicht unwesentlich sind, zu bilanzieren sind. Eine Unterscheidung in Operating-Lease-Verträge einerseits, bei denen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht bilanziert werden, und Finanzierungsleasing andererseits, wird für Leasingnehmer nicht mehr vorgenommen.

Die InVision-Gruppe hat mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 IFRS 16 erstmalig angewendet. Im Rahmen des Übergangs hat sich die InVision-Gruppe für die Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes entschieden. Demzufolge ist keine Anpassung der Vorjahreszahlen vorzunehmen, vielmehr ist der kumulative Effekt aus der erstmaligen Anwendung des Standards durch Anpassung der Gewinnrücklagen zu erfassen. Da die erstmalige Anwendung des IFRS 16 vor allem einen zu Beginn des Geschäftjahres 2019 neu abgeschlossenen Mietvertrag für die Büroräume in Leipzig betrifft, wurde auf eine Anpassung der Gewinnrücklagen unter Wesentlichkeitsaspekten verzichtet.

Anstelle der bislang unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen angegebenen Mietverpflichtungen für Büroräume führt die Anwendung von IFRS 16 zu einem Anstieg der langfristigen Vermögenswerte durch die Bilanzierung von Nutzungsrechten. Die Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Ebenso erhöhen sich die Finanzverbindlichkeiten durch den Ausweis der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum 1. Januar 2019 bewertet. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz der InVision-Gruppe, der auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 angewendet wurde, beträgt 1,42%. Jede Leasingrate wird in Tilgungs- und Finanzierungsaufwendungen aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt.

Unter sonst gleichen Bedingungen führt der Anstieg der Bilanzsumme zu einer Senkung der Eigenkapitalquote der InVision-Gruppe.

Die folgenden Tabellen stellen die wesentlichen Auswirkungen aus den neuen Bilanzierungsvorschriften des IFRS 16 für die Klassifizierung und Bewertung von Nutzungsrechten und für die Bilanzierung von kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2019 dar.

Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Konzernbilanz

IFRS, in Euro

Aktiva 01.01.2019 31.03.2019
Langfristige Vermögenswerte    
Immaterielle Vermögenswerte 1.710.374 1.662.362
Langfristige Vermögenswerte, gesamt 1.710.374 1.662.362
Aktiva, gesamt 1.710.374 1.662.362
Passiva 01.01.2019 31.03.2019
A. Kurzfristige Verbindlichkeiten    
Finanzielle Verbindlichkeiten 173.037 174.032
Kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt 173.037 174.032
B. Langfristige Verbindlichkeiten    
Finanzielle Verbindlichkeiten 1.537.337 1.493.442
Langfristige Verbindlichkeiten, gesamt 1.537.337 1.493.442
C. Eigenkapital    
Konzernergebnis 0 -5.112
Eigenkapital, gesamt 0 -5.112
Passiva, gesamt 1.710.374 1.662.362

Im Hinblick auf die Gesamtergebnisrechnung werden anstelle der bisherigen Mieten/Operating Leases in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter IFRS 16 künftig die Abschreibungen der Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die Verbindlichkeiten ausgewiesen. Hierdurch werden die operativen Aufwendungen und folglich das Betriebsergebnis (EBIT) positiv beeinflusst werden und die Finanzierungsaufwendungen durch zusätzliche Zinsaufwendungen steigen. Insgesamt werden nur unwesentliche Auswirkungen auf den Gewinn vor Steuern, den Gewinn nach Steuern und das Ergebnis je Aktie erwartet.

Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Konzerngesamtergebnisrechnung

IFRS, in Euro

  01.01-31.03.2019
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Sachanlagen -48.013
Sonstige betriebliche Aufwendungen 48.922
Betriebsergebnis (EBIT) 909
Finanzergebnis -6.021
Ergebnis vor Steuern (EBT) -5.112
Konzerngesamtergebnis -5.112

Wesentliche Veränderungen bei Finanziellen Verbindlichkeiten

Die InVision AG hat zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen ein durch eine Grundschuld besichertes Bankdarlehen in Höhe von 6.000 TEUR aufgenommen. Davon wurden im ersten Quartal des aktuellen Geschäftsjahres 1.000 TEUR durch die Gesellschaft abgerufen.

Materialaufwand

Aufwendungen für erbrachte Support-Dienstleistungen externer Mitarbeiter, die bislang unter den Materialaufwendungen erfasst wurden, werden künftig unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst: Für das erste Quartal 2018 wurden 13 TEUR aus dem Materialaufwand in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umgegliedert.