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Konzernanhang

zum Konzernabschluss der InVision AG zum 31. Dezember 2019 gemäß IFRS und § 315e HGB

Allgemeine Angaben

1. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, (nachfolgend auch „InVision AG“ oder „Gesellschaft“ genannt) zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (nachfolgend auch „InVision-Gruppe“ oder „Konzern“ genannt) entwickelt und vertreibt Produkte und Dienstleistungen im Bereich Workforce Management und Education. Die InVision-Gruppe ist hauptsächlich in Europa und in den USA tätig.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Die InVision AG ist seit dem 18. Juni 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, unter der Wertpapierkennnummer 585969 notiert.

Der IFRS-Konzernabschluss wird voraussichtlich am 25. März 2020 durch den Aufsichtsrat der InVision AG gebilligt und anschließend zur Veröffentlichung am 26. März 2020 freigegeben.

2. Grundlagen der Rechnungslegung

Die InVision AG stellt aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt ihren Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Zusätzlich sind die Anforderungen des § 315e HGB berücksichtigt. Es werden im Konzernabschluss alle für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr gültigen IFRS, IAS, IFRIC und SIC angewendet.

Im Januar 2016 hat das IASB den neuen Standard IFRS 16 „Leases“ veröffentlicht, der insbesondere den bisherigen Leasing-Standard IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen ersetzt. Der neue Standard führt ein einheitliches Leasingbilanzierungsmodell für Leasingnehmer ein, bei dem Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten für alle Leasingverträge mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten, soweit sie nicht unwesentlich sind, zu bilanzieren sind. Eine Unterscheidung in Operating-Lease-Verträge einerseits, bei denen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht bilanziert werden, und Finanzierungsleasing andererseits, wird für Leasingnehmer nicht mehr vorgenommen.

Die InVision-Gruppe hat mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 IFRS 16 erstmalig angewendet. Im Rahmen des Übergangs hat sich die InVision-Gruppe für die Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes entschieden. Demzufolge ist keine Anpassung der Vorjahreszahlen vorzunehmen, vielmehr ist der kumulative Effekt aus der erstmaligen Anwendung des Standards durch Anpassung der Gewinnrücklagen zu erfassen.

Anstelle der bislang unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen angegebenen Mietverpflichtungen für Büroräume führt die Anwendung von IFRS 16 zu einem Anstieg der langfristigen Vermögenswerte durch die Bilanzierung von Nutzungsrechten. Die Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Ebenso erhöhen sich die Finanzverbindlichkeiten durch den Ausweis der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen abgezinst und mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum 31. Dezember 2019 bewertet. Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz der InVision-Gruppe, der auf die Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 angewendet wurde, beträgt 1,42%. Jede Leasingrate wird in Tilgungs- und Finanzierungsaufwendungen aufgeteilt. Die Finanzierungsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt.

Unter sonst gleichen Bedingungen führt der Anstieg der Bilanzsumme zu einer Senkung der Eigenkapitalquote der InVision-Gruppe.

Die folgenden Tabellen stellen die wesentlichen Auswirkungen aus den neuen Bilanzierungsvorschriften des IFRS 16 für die Klassifizierung und Bewertung von Nutzungsrechten und für die Bilanzierung von kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten für das Geschäftsjahr 2019 dar.

Bewertung der Leasingverbindlichkeiten

IFRS, in Euro 2019
Zum 31. Dezember 2018 angegebene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen 2.132.759
Abzgl. kurzfristige Leasingverhältnisse, die linear als Aufwand erfasst werden: -1.733
Abzgl. Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert, die linear als Aufwand erfasst werden: -48.000
Abzgl. Nicht-Leasingkomponenten: -339.900
Zzgl. Effekt aus erwarteten künftigen Mietpreisanpassungen: 92.785
Zzgl. Effekt aus wahrscheinlicher Ausübung von Mietverlängerungsoptionen: 91.344
Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16: -129.064
Am 01.01.2019 bilanzierte Leasingverbindlichkeiten: 1.798.191
davon kurzfristige Leasingverbindlichkeiten: 172.330
davon langfristige Leasingverbindlichkeiten: 1.625.861

Die Änderung der Rechnungslegungsmethode beeinflusste die folgenden Bilanzposten zum 01.01.2019 wie folgt:

IFRS, in Euro 2019
Nutzungsrechte – Zunahme am 01.01.2019 1.703.842
Leasingverbindlichkeiten – Zunahme am 01.01.2019 1.798.191
Latente Steueransprüche – Zunahme am 01.01.2019 28.305

Der Nettoeffekt der genannten Anpassungen wurde in den Gewinnrücklagen in Höhe von -66.044 EUR erfasst.

Im Hinblick auf die Gesamtergebnisrechnung werden anstelle der bisherigen Mieten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter IFRS 16 künftig die Abschreibungen der Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die Verbindlichkeiten ausgewiesen. Hierdurch werden die operativen Aufwendungen und folglich das Betriebsergebnis (EBIT) positiv beeinflusst werden und die Finanzierungsaufwendungen durch zusätzliche Zinsaufwendungen steigen.

Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Konzerngesamtergebnisrechnung

IFRS, in Euro Buchwerte nach IAS 17 Anwendung IFRS 16 Buchwerte nach IFRS 16
  01.01.-31.12.19   01.01.-31.12.19
Betriebsergebnis (EBIT) 965.772 14.858 980.630
Ergebnis vor Steuern (EBT) 898.488 -9.559 888.929
Konzernüberschuss 3.001.811 -6.691 2.995.120
Konzerngesamtergebnis 3.018.179 -72.735 2.945.444

Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Konzernkapitalflussrechnung

Bisher wurden Leasingzahlungen für Operating Leases vollständig im operativen Cashflow ausgewiesen. Zukünftig werden für alle Leasingverhältnisse die geleisteten Leasingzahlungen in einen Tilgungs- und in einen Zinsanteil unterteilt. Während der Tilgungsanteil im Finanzierungs-Cashflow ausgewiesen wird, wird der Zinsanteil im operativen Cashflow erfasst. Hierdurch steigt der operative Cashflow und der Finanzierungs-Cashflow sinkt. Der Netto-Cashflow verändert sich naturgemäß nicht. Der für das Geschäftsjahr 2019 unter dem Finanzierungs-Cashflow ausgewiesene Tilgungsanteil für Leasingverbindlichkeiten beträgt 172.330 EUR.

Neben IFRS 16 wurden im Geschäftsjahr 2019 die nachfolgend aufgeführten IAS/IFRS/IFRIC von der EU in EU-Recht übernommen (endorsed) bzw. sind erstmals anzuwenden. Sie haben überwiegend geringe oder keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der InVision AG.

IFRS-Standards Auswirkungen
Änderungen an IFRS 9 „Finanzinstrumente“ – Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung keine
Änderungen an IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“ – Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen keine
Änderungen an IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ – Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen keine
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017) hinsichtlich Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“, IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“, IAS 12 „Ertragsteuern“ und IAS 23 „Fremdkapitalkosten“ keine
IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung“ keine

Folgende Änderungen des IASB wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen die InVision AG betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss geprüft. Zum überwiegenden Teil steht auch die Übernahme durch die EU aus.

IFRS-Standards mit (vorauss.) Anwendungspflicht Wesentliche Auswirkungen
Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ – Definition eines Geschäftsbetriebs (1.1.2020) keine
Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ und IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“ – Definition von Wesentlichkeit (1.1.2020) keine
Änderungen am Rahmenkonzept zur Rechnungslegung (1.1.2020) keine
IFRS 17 „Versicherungsverträge“ (1.1.2021) keine

Die Auswirkungen auf den Konzernabschluss der weiteren vom IASB neu herausgegebenen bzw. überarbeiteten Standards, die im vorliegenden Abschluss noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, werden derzeit geprüft. Es werden jedoch, abgesehen von etwaigen erweiterten Angabepflichten, keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.

3. Konsolidierungskreis

Der konsolidierte Abschluss umfasst die InVision AG sowie die folgenden Tochterunternehmen:

  • injixo AG, Zug, Schweiz
  • InVision Software, Inc., Chicago, IL, USA
  • InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich
  • InVision Software SAS, Paris, Frankreich
  • InVision Software Systems S.L., Madrid, Spanien

Die InVision AG hält an allen konsolidierten Tochterunternehmen jeweils unmittelbar 100% der Anteile.

4. Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der InVision AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres.

Alle Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Geschäften, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.

Tochterunternehmen werden ab dem Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert, sofern sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns insgesamt nicht von untergeordnerter Rolle sind. Die Einbeziehung in den konsolidierten Abschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Die Konsolidierung von neu gegründeten Tochtergesellschaften erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Danach werden Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Im konsolidierten Abschluss sind entsprechend die Aufwendungen und Erträge enthalten, die seit dem Erwerb angefallen sind.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

5. Allgemeines

Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.

Die Konzernbilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Konzerngesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

6. Berichtswährung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€, TEUR) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€, EUR), Tausend Euro (T€, TEUR) und Millionen Euro (Mio. €).

7. Fremdwährungsumrechnung

Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet und erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungsgeschäften, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition eines ausländischen Geschäftsbetriebes eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus den Währungsdifferenzen dieser Fremdwährungskredite entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.

Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.

Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebes entstehende Geschäfts- und Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichtete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebes resultieren, werden zum Stichtagskurs umgerechnet.

Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):

Währung Stichtagskurs 2019 Stichtagskurs 2018 Durchschnittskurs 2019 Durchschnittskurs 2018
USD 1,1215 1,1444 1,1194 1,1809
GBP 0,8505 0,8985 0,8769 0,8846
CHF 1,0853 1,1262 1,1122 1,1547

8. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden dann erfasst, wenn sie identifizierbar sind und es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig bestimmt werden können. Für die Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst, abzüglich der kumulierten Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer (3-15 Jahre) abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Bei der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software ist es der InVision-Gruppe nicht möglich, die jeweilige Software klar und eindeutig abzugrenzen, da die aus der Erstellung neuer Software und der Weiterentwicklung bestehender Software gewonnenen Erkenntnisse und Verbesserungen in weitere Produkte der InVision-Gruppe einfließen. Da nicht sämtliche Ansatzkriterien bis zum 31. Dezember des Geschäftsjahres erfüllt waren, wurden keine Entwicklungskosten aktiviert.

9. Sachanlagevermögen

Sachanlagen (Grund und Boden sowie Gebäude, Computer-Hardware, Mietereinbauten, Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegüter vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt für Gebäude 9 bis 33 Jahre, für Computer-Hardware 3 bis 5 Jahre und für Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 13 Jahre. Mietereinbauten werden über die Laufzeit des Mietverhältnisses oder, wenn kürzer, über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Nachträgliche Ausgaben für eine Sachanlage werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen entsteht und die Kosten für das Anlagegut verlässlich bewertet werden können. Ausgaben für Reparaturen und Unterhalt, welche nicht die geschätzte Nutzungsdauer der Sachanlage erhöhen, werden in der Periode, in der sie anfallen, erfolgswirksam erfasst.

10. Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Der Konzern tritt nur als Leasingnehmer im Zusammenhang mit der Anmietung von Büroräumen auf.

Seit dem 1. Januar 2019 werden Leasingverhältnisse zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert.

Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst.

Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:

  • feste Zahlungen (einschließlich de facto fester (in-substance fixed) Zahlungen, abzgl. etwaiger zu erhaltender Leasinganreize (lease incentives))
  • variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, anfänglich bewertet mit dem Index oder Zins(-Satz) zum Bereitstellungsdatum
  • erwartete Zahlungen des Konzerns aus der Inanspruchnahme aus Restwertgarantien
  • der Ausübungspreis einer Kaufoption, deren Ausübung durch den Konzern hinreichend sicher (reasonably certain) ist
  • Strafzahlungen im Zusammenhang mit der Kündigung eines Leasingverhältnisses, sofern in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die betreffende Kündigungsoption wahrnehmen wird.

In der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind darüber hinaus Leasingzahlungen aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt.

Leasingzahlungen werden mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser ohne Weiteres bestimmbar ist. Andernfalls - und dies ist in der Regel im Konzern der Fall - erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers, d. h. dem Zinssatz, den der jeweilige Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit unter vergleichbaren Bedingungen zu erwerben.

Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt.

Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit
  • sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich aller etwaig erhaltener Leasinganreize
  • alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten und
  • geschätzte Kosten, die dem Leasingnehmer bei Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.

Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Wenn die Ausübung einer Kaufoption aus Sicht des Konzerns hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts.

11. Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Im Geschäftsjahr wurden von der InVision-Gruppe qualifizierte Vermögenswerte weder erworben noch produziert.

12. Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag (“recoverable amount“) des Vermögenswertes bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit (“ZGE“) zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (“fair value less costs to sell“) und dem Nutzungswert (“value in use“). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.

Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).

13. Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte

Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt 18 verwiesen.

Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest – SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in zwei Kategorien klassifiziert:

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (für den vorliegenden Konzernabschluss nicht relevant)

Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und

  • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen Kreditinstitute. Darüber hinaus entfallen hierauf sonstige Forderungen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern das vereinfachte Wertberichtigungsschema des IFRS 9 an und setzt direkt den erwarteten Ausfall über die Gesamtlaufzeit der Forderung an. Die notwendige Wertberichtigung wird dabei unter Berücksichtigung historischer Ausfälle abgeleitet und – sofern relevant – anhand aktueller Entwicklungen am Markt angepasst. Im Einzelfall wird der Ausfall aber auch direkt anhand von Informationen über die Bonität des Kunden abgeleitet. Im Falle der Insolvenz eines Kunden wird der Wert der Forderung in voller Höhe als Forderungsverlust ausgewiesen. Erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Ausbuchung. Grundsätzlich werden Buchwertveränderungen bei Kundenforderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

14. Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel bestehen aus Guthaben bei Kreditinstituten, die kurzfristig valutiert werden können. Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Abschnitt 13 verwiesen.

15. Steuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Behörden erwartet wird.

Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbindlichkeiten-Methode, für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss erfasst.

Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.

Latente Steuerforderungen, einschließlich solcher auf Verlustvorträge, werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Die Bewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge und auf aktive temporäre Differenzen ist abhängig von den zukünftigen steuerlichen Ergebnissen der Gesellschaften der InVision-Gruppe. Die Schätzung dieser steuerlichen Ergebnisse erfolgt zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der jeweiligen Geschäftsaussichten. Für die Aktivierung latenter Steuern aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird lediglich der Teil angesetzt, der sich aufgrund des zu erwartenden zu versteuernden Einkommens mit hoher Wahrscheinlichkeit realisieren wird.

16. Rückstellungen

Eine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige, gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Konnte keine Rückstellung gebildet werden, weil eines der genannten Kriterien nicht erfüllt war, sind die entsprechenden Verpflichtungen unter den Eventualschulden ausgewiesen.

Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. Wenn erwartet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer anderen Partei erstattet werden, wird die Erstattung erst dann erfasst, wenn es so gut wie sicher ist, dass der Konzern die Erstattung erhält.

17. Finanzielle Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten umfassen langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerschulden, Zinsschulden, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Sie werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind in den Folgejahren mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode gemäß IFRS 9 bewertet. Die Ausbuchung erfolgt, wenn die Verbindlichkeit beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist.

Seit dem Geschäftsjahr 2019 werden die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 10 verwiesen.

18. Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die InVision-Gruppe erzielt ihre Umsatzerlöse durch die Einräumung von Nutzungsrechten an Softwareprodukten (zeitlich unbeschränkte Nutzung, einmalige Nutzung, zeitlich beschränkte Nutzung) sowie durch die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

Bei zeitlich unbeschränkten oder einmaligen Nutzungsrechten wird der Umsatz vollständig zum Zeitpunkt der Einräumung der Nutzungsrechte realisiert. Bei zeitlich beschränkten Nutzungsrechten wird der Umsatz linear pro rata temporis über den Berechnungszeitraum realisiert. Dienstleistungen werden zum Zeitpunkt der Erbringung als Umsatz realisiert.

Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonto, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Vereinbarungen mit mehreren Komponenten (z.B. Nutzungsgebühr und Dienstleistungen) werden intern auf ihre einzelnen Bestandteile aufgeteilt und der Umsatz entsprechend der einzelnen Komponenten realisiert.

Erträge werden grundsätzlich nur dann realisiert, wenn der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist, keine wesentlichen Verpflichtungen bestehen und die Einbringung der Forderungen als wahrscheinlich gilt.

Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Zinsen sind periodengerecht unter Verwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag ausgewiesen.

19. Eventualschulden und Eventualforderungen

Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn, die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden.

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.37 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann.

Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

20. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von Schätzunsicherheiten

Bei der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die Bewertung aktiver latenter Steuern, der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des Umfelds zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen.

Erläuterungen zur Konzernbilanz

21. Zahlungsmittel

Die liquiden Mittel enthalten ausschließlich solche Zahlungsmittel, die gerechnet vom Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Die Zahlungsmittel bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus Guthaben bei Kreditinstituten.

22. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 unterliegenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen:

  31.12.2019 31.12.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.171 1.421
Wertberichtigungen -12 -23
Gesamt 1.159 1.398

23. Ertragsteuererstattungsansprüche

Die Ertragsteuererstattungsansprüche enthalten Erstattungsansprüche der InVision Software SAS, Paris, Frankreich.

24. Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände

  31.12.2019 31.12.2018
Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten 136 124
Sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände 0 5
Gesamt 136 129

Die transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten bestehen im Wesentlichen aus Vorauszahlungen für Dienstleistungs- und Versicherungsverträge sowie Geschäftsreisen mit einem Leistungsbezug für das folgende Geschäftsjahr.

25. Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software und gewerbliche Schutzrechte. Die Bewertung erfolgt mit den historischen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Bei der planmäßigen Abschreibung wurden die entgeltlich erworbene Software und die gewerblichen Schutzrechte ihrem voraussichtlichen Nutzungsverlauf über 3 - 15 Jahre abgeschrieben.

26. Sachanlagen

Die Sachanlagen teilen sich wie folgt auf:

  31.12.2019 31.12.2018
Grund und Boden / Gebäude 7.320 7.514
Sonstiges Sachanlagevermögen 1.617 1.687
Anlagen im Bau 0 98
Gesamt 8.937 9.299

Die Sachanlagen wurden jeweils mit den historischen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen der Sachanlagen wurden entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögenswerte über 3 - 33 Jahre linear vorgenommen. Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wurde überprüft. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

27. Entwicklung des Anlagevermögens

Geschäftsjahr 2019 01.01.2019 Zugang Umbuchungen Abgang Währungsdifferenz 31.12.2019
1.Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
           
Brutto 1.279 0 0 571 13 721
Abschreibungen 944 43 0 571 7 423
Netto 335 -43 0 0 6 298
2. Sachanlagevermögen            
Grund und Boden / Gebäude            
Brutto 8.393 0 0 0 0 8.393
Abschreibungen 879 194 0 0 0 1.073
Netto 7.514 -194 0 0 0 7.320
Sonstiges Sachanlagevermögen            
Brutto 2.612 155 98 105 1 2.761
Abschreibungen 925 317 0 99 1 1.144
Netto 1.687 -162 98 6 0 1.617
3. Anlagen im Bau            
Brutto 98 0 -98 0 0 0
Abschreibungen 0 0 0 0 0 0
Netto 98 0 -98 0 0 0
Anlagenvermögen            
Brutto 12.382 155 0 676 14 11.875
Abschreibungen 2.748 554 0 670 8 2.640
Netto 9.634 -399 0 6 6 9.235
Geschäftsjahr 2018 01.01.2018 Zugang Abgang Währungsdifferenz 31.12.2018
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten          
Brutto 1.247 25 22 29 1.279
Abschreibungen 909 43 22 14 944
Netto 338 -18 0 15 335
2. Sachanlagevermögen          
Grund und Boden / Gebäude          
Brutto 8.383 10 0 0 8.393
Abschreibungen 685 194 0 0 879
Netto 7.698 -184 0 0 7.514
Sonstiges Sachanlagevermögen          
Brutto 2.659 225 273 1 2.612
Abschreibungen 788 349 213 1 925
Netto 1.871 -124 60 0 1.687
3. Anlagen im Bau          
Brutto 0 98 0 0 98
Abschreibungen 0 0 0 0 0
Netto 0 98 0 0 98
Anlagevermögen          
Brutto 12.289 358 295 30 12.382
Abschreibungen 2.382 586 235 15 2.748
Netto 9.907 -228 60 15 9.634

28. Nutzungsrechte

Infolge der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden die Nutzungsrechte an angemieteten Büroräumen für die Standorte in Leipzig und Paris bilanziert. Für nähere Informationen zur erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wird auf die Abschnitte 2 und 10 verwiesen.

29. Latente Steuern

Der Bestand an aktiven latenten Steuern nach Bilanzpositionen ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung:

  31.12.2019 31.12.2018
Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen aus konzerninterner Lizenzübertragung 3.450 0
Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen aus der Anwendung von IFRS 16 31 0
Latente Steuern aufgrund temporärer Differenzen aus Lizenzbewertung 0 20
Gesamt 3.481 20

Die steuerlichen Verlustvorträge für den Konzern zum 31. Dezember 2019 betragen insgesamt 6.194 TEUR (Vorjahr: 10.361 TEUR). Auf die oben genannten Verlustvorträge wurden keine latenten Steuern angesetzt, da die Realisation für nicht ausreichend gehalten wird. Bewertet zu individuellen Steuersätzen hätten bis zu 1.734 TEUR latente Steuern aktiviert werden können.

30. Sonstige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten ausschließlich gezahlte Kautionen für angemietete Büroräume.

31. Kurzfristige Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten teilen sich wie folgt auf:

  2019 2018
Ertragsteuerverbindlichkeiten 1.202 223
Kundenvertragsverbindlichkeiten 571 580
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 480 250
Rückstellungen 239 377
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 177 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 162 269
Sonstige Verbindlichkeiten 288 204
Gesamt 3.119 1.903

Bei den Kundenvertragsverbindlichkeiten handelt es sich um bereits erfasste Rechnungsbeträge für Abonnementleistungen des jeweiligen Folgejahres.

32. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die InVision AG hat zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen ein durch eine Grundschuld besichertes Bankdarlehen in Höhe von 6.000 TEUR aufgenommen. Davon wurden bis zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres 1.000 TEUR durch die Gesellschaft abgerufen. Der Tilgungsplan sieht eine Rückzahlung von 480 TEUR im Laufe des Geschäftsjahres 2020 vor. Der übrige Teil des Darlehens wird unter den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.

33. Leasingverbindlichkeiten

Der als kurzfristig eingestufte Anteil der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen beträgt zum Bilanzstichtag 177 TEUR. Durch die Erstanwendung des IFRS 16 zum 01.01.2019 und die Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode wird kein Vorjahresvergleichswert ausgewiesen.

34. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen weisen einen Saldo von 162 TEUR aus und liegen stichtagsbedingt unter dem Vorjahresvergleichszeitpunkt.

35. Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen

Die Ertragsteuerverbindlichkeiten und Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

  Stand 01.01.19 Verbrauch Auflösung Zuführung Währungsdifferenz Stand 31.12.19
Ertragsteuerverbindlichkeiten 223 110 0 1.088 1 1.202
Rückstellungen für:            
- Personalkosten 73 29 0 28 0 72
- Abschlusskosten 87 87 0 91 1 92
- ausstehende Rechnungen 48 32 4 21 1 34
- Berufsgenossenschaft 20 20 0 20 0 20
- Sonstiges 149 83 63 17 1 21
Summe Rückstellungen 377 251 67 177 3 239
Gesamt 600 361 67 1.265 4 1.441
  Stand 01.01.18 Verbrauch Auflösung Zuführung Währungsdifferenz Stand 31.12.18
Ertragsteuerverbindlichkeiten 406 406 0 223 0 223
Rückstellungen für:            
- Personalkosten 104 104 0 73 0 73
- Abschlusskosten 79 78 1 87 0 87
- ausstehende Rechnungen 14 12 2 48 0 48
- Berufsgenossenschaft 17 17 0 20 0 20
- Sonstiges 42 36 2 146 -1 149
Summe Rückstellungen 256 247 5 374 -1 377
Gesamt 662 653 5 597 -1 600

36. Kundenvertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten

Alle Kundenvertragsverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und teilen sich wie folgt auf:

  2019 2018
Kundenvertragsverbindlichkeiten 571 580
Sonstige Steuern 153 0
Lohnsteuer 106 140
Soziale Abgaben 23 33
Umsatzsteuer 2 29
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 4 2
Gesamt 859 784

Als Kundenvertragsverbindlichkeiten wurden die Zahlungen abgegrenzt, die der Konzern von Kunden erhalten hat, für die zukünftig über einen bestimmten Zeitraum noch Leistungen zu erbringen sind.

37. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Der als langfristig eingestufte Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beträgt zum Bilanzstichtag 520 TEUR.

38. Leasingverbindlichkeiten

Der als langfristig eingestufte Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt zum Bilanzstichtag 1.449 TEUR. Durch die Erstanwendung des IFRS 16 zum 01.01.2019 und die Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode wird kein Vorjahresvergleichswert ausgewiesen.

39. Gezeichnetes Kapital

Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der InVision AG ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist aufgeteilt in 2.235.000 Stückaktien mit jeweils einem rechnerischen Anteil von 1 EUR am Grundkapital der Gesellschaft. Die Gesellschaft hält zum Ende des Berichtszeitraums keine eigenen Stückaktien.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17. Mai 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2015) zu erhöhen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015). Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 18. Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020.

40. Rücklagen

Die Rücklagen beinhalten Nettoemissionserlöse, IPO-Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten, Käufe und Verkäufe von eigenen Aktien sowie Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln.

41. Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung

Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnungen der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung einerseits und dem Stichtagskurs für die Umrechnung der übrigen Vermögenswerte und Schulden andererseits.

Erläuterungen zur Konzerngesamtergebnisrechnung

42. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

Nach Tätigkeitsbereichen 2019 2018
Workforce Management 12.227 12.646
Education 391 421
Gesamt 12.618 13.067
Nach Regionen 2019 2018
Deutschland 3.747 4.039
Ausland 8.871 9.028
Gesamt 12.618 13.067

Für die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen ist der Sitz der die Umsätze erfassenden Gesellschaft maßgeblich.

43. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen von 133 TEUR (Vorjahr: 115 TEUR) wurden im Wesentlichen Sachbezüge aus Mitarbeiterverpflegung, Erlöse aus dem Verkauf von IT-Hardware und periodenfremde Erträge erfasst.

44. Materialaufwand

Aufwendungen für erbrachte Support-Dienstleistungen externer Mitarbeiter, die bis zum Ende des Geschäftsjahres 2018 unter den Materialaufwendungen erfasst wurden, werden künftig unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst: Für das Geschäftsjahr 2018 wurden 165 TEUR aus dem Materialaufwand in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umgegliedert.

45. Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

  2019 2018
Löhne und Gehälter 6.903 7.387
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.259 1.308
Gesamt 8.162 8.695
- davon für Altersversorgung (Direktversicherungen) 48 58

Bei den Direktversicherungen handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan.

46. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Von den ausgewiesenen Abschreibungen entfallen 182 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) auf die nach IFRS 16 seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 zu aktivierenden Nutzungsrechte. Für weitere Erläuterungen zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird auf die Abschnitte 2 und 10 verwiesen.

Es lagen keine Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen vor. Ausgewiesen werden daher ausschließlich planmäßige Abschreibungen.

47. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

  2019 2018
Cloud-Leistungen 806 926
Beratungsaufwendungen 407 426
Raumaufwendungen 370 688
Reiseaufwendungen 366 341
Marketingaufwand 189 312
Sonstige Personalnebenkosten 166 186
Kommunikationsaufwendungen 90 102
Personalbeschaffung 68 85
Versicherungen 66 75
Aufsichtsratsvergütung 56 56
Ausbildung & Seminare 42 87
Forderungsverluste und Wertberichtigungen 18 25
Übrige sonstige Aufwendungen 224 346
Gesamt 2.868 3.655

Aufwendungen für erbrachte Support-Dienstleistungen externer Mitarbeiter, die im Vorjahr unter den Materialaufwendungen erfasst wurden, wurden im Geschäftsjahr 2019 unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst: Für das Geschäftsjahr 2018 wurden 165 TEUR aus dem Materialaufwand in die Beratungsaufwendungen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen umgegliedert.

Die Erstanwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 führt zu einer Reduktion der unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen Raumaufwendungen um 197 TEUR. Eine Anpassung von Vorjahresvergleichszahlen wurde nicht vorgenommen. Der kumulative Effekt aus der erstmaligen Anwendung des Standards wurde durch Anpassung der Gewinnrücklagen erfasst. Für nähere Informationen zur erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wird auf die Abschnitte 2 und 10 verwiesen.

48. Forschung und Entwicklung

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Geschäftsjahr auf 5.650 TEUR (Vorjahr 6.301 TEUR).

49. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis gliedert sich wie folgt:

  2019 2018
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -108 -12

Fremdkapitalkosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind.

50. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt:

  2019 2018
Ertragsteuern -1.327 -443
Latente Steuern 3.433 -20
Gesamt 2.106 -463

Einzelangaben zu den gebildeten aktiven latenten Steuern sind dem vorhergehenden Abschnitt 29 zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragsteuersatz von 30% für die inländische Kapitalgesellschaft zugrunde gelegt, für die ausländischen Tochtergesellschaften jeweils der zukünftige lokale Steuersatz.

Die tatsächliche Steuerquote ergibt sich wie folgt:

  2019 2018
Konzerngewinn vor Steuern 889 225
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -2.106 463
Tatsächliche Steuerquote -237% 206%

Der Unterschied zwischen dem rechnerischen Ertragsteueraufwand bei Anwendung des für den InVision-Konzern gültigen Steuersatzes und dem ausgewiesenen Ertragsteueraufwand ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:

  2019 2018
Ergebnis vor Ertragsteuern 889 225
Rechnerischer Ertragsteueraufwand auf Basis des Steuersatzes des Mutterunternehmens 267 67
Effekte aus Verlustvorträgen -893 -213
Internationale Steuersatzunterschiede -623 562
Sonstige steuerliche Effekte -857 46
Gesamt -2.106 463

Die internationalen Steuersatzunterschiede ergeben sich vor allem aufgrund der Ergebnisse der Tochtergesellschaft injixo AG, Zug, Schweiz. Die sonstigen steuerlichen Effekte beinhalten neben steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen und nicht steuerbaren Erträgen die steuerlichen Effekte aus dem Verkauf der Software der injixo AG, Zug, Schweiz, an die InVision AG, die als innerkonzernliche Transaktion zu eliminieren ist, aber bei den Werten der Steuerbilanz erfasst ist.

Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die flüssigen Mittel des InVision-Konzerns durch Mittelzuflüsse und -abflüsse im Geschäftsjahr verändert haben. Entsprechend IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit und aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Die in der Kapitalflussrechnung betrachtete Nettofinanzposition umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel, d.h. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, soweit sie innerhalb von drei Monaten (gerechnet vom Erwerbszeitpunkt) ohne nennenswerte Wertschwankungen verfügbar sind, abzüglich kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten. Die Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit werden direkt, d.h. zahlungsbezogen, ermittelt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit wird demgegenüber aus dem Periodenergebnis indirekt abgeleitet. Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten:

  2019 2018
Erhaltene Zinsen 4 0
Gezahlte Zinsen -112 -12
Erhaltene Ertragsteuern 251 49
Gezahlte Ertragsteuern -394 -841

Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Nettofinanzposition entspricht dem Bestand der ausgewiesenen flüssigen Mittel der Konzernbilanz.

Sonstige Angaben

51. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die im Konzern bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus einem Darlehen zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die wesentlichen finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen aus liquiden Mitteln sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert dieser Positionen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Es beträgt insgesamt 3.775 TEUR (Vorjahr: 2.068 TEUR). Geschäftsverbindungen werden nur mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit, insbesondere von Großkunden, werden verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegen eine Anzahl von Kunden unterschiedlicher Branchen und Regionen. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag mit mehr als 45 Tagen überfällig waren und für die ein Ausfallrisiko bestand, wurden Wertberichtigungen gebildet.

Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen. Neueinstufungen wurden über die Neuklassifizierung im Rahmen der Umstellung auf IFRS 9 weder 2019 noch 2018 vorgenommen.

Bei den ausgewiesenen Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten existieren keine nennenswerten Differenzen zu den Zeitwerten.

52. Kapitalrisikomanagement

Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft.

Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:

  31.12.2019 31.12.2018
Eigenkapital 13.125 10.180
- Anteil am Gesamtkapital 72% 84%
Verbindlichkeiten 5.088 1.903
- Anteil am Gesamtkapital 28% 16%
Kurzfristige Verbindlichkeiten 3.119 1.903
- Anteil am Gesamtkapital 17% 16%
Nettoverschuldungsgrad* 19% 12%

(*) berechnet als Verbindlichkeiten abzgl. flüssige Mittel im Verhältnis zum Eigenkapital

Der Konzern hat eine Zieleigenkapitalquote von 50 Prozent.

53. Finanzrisikomanagement

Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch das Management gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich grundsätzlich überprüft.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der InVision-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt.

Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und -abflüsse.

54. Marktrisiken

Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der geringen Relevanz dieser Risiken für den Konzern, wurden diese bisher nicht durch derivative Finanzinstrumente abgesichert. Die Steuerung erfolgt durch eine kontinuierliche Überwachung. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in EUR bzw. lokaler Währung fakturiert. Die Fremdwährungsforderungen betragen zum Bilanzstichtag 472 TEUR (Vorjahr: 362 TEUR) und die Fremdwährungsverbindlichkeiten 44 TEUR (Vorjahr: 130 TEUR). Wenn der EUR gegenüber sämtlichen konzernrelevanten Währungen zum 31. Dezember 2019 um 10% aufgewertet gewesen wäre, wäre das Vorsteuerergebnis um 21 TEUR (Vorjahr: 32 TEUR) niedriger gewesen.

55. Transaktionen mit nahe stehenden Personen

Liefer- und Leistungsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen bestanden weder im Berichts- noch im Vorjahr.

56. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach Ablauf des Geschäftsjahres gab es keine besonderen Ereignisse, die für den Konzernabschluss von wesentlicher Bedeutung sind.

57. Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2019 wurden ohne Vorstand durchschnittlich 107 (Vorjahr: 121) Mitarbeiter beschäftigt.

58. Angaben zu den Unternehmensorganen

Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr an:

  • Peter Bollenbeck (Vorsitzender), Düsseldorf

Im Geschäftsjahr erhielt der Vorstand die nachfolgend aufgeführten Bezüge:

In EUR 2019 2018
Peter Bollenbeck 364.426 364.015
davon Festgehalt 360.000 360.000
davon sonstige Bezüge 4.426 4.015

Der Vorstand besitzt zum Bilanzstichtag direkt und indirekt 33,13% der Aktien der Gesellschaft (31.12.2018: 30,8%).

Der Aufsichtsrat wird gebildet von:

  • Dr. Thomas Hermes (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Notar, Essen
  • Matthias Schroer (stellvertretender Vorsitzender), Kaufmann, Maurach, Österreich
  • Prof. Dr. Wilhelm Mülder, Hochschulprofessor, Essen

Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Aufsichtsratsvorsitzender der Essen-Nord Bau GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates von Rot-Weiss Essen e.V., Mitglied des jeweiligen Kuratoriums des Politischen Forums Ruhr e.V., Essen, und der Sankt-Clemens-Maria-Hofbauer-Stiftung, Essen. Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate.

Die als Festvergütung gezahlten Bezüge des Aufsichtsrates setzten sich wie folgt zusammen:

In EUR 2019 2018
Dr. Thomas Hermes 25.000 25.000
Matthias Schroer 18.750 18.750
Prof. Dr. Wilhelm Mülder 12.500 12.500
Gesamtvergütung Aufsichtsrat 56.250 56.250

An die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr keine Kredite vergeben, Vorschüsse auf zukünftige Gehaltszahlungen gewährt oder Haftungsverhältnisse zugunsten dieser Personen eingegangen.

59. Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers

Das für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr 2019 erfasste Honorar gliedert sich wie folgt:

  2019 2018
Abschlussprüfungsleistungen 53 48
Steuerberatungsleistungen 5 4
Gesamt 58 52

60. Angaben zur Segmentberichterstattung

Da die internen und externen Geschäftsprozesse für alle Produkte und Dienstleistungen weitestgehend identisch sind, bilden dieselben ein einziges operatives Segment im Sinne des IFRS 8.

61. Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

62. Erklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 24. Januar 2020 gemäß § 161 AktG für die Gesellschaft eine Erklärung abgegeben, inwieweit sie den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entspricht, und im Internet unter www.ivx.com/investors/corporate-governance/compliance-statement veröffentlicht.

63. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Düsseldorf, den 16. März 2020

Peter Bollenbeck