Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB
Erklärung gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG haben am 27. Januar 2023 erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex” (Kodex in der Fassung vom 28. April 2022) nicht entsprochen wurde und wird. Angesichts der Größe und der Marktkapitalisierung der Gesellschaft sowie deren Ausrichtung wäre die Übernahme mit einem unangemessen hohen Aufwand verbunden. Dessen ungeachtet beachten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft den im Kodex niedergelegten Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, um für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.
Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Dem Vorstand obliegt die Unternehmensführung unter der Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen und befinden sich in regelmäßigem Kontakt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Risikosituation und ggf. vorliegende Abweichungen in der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung. Die Arbeit der Organe Vorstand und Aufsichtsrat ist jeweils in einer Geschäftsordnung geregelt.
Vorstand
Der Vorstand leitet die InVision AG in eigener Verantwortung und besteht derzeit aus einem Mitglied.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der InVision AG bestellt, überwacht und berät den Vorstand und wird in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat der InVision AG setzt sich derzeit aus drei Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat bildet auch den Prüfungsausschuss; es werden derzeit keine weiteren Ausschüsse gebildet.
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Der von der Hauptversammlung der InVision AG am 30. August 2022 gebilligte Vergütungsbericht des Geschäftsjahres 2021 ist auf dieser Internetseite unter der Rubrik Corporate Governance/Vergütungsberichte öffentlich zugänglich. Das aktuell geltende, von der ordentlichen Hauptversammlung der InVision AG am 8. Oktober 2021 gebilligte Vergütungssystem für den Vorstand steht auf dieser Internetseite unter Corporate Governance/Organe zum Download zur Verfügung. Die Beschlussfassung zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat steht in der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 (Tagesordnungspunkte 8 und 9) auf dieser Internetseite unter Hauptversammlungen öffentlich zur Verfügung.
Festlegungen gemäß § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 AktG
Der Vorstand der InVision AG hat gemäß § 76 Absatz 4 AktG für die Führungsebene unterhalb des Vorstands als Zielgröße bis Ende 2025 einen Frauenanteil von 50 Prozent festgelegt. Zum 31. Dezember 2022 lag hier der Frauenanteil bei 33 Prozent (Ende 2021: 21 Prozent).
Der Aufsichtsrat der InVision AG hat gemäß § 111 Absatz 5 AktG für den Aufsichtsrat und den Vorstand als Zielgröße bis Ende 2025 einen Frauenanteil von jeweils 50 Prozent festgelegt. Zum 31. Dezember 2022 lag - wie Ende 2021 - der Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand jeweils bei 0 Prozent.
Düsseldorf, 27. Januar 2023
Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG